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18. Mai 2018 | Kultur
Schneller zum neuen Anstrich am Baudenkmal
Denkmaleigentümer in Erftstadt profitieren von Verwaltungsvereinbarung zwischen LVR-Amt für Denkmalpflege und Stadt / 13. Vereinbarung dieser Art im Rheinland

Brauweiler/Erftstadt. 18. Mai. 2018. Ob Dachreparatur, Fassadenanstrich oder Fenstererneuerung: Veränderungen an einem Baudenkmal sind genehmigungspflichtig und Genehmigungen brauchen ihre Zeit. Doch das wird in Erftstadt künftig schneller gehen: Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland – einzubinden in denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren - hat mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erftstadt eine Verwaltungsverarbeitung getroffen, die die Vorgehensweise in Standardfällen regelt und das Benehmen vorwegnimmt.

Voraussetzung für diesen Schritt war nach dem Weggang von Denkmalpflegerin Jeanette Ruppe Ende des vergangenen Jahres die erneute Einstellung einer fachlich qualifizierten Mitarbeiterin in der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erftstadt. Das ist seit Anfang April mit Ulrike Hausmann (32) M.Sc. gegeben. Die Kunsthistorikerin und Denkmalpflegerin nimmt die Aufgaben der städtischen Denkmalbehörde wahr und ist damit Ansprechpartnerin für alle Denkmalbesitzer in Erftstadt.

Ulrike Hausmann hat von 2005 bis 2010 Kunstgeschichte und Slawistik in Greifswald studiert. Aufbauend auf das Kunstgeschichtsstudium beendete sie im Jahre 2013 erfolgreich den Master in Denkmalpflege und Stadtentwicklung in Dresden. Bereits während der beiden Studiengänge belegte sie verschiedene Praktika und begleitete Projekte rund um das Thema Denkmalpflege und Bauen im Bestand. Ende 2014 nahm sie eine befristete Assistenzstelle im Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg in Freiburg an. Auf dem Arbeitsmarkt ist die Denkmalpflege ein begehrtes Gebiet und so nahm die gebürtige Rostockerin die Chance wahr, sich in Erftstadt um eine unbefristete Stelle zu bewerben und ihren Wohnort nach Frechen zu verlegen. „In Erftstadt habe ich die Möglichkeit, in meinem erlernten Sachgebiet zu arbeiten. Die Denkmallandschaft bietet hier eine Fülle an Vielfalt und Spannung, die einzelne Kommunen häufig in dieser Form nicht besitzen. Die ersten Arbeitswochen haben schon gezeigt, dass sich mein Arbeitsalltag abwechslungsreich und mit immer neuen Herausforderungen gestaltet.“

Für Fragen rund um die Denkmalpflege ist Ulrike Hausmann im Bauordnungsamt telefonisch unter 02235/409-338 oder per Email unter bauordnungsamt@erftstadt.de erreichbar.

„Ich freue mich sehr, wenn eine Kommune die Wertschätzung ihrer Baudenkmäler durch die Einstellung einer Fachkraft zum Ausdruck bringt“, so Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke. Dr. Andreas Stürmer, als Referent der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege im LVR-Amt für Denkmalpflege unter anderem zuständig für den Rhein-Erft-Kreis, sieht ganz praktische Vorteile: „Die Bürger profitieren, weil ihre Anträge schneller bearbeitet werden und der Kollegin und mir bleibt mehr Zeit zur Beratung in fachlich komplexen Fällen, die von der Verwaltungsvereinbarung ausgenommen sind.“ Baumaßnahmen an Burgen und Schlössern, Kirchen und städtischen Objekten müssen nämlich weiterhin in jedem Einzelfall zwischen Unterer Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Auch Maßnahmen, die einen erheblichen Eingriff in die denkmalwerte Bausubstanz bedeuten, sind von der Verwaltungsvereinbarung ausgenommen.

Rheinlandweit hat das LVR-Amt für Denkmalpflege, das seinen Sitz in der Abtei Brauweiler hat, bisher 13 Verwaltungsvereinbarungen mit Kommunen getroffen. In fast allen Fällen handelt es sich um Großstädte.

Pressekontakt:

Birgit Ströter
LVR-Fachbereich Kommunikation
Telefon 0221 809-7711

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Bild zeigt zwei Männer, die ein Dokument unterschreiben. Im Liblarer Rathaus unterzeichneten Dr. Andreas Stürmer vom LVR-Amt für Denkmalpflege (li.) und Bürgermeister Volker Erner die Verwaltungsvereinbarung. Foto: Pressestelle Stadt Erftstadt
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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