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23. April 2018 | Soziales
Bundesteilhabegesetz umsetzen – Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern
Modellprojekt von LVR und LWL nimmt Arbeit auf

Köln / Münster, 23.04.2018. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern und ihre Selbstbestimmung stärken – das ist Ziel des 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes der Bundesregierung und seit Jahren Leitlinie der Leistungen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) in Nordrhein-Westfalen. Eine der wesentlichen Entscheidungen ist die Wahl der Wohnung und der Wohnform. Menschen mit Behinderungen sollen, wie alle anderen, frei entscheiden können, wo und mit wem sie leben und wohnen möchten – im Heim, in einer Wohngemeinschaft oder einer eigenen Wohnung. In einem Modellprojekt erproben jetzt die beiden Landschaftsverbände in NRW gemeinsam, wie dies im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen neuen Finanzierungsstrukturen am besten gelingen kann.

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 eine Veränderung der Finanzierungsstruktur für stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung vor. Die Finanzierung der Betreuung im Heim soll künftig angeglichen werden an die heutige Finanzierungsform bei ambulanter Unterstützung. Dadurch soll die Ambulantisierung gefördert werden. Um diesen Auftrag umzusetzen führen LVR und LWL nun gemeinsam ein Modellprojekt durch. Es wird finanziell vom Bund gefördert. Beteiligt sind acht Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in NRW sowie die jeweiligen Städte und Kreise. Es soll gemeinsam erarbeitet werden, wie das neue Leistungsrecht und die Vorgaben zur Finanzierung umgesetzt werden können.

Begleitet wird das Projekt von einem Beirat. Dem gehören die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung, die Leistungsanbieter, die kommunalen Spitzenverbände, sowie Vertretungen der Arbeits- und Sozialministerien von Land und Bund an. Heute hat sich der Beirat konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.

Aufgabe des bis Ende 2021 laufenden Projektes ist die Erprobung der Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen sowie der Entwicklung und Erprobung eines neuen Leistungssystems für die Eingliederungshilfeleistung.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Kathleen Bayer
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail kathleen.bayer@lvr.de
Twitter: https://twitter.com/lvr_aktuell

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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