Hier ein Überblick:
- Anhebung der Obergrenze für Personalkosten für alle aktiven Förderangebote um 10.000 Euro
- Anhebung des maximalen Zuschusses in ausgewählten Förderprogrammen um 50.000 bis 100.000 Euro
- Anhebung der Pauschalen für Begleitpersonen bei Ferienreisen und Bildungsmaßnahmen
Dies gilt für alle Projekte, deren Antrag nach dem 02. Januar eingereicht werden. Anträge, die bereits angelegt aber noch nicht eingereicht wurden, werden automatisch auf die höheren Zuschüsse aktualisiert. So sollen Projekte auch weiterhin auf sicheren finanziellen Beinen stehen.
Z. B.: Projektförderung: Kunst und Kultur Maximaler Zuschuss: 400.000,00 EUR, Laufzeit: bis zu 5 Jahren
Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur.
Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- oder Tanzangebote oder Kunstateliers.
Die Aktion Mensch fördert ebenso Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten.
Alle weitere Informationen im Detail gibt’s hier:
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/aktuelles
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