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24. Oktober 2014 | Jugend
LVR-Kindpauschale: Landschaftsausschuss beschließt Verlängerung der Übergangsfrist
Kosten für festangestelltes therapeutisches Personal in den bisherigen integrativen Gruppen werden bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 weiter übernommen / Ergebnisse des laufenden Monitoringprozesses werden berücksichtigt

Köln. 24. Oktober 2014. Die Kosten für festangestelltes therapeutisches Personal in Kindertageseinrichtungen werden vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) noch bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 getragen. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland beschlossen. Eine bestehende Übergangsregelung, die die Kostenübernahme bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres vorsah, wurde durch den Beschluss um ein Jahr verlängert. Unter Anrechnung der zum 1. August 2014 eingeführten LVR-Kindpauschale werden somit noch bis zum 31. Juli 2016 die Kosten für die Arbeit des fest angestellten therapeutischen Personals in den integrativen Gruppen übernommen.

Ziel der Verlängerung ist es, den bisherigen integrativen Gruppen mehr Zeit zu geben, sich auf das neue Fördersystem einzustellen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse des begleitenden Monitoringprozesses berücksichtigt werden. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 müssen jedoch die angepassten Modelle der therapeutischen Versorgung von allen Trägern umgesetzt sein. Diese sehen eine Übernahme der Therapiekosten durch die gesetzlichen Krankenkassen als zuständige Kostenträger vor.

Im Rahmen der neuen Förderung stellt der LVR seit dem 1. August 2014 für jedes Kind mit Behinderung eine jährliche Pauschale in Höhe von 5.000 Euro bereit. Das neue System löst die bisherige einrichtungsbezogene Förderung von integrativen Gruppen ab und macht inklusive Betreuung grundsätzlich in jeder Kita möglich. Die LVR-Kindpauschale ermöglicht bei fünf Kindern mit Behinderung die Finanzierung einer zusätzlichen halben Stelle für pädagogische Arbeit, so dass der pädagogische Standard über einen höheren Personalschlüssel erheblich verbessert wird. Darüber hinaus stellt sie Mittel für die Qualifizierung des Personals und die Beratung von Eltern zur Verfügung.

Der LVR unterstützt Träger und Kitas intensiv bei der Umstellung. Neben einem Servicetelefon und der Internetseite www.kindpauschale.lvr.de hat der Kommunalverband eine Broschüre mit dem Titel „Die LVR-Kindpauschale – auf dem Weg zu inklusiver Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita“ veröffentlicht und Informationsveranstaltungen angeboten.

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Informationsseite zur LVR-Kindpauschale
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Bildtext Till Döring
Telefon: 0221 809-7737
Telefax: 0221 8284-3398
E-Mail  till.doering@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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