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03. Januar 2024
Aktion Mensch - Zuschusserhöhung in 2024
In allen Lebensbereichen steigen die Kosten und das betrifft auch die Projektförderung. Deswegen hat das Kuratorium von Aktion Mensch entschieden, ab dem 02. Januar 2024 in vielen Förderprogrammen die Zuschüsse zu erhöhen.

Hier ein Überblick:

  • Anhebung der Obergrenze für Personalkosten für alle aktiven Förderangebote um 10.000 Euro
  • Anhebung des maximalen Zuschusses in ausgewählten Förderprogrammen um 50.000 bis 100.000 Euro
  • Anhebung der Pauschalen für Begleitpersonen bei Ferienreisen und Bildungsmaßnahmen

Dies gilt für alle Projekte, deren Antrag nach dem 02. Januar eingereicht werden. Anträge, die bereits angelegt aber noch nicht eingereicht wurden, werden automatisch auf die höheren Zuschüsse aktualisiert. So sollen Projekte auch weiterhin auf sicheren finanziellen Beinen stehen.

Z. B.: Projektförderung: Kunst und Kultur
Maximaler Zuschuss: 400.000,00 EUR, Laufzeit: bis zu 5 Jahren

Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur.

Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- oder Tanzangebote oder Kunstateliers.

Die Aktion Mensch fördert ebenso Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten.

Alle weitere Informationen im Detail gibt’s hier: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/aktuelles

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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