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17. März 2015 | Der LVR
LVR: Regierung degradiert Leitbild einer inklusiven Gesellschaft
LVR fordert neue Voraussetzungen für eine moderne Behindertenpolitik / Reformerfolg der Eingliederungshilfe von erforderlichen finanziellen Mitteln abhängig

Rheinland/Köln, 17. März 2015. Mit großer Ernüchterung hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Pläne der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, die finanzielle Entlastung der Kommunen nicht wie ursprünglich geplant im Rahmen der Eingliederungshilfe vorzunehmen. Der LVR fordert daher nun dazu auf, erforderliche finanzielle Mittel für eine Reform im Sinne der Teilhabe zur Verfügung zu stellen.

„Die Große Koalition stellt mit dem drohenden Wortbruch ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel und würde auch das Leitbild von einer inklusiven Gesellschaft damit geradewegs degradieren“, kommentiert LVR-Direktorin Ulrike Lubek die Pläne der Bundesregierung. „Die Weichen für eine Entlastung der Kommunen wird das Bundeskabinett morgen stellen, aber der Zug soll die Menschen mit Behinderung nicht mitnehmen. Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung in Deutschland fordern wir nun noch nachdrücklicher die seit langem angestrebte Leistungsverbesserung für Menschen mit Behinderung durch ein neues Bundesteilhabegesetz. Dafür muss aber nicht nur der rechtliche, sondern auch der finanzielle Rahmen stimmen – nun durch neu festgelegte Bundesmittel. Gute und moderne Behindertenpolitik gibt es nicht gratis“, so Lubek weiter.

In Nordrhein-Westfalen werden Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in und außerhalb von Einrichtungen in Höhe von jährlich über 3,9 Milliarden Euro brutto erbracht (Stand 2013), 2005 waren es rund 2,7 Milliarden Euro brutto. Auch für LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski führt daher kein Weg an einer finanziellen Entlastung vorbei: „Vor dem Hintergrund ansteigender Fallzahlen und der unvermeidlichen Ausgabendynamik für die Träger der Eingliederungshilfe zeigen wir uns bei dieser Forderung äußerst beharrlich.“ Inhaltlich soll das Bundesteilhabegesetz durch die Zahlung eines Bundesteilhabegeldes vor allem zu einer Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention führen.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Michael Sturmberg
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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