Kinderlärm auf Sportanlagen
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Kinderlärm, der von Sportanlagen ausgeht, genauso privilegiert wird wie Kinderlärm, der von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Ballspielplätzen ausgeht. Dafür hat er einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt (BR-Drs. 233/17).
Die Bundesregierung hat die Änderung in ihrer Stellungnahme abgelehnt, da sie nicht praktikabel sei (BT-Drs. 18/12949).
Der Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet.
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (SGB VIII-Reform)
Das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (BT-Drs. 18/12330) ist am 19. Juni 2017 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags diskutiert worden. Dabei übten die Sachverständigen überwiegend Kritik an dem Gesetzesentwurf.
Moniert wurde beispielsweise, dass der 15. Kinder- und Jugendbericht nahezu keine Berücksichtigung gefunden habe. Außerdem sehe der Entwurf keine Regelung zur gezielten Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien in ihre Herkunftsfamilien vor. Auch die Möglichkeit, die Kostenerstattung für unbegleitete Minderjährige vom Abschluss eines Rahmenvertrages abhängig zu machen, wurde kritisiert.
Ursprünglich stand der Gesetzesentwurf am 7. Juli 2017 auf der Tagesordnung des Bundesrates, er wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren könnte nun in der nächsten Sitzung am 22. September 2017 abgeschlossen werden.
Bekämpfung von Kinderehen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2017 den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (BT-Drs. 18/12086, 18/12607) gebilligt.
Zukünftig können Ehen nur noch von Erwachsenen geschlossen werden. Die Möglichkeit nach § 1303 Abs. 2 BGB, wonach das Familiengericht der Heirat eines 16- oder 17-jährigen Ehepartners zustimmen kann, entfällt.
Eine Änderung in § 11 Personenstandsgesetz erweitert das Eheverbot für Minderjährige auch auf religiös oder traditionell geschlossene Ehen. Außerdem kann die Trauung einer minderjährigen Person mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Schließlich sieht der Gesetzesentwurf eine Änderung in § 42a SGB VIII vor. § 42a Abs. 1 SGB VIII soll um folgenden Satz erweitert werden: „Ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher ist grundsätzlich dann als unbegleitet zu betrachten, wenn die Einreise nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten erfolgt; dies gilt auch, wenn das Kind oder der Jugendliche verheiratet ist.“
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
Nachdem der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG, BT-Drs. 18/12356) am 30. Juni 2017 verabschiedet hat, hat der Bundesrat den Entwurf am 7. Juli 2017 gebilligt. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2017 in Kraft treten.
Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zur Löschung oder Sperrung offensichtlich strafrechtlich relevanter Inhalte, die auf ihren Plattformen erscheinen. Die Löschung oder Sperrung muss innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde erfolgen. Inhalte, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, müssen die sozialen Netzwerke innerhalb von sieben Tagen löschen.
Erweiterte Meldepflicht für Infektionskrankheiten
In seiner Sitzung vom 7. Juli 2017 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (BT-Drs. 18/10938, 18/12604) zugestimmt.
Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines elektronischen Meldewesens vor. Darüber hinaus müssen Eltern bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita nachweisen, dass sie für ihr Kind eine ärztliche Impfberatung erhalten haben. Ist dieser Nachweis nicht erbracht, muss die Kita-Leitung das jeweilige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde kann die Eltern dann zu einer Beratung laden. Der Nachweis einer Impfberatung ist schon seit zwei Jahren Pflicht. Bislang ist es den Kitas freigestellt, ob sie die Eltern melden.
Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
Nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (BT-Drs. 18/11291, 18/12422) durch den Bundestag am 18. Mai 2017 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf am 7. Juli 2017 gebilligt. Mit dem Gesetz können Personen, die durch eine heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, durch Nachfrage bei einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung erlangen.
Das Gesetz tritt ein Jahr nach Verkündung in Kraft.
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde am 29. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2017 Teil I, S. 1893) und ist somit rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Danach unterstützt der Bund die Bundesländer in den Jahren 2017 bis 2020 mit 1,126 Milliarden Euro zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindestagesbetreuung. Die Gelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und als Investitionen in die Ausstattung von Kitas verwendet werden. Die Bundesländer können sie bis Ende 2019 abrufen. In NRW werden die Förderrichtlinien dazu derzeit überarbeitet und in absehbarer Zeit veröffentlicht.
Änderungen beim Kindergeld
Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde am 24. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2017, Teil I, S. 1682).
Danach kann Kindergeld zukünftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.
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