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08. August 2024
Förderprogramm: Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen (INK)
Der Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland und trägt dazu bei, in allen Regionen gleichwertige Verhältnisse zu schaffen. Deshalb fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien mit dem INK-Programm bundesweit national bedeutsame Kultureinrichtungen. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Gefördert werden kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung, wie etwa die Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Gebäudetechnik oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Auch sollen mit dem Programm die Infrastruktur für kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.

Der Bund übernimmt im Rahmen der Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Projektausgaben. Die Bundesmittel werden vorzugsweise durch die Länder kofinanziert, aber auch durch Eigenmittel, Kommunen und Dritte. Projekte mit einer Dauer von bis zu vier Jahren sind möglich.

Die Antragsstellung für die jährlichen Fördertranchen erfolgt über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular. Die Antragsstellung erfolgt in NRW über die zuständigen Bezirksregierungen, hier ist bitte bei Interesse auch bezüglich einer Beratung Kontakt aufzunehmen. Der Maßnahmebogen muss über die Bezirksregierungen bis 01. Oktober 2024 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Länder übermitteln danach ihre priorisierten Projektvorschläge für die kommende Fördertranche an BKM bis zum 15. November des jeweiligen Vorjahres. Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien. Die Entscheidung fällt im Frühling 2025.

Informationen zum Förderprogramm

Fördergrundsätze

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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