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03. September 2025
Empfehlungen zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im Sozialrecht
Gesetze sind die Grundlage allen staatlichen Handelns. Gute Sozialgesetzgebung und eine funktionierende Verwaltung sichern das Vertrauen der Bürger*innen in den Sozialstaat und fördern die Stabilität der Demokratie. Überregulierung und ein Übermaß an Bürokratie bewirken das Gegenteil.

Das Ziel, die schon immer als unübersichtlich empfundenen Einzelmaterien des Sozialrechts zusammenzuführen und ihren inneren Zusammenhang zu stärken, wird in der Politik der Bundesrepublik Deutschland bereits seit der ersten Legislaturperiode formuliert. Die vorliegenden Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. geben Anregungen zu Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung. Sie richten sich an den Bundes- und Landesgesetzgeber, die Ministerien in Bund und Ländern sowie die öffentlichen Träger und Erbringer sozialer Leistungen.

Weitere Informationen und Download der Empfehlungen

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 21 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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