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01. Juni 2018 | Kultur
LVR-Direktorin stoppt Prüfung
Entscheidungszuständigkeit der Stadt Köln als Untere Denkmalbehörde wird betont

Köln. 1. Juni 2018. Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Ulrike Lubek, hat heute die Prüfung zur möglichen Unterschutz-Stellung des Ebertplatzes durch das LVR-Amt für Denkmalpflege (LVR-ADR) gestoppt. Die vorrangige Zuständigkeit der Stadt Köln als Untere Denkmalbehörde wird dadurch gewahrt.

„Das Denkmalschutzgesetz legt hier die Zuständigkeit eindeutig in die Hand der Stadt Köln. Den LVR verpflichtet das Gesetz dabei zur fachlichen Beratung und Unterstützung. Das wird selbstverständlich – wie in der Vergangenheit – auch hier geschehen“, betont Lubek. Die Oberbürgermeisterin, Henriette Reker, hatte, nachdem der Antrag auf Prüfung durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) bei der Unteren Denkmalbehörde, der Stadt Köln, eingegangen war, das Verfahren an den zuständigen Stadtkonservator delegiert. Dies wird nun ausdrücklich durch die Landesdirektorin unterstützt. Das LVR-ADR hatte den Antrag zeitgleich erhalten und wird angesichts der vorrangigen Verantwortlichkeit der Stadt nun nicht in eine eigene Prüfung einsteigen.

Gemäß des Paragrafen 22 Absatz 2 DSchG NRW beraten und unterstützen die Landschaftsverbände die Gemeinden und Kreise in der Denkmalpflege und wirken fachlich bei den Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.

Weitere Infos unter www.denkmalpflege.lvr.de

Pressekontakt:

Birgit Ströter
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel: 02 21 – 809 – 77 11

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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