Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.
Bildtext
 
 
 
31. März 2026
Digitale Informationsveranstaltung zum Herrenberg-Urteil
Der Arbeitskreis Bildung und Vermittlung und der Arbeitskreis Verwaltungsleitung im Deutschen Museumsbund laden in Kooperation mit dem Bundesverband Museumspädagogik (BVMP) zu einer Online Veranstaltung rund um Fragestellungen zum "Herrenberg Urteil" ein.
Herrenberg Urteil: Perspektiven für Museen und Selbstständige

In der Praxis herrscht derzeit viel Unsicherheit im Umgang mit dem "Herrenberg-Urteil" und seinen Auswirkungen. Neben einer ersten juristischen Einordnung bietet die Online-Veranstaltung Raum für Fragen aus den Museen. Im Fokus stehen die Auswirkungen des Urteils auf Beschäftigungsverhältnisse in Museen – und damit auf die Zusammenarbeit mit selbständig Tätigen.

Rechtsanwalt Dr. Robert Zeissig informiert über veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und ordnet juristisch ein, was das Urteil für Museen und Selbstständige bedeutet.
Um die Kernaufgaben des Museums zu erfüllen, bedarf es im Bereich Bildung und Vermittlung der Möglichkeit, sowohl mit abhängig Beschäftigten als auch mit selbstständig Tätigen zu arbeiten. Das „Herrenberg Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) von 2022 sorgt bundesweit für Verunsicherung – auch in der Museumsszene.

Dabei stellen sich zentrale Fragen, die beide Seiten betreffen: Unter welchen Voraussetzungen ist eine weitere Zusammenarbeit von Museen und selbstständig Tätigen möglich? Wie muss selbstständige Tätigkeit gestaltet sein, um sowohl arbeits- als auch sozialrechtlich als rechtssicher zu gelten? Welche Merkmale werden bei der Abgrenzung von Selbstständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zugrunde gelegt? Welche Kriterien werden von der Deutschen Rentenversicherung aktuell angewendet, wie sieht es nach Ende 2027 aus? Was ist in der Interimszeit bis Ende 2027 zu beachten, welche Regelungen greifen derzeit?

Die Online Veranstaltung greift diese Fragen auf und ordnet die aktuelle (und zumindest graduell neue) Rechtsprechungslinie des BSG ein. Damit bietet sie eine erste rechtliche Orientierung; sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Weitere Online Veranstaltungen rund um das Thema sind geplant

Weiterführende Informationen, Hintergründe und Materialien finden Sie auf der Website zum Herrenberg-Urteil.

Wann: Montag, 20. April 2026, 10 bis 12 Uhr
Wo: Online über Teams

Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Link zur Veranstaltung

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 21 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Ihr Profil / Abmeldung
Wir senden Ihnen E-Mails nur mit Ihrem Einverständnis zu. Hier können Sie Ihr Abonnement verwalten:
Profil bearbeiten
Abonnement beenden
Impressum
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung
Gürzenich-Quartier
Augustinerstr. 10-12
50667 Köln
Museumsberatung@lvr.de
museumsberatung.lvr.de
© 2026 Landschaftsverband Rheinland (LVR)