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24. Oktober 2014 | Jugend
Inklusion in der Kita: Broschüre informiert über neues Fördersystem
Neues Förderverfahren für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen / LVR veröffentlicht Broschüre für Eltern, Einrichtungen und Träger / Mustervertrag vereinfacht Zusammenarbeit zwischen Kitas und Krankenkassen bei Abrechnung von Therapieleistungen

HINWEIS:

Die Kosten für festangestelltes therapeutisches Personal in Kindertageseinrichtungen werden vom LVR noch bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 getragen. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland beschlossen.

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2014

Köln/Rheinland, 15. September 2014. Auch Kinder mit Behinderung sollen die Kita in der Nachbarschaft besuchen und so Kontakte und Freundschaften aufbauen und pflegen können. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat mit der Einführung einer Kindpauschale hierfür eine wichtige Voraussetzung geschaffen. Nach einem Beschluss des Landschaftsausschusses Rheinland vom Dezember 2013 wird der rheinische Kommunalverband künftig für jedes Kind mit Behinderung eine jährliche Pauschale in Höhe von 5.000 Euro bereitstellen. Die neue Förderung löst die bisherige Förderung von integrativen Gruppen ab und macht inklusive Betreuung grundsätzlich in jeder Kita möglich.

Was sich für Kitas, Träger, therapeutisches Fachpersonal und für Eltern und ihre Kinder durch das neue Fördersystem des LVR konkret verändert, erklärt eine neue Broschüre. Das 60-seitige Heft trägt den Titel „Die LVR-Kindpauschale – Auf dem Weg zu inklusiver Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita". Der Kommunalverband hat die Broschüre unter anderem an alle rund 5.500 Kitas im Rheinland sowie ihre Träger geschickt. Unter www.publikationen.lvr.de kann sie kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.

Bild zeigt das Titelblatt der Broschüre. Im Vordergrund sind Gläser mit Buntstiften zu sehen.
Was sich für Kitas, Träger, therapeutisches Fachpersonal und für Eltern und ihre Kinder durch das neue Fördersystem des LVR konkret verändert, erklärt die neue Broschüre „Die LVR-Kindpauschale – Auf dem Weg zu inklusiver Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita".

„Inklusion kann man nicht verordnen, sondern sie muss gelebt werden", sagt Professor Dr. Jürgen Rolle, Vorsitzender des LVR-Landesjugendhilfeausschusses und weist damit darauf hin, dass eine positive Einstellung in der Gesellschaft zum Mit- und nicht Nebeneinander von Menschen mit und ohne Behinderung ganz wesentlich für eine erfolgreiche Inklusion ist. „Inklusion ist ein Menschenrecht. Es geht um uneingeschränkte Teilhabe von Anfang an, also auch für die Kleinsten in der Kita. Die Broschüre zeigt auf, wie Inklusion in der Kita gestaltet werden kann", so Rolle weiter.

Die Publikation ist Bestandteil einer breit angelegten Informationskampagne zur LVR-Kindpauschale, die auch Servicetelefonnummern, eine ständig weiterentwickelte Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ-Liste), rheinlandweite Informationsveranstaltungen und die Internetseite www.kindpauschale.lvr.de umfasst. Alle wichtigen Kontaktdaten sind auf dieser Website zu finden.

Im ersten Kapitel der Broschüre werden die Gründe für die Einführung des neuen Fördersystems dargelegt. Es folgt eine kompakte Darstellung der wichtigsten Änderungen für Kinder und ihre Eltern, Träger und Kitas sowie therapeutische Fachkräfte. Außerdem beinhaltet die Veröffentlichung einen Mustervertrag zur Abrechnung von verordneten therapeutischen Leistungen mit den Krankenkassen. Träger können sich auf Grundlage dieses Vertrages mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbaren.

Hinweise für Redaktionen:

Broschüre „Die LVR-Kindpauschale – Auf dem Weg zu inklusiver Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita" zum Download: www.publikationen.lvr.de

Servicetelefon:

Unter den beiden Telefonnummern 0221 809-4747 (insbesondere pädagogische Fragestellungen) und 0221 809-4141 (insbesondere Fragen zum Thema Therapie) bietet das LVR-Team Unterstützung bei der Umstellung auf das Kindpauschalen-System und zu allen Fragen, die damit zusammenhängen an (Servicezeiten: montags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie freitags von 9 bis 11 Uhr).

Weitere Informationen zum neuen Fördersystem
Pressemitteilung vom 14. November 2013
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013
Pressemitteilung vom 3. Juli 2014
Infoseite zur LVR-Kindpauschale
Bilder zum Download
Titelseite der Broschüre zur LVR-Kindpauschale
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Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen
Bildtext LVR-Fachbereich Kommunikation
Telefon: 0221 809-2781
Telefax: 0221 809-2889
E-Mail  presse@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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