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09. November 2017 | Soziales
Partizipationsworkshop von LVR und LWL in Münster
Einheitliches Instrument soll in NRW helfen, Bedarf an Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu ermitteln

Rheinland/Westfalen, 9. November 2017. Der individuelle Bedarf von Menschen mit Behinderung an Leistungen der Eingliederungshilfe in NRW soll künftig mit einem neuen, landesweit einheitlichen Instrument ermittelt werden. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) hatten entschieden, die Vorgaben des neuen Bundesteilhabegesetzes – etwa zur Orientierung an der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) – mit einem gemeinsamen Instrument der Bedarfsermittlung umzusetzen und die in den jeweiligen Landesteilen bisher eingesetzten Hilfeplan-Instrumente entsprechend weiter zu entwickeln.

Nach intensiven fachlichen Vorarbeiten bei LVR und LWL hatten die Landschaftsverbände für Mittwoch, den 8. November zu einem Partizipationsworkshop nach Münster eingeladen, um mit Vertretern von Selbsthilfe, Anbieter-Verbänden, kommunaler Familie und anderen Akteurinnen das neue Bedarfsermittlungsinstrument zu diskutieren.

Leitidee des 19-seitigen Bedarfsermittlungsinstrumentes (abgekürzt: „BEI_NRW“) ist, wie bisher die Bedarfe in einem diskursiven Vorgehen anhand eines leitfadengestützten Interviews mit dem leistungsberechtigten Menschen zu ermitteln. Dessen Wünsche sind der Ausgangspunkt für die Formulierung von Zielen und Maßnahmen. Dabei orientiert sich der Bogen an Lebenslagen und zielt auf die umfassende Bedarfsermittlung in allen Lebensbereichen.

In vier Workshop-Gruppen diskutierten die rund 100 Teilnehmer Fragen zur Anwendung in der Praxis und gaben zahlreiche Hinweise zur weiteren Überarbeitung. Lob gab es für den landeseinheitlichen Ansatz, die Personenzentrierung und das partizipative Vorgehen selbst. Fragen gab es unter anderem zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in NRW und zur Barrierefreiheit sowie der sprachlichen Verständlichkeit des Instruments.

Die Fachleute von LVR und LWL werden die Rückmeldungen nun einarbeiten. Bei einer Veranstaltung im Dezember soll das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ihre Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Kathleen Bayer
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail kathleen.bayer@lvr.de

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Auf dem Bild sieht man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von LVR und LWL während des Partizipationsworkshops in Münster. In vier Workshop-Gruppen diskutierten die rund 100 Teilnehmer zum neuen Bedarfsermittlungsinstrument. Foto: Michaela Zimmermann/LVR
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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