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17. April 2024
Krankenkassenübergreifende Fördermöglichkeiten für Kommunen
Die krankenkassenübergreifenden Fördermöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen und -verbände in NRW unterstützen Kommunen dabei, sich für Gesundheitsförderung und Prävention zu engagieren. Es geht um die Stärkung gesundheitsbezogener Kompetenzen und die Schaffung gesundheitsfördernder Rahmenbedingungen zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Schwer erreichbare Zielgruppen und Menschen in belasteten Lebenslagen stehen besonders im Fokus. Finanzielle Mittel können über zwei verschiedenen Förderstränge beantragt werden.

Der Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau unterstützt Kommunen beim Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen. Es geht um die Entwicklung kommunaler Strategien zur Gesundheitsförderung, die Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie den Auf- und Ausbau von Vernetzungsaktivitäten auf Sozialraum- und Verwaltungsebene, aber auch um die Umsetzung niedrigschwelliger Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Wesentliche Maßgabe ist, dass die Antragstellung und Projektsteuerung durch die Kommune erfolgt. Je nach Vorhandensein und Ausprägung der Strukturen zur Gesundheitsförderung wird zwischen einer Erst- und Zweitförderung entschieden. Bei einer Erstförderung fokussiert die Kommune den Aufbau kommunaler Strukturen, bei einer Zweitförderung werden diese Strukturen ausgebaut und weiterentwickelt.

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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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