Datenschutz im Jugendamt
Am 6. September 2018 findet von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr eine Fortbildung des LVR-Landesjugendamts zum Datenschutz im Jugendamt statt.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdatenschutzgesetz bereits an die Datenschutzgrundverordnung angepasst. Außerdem ist die Anpassung der bereichsspezifischen Regelungen des Sozialdatenschutzes im SGB I und SGB X erfolgt, die Überarbeitung der sozialdatenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB VIII steht noch aus. Auch das Landesdatenschutzgesetz NRW wurde grundlegend überarbeitet.
Die umfangreichen Neuregelungen durch die DSGVO haben Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jugendämtern und bei den Trägern der freien Jugendhilfe. Die Jugendämter müssen ihre Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der neuen Rechtslage anpassen.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus den Jugendämtern. Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über die Systematik des neuen Datenschutzrechts und die für die Jugendhilfe relevanten Neuregelungen.
Referentin ist Dr. Elisabeth Rossa, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln. Die Teilnahme kostet 35 Euro.
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Asyl- und Ausländerrecht im Zusammenhang mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland bietet am 20. September 2018 eine ganztägige Fortbildung zum Asyl- und Ausländerrecht an.
Das Asyl- und Ausländerrecht ist ein komplexes und schwer überschaubares Rechtsgebiet. Viele unbegleitete ausländische Minderjährige setzen ihre ganze Hoffnung in das Asylverfahren. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn das BAMF den Asylantrag ablehnt und am Ende ggf. auch das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Ablehnung abweist. Die Aufenthaltssicherung ohne oder nach gescheitertem Asylverfahren (z.B. Ausbildungsduldung und Bleiberechtsregelung) gewinnen vor diesem Hintergrund in der Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen an Bedeutung. In der Fortbildung werden die rechtlichen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen für eine Aufenthaltssicherung abseits des Asylverfahrens ausführlich dargestellt. Eine Einführung in die Grundlagen des Asyl- und Ausländerrechts sowie aktuelle rechtliche Entwicklungen sind ebenfalls enthalten.
Referent ist Rechtsanwalt Dominik Bender aus Frankfurt. Die Teilnahme kostet 35 Euro.
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Datenschutz in der Jugendhilfe
Am 24. September 2018 findet von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Fortbildung des LVR-Landesjugendamts zum Datenschutz in der Jugendhilfe statt.
Die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jugendämtern und bei den Trägern der freien Jugendhilfe. Diese müssen ihre Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, überprüfen und den neuen Rechtsgrundlagen anpassen.
Daneben wird es weiterhin nationale Gesetze zum Datenschutzrecht geben, die im Fall eines Widerspruchs zur Verordnung nicht mehr anwendbar sind. Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdatenschutzgesetz am 30. Juni 2017 an die Datenschutzgrundverordnung angepasst. Auch das Landesdatenschutzgesetz NRW ist überarbeitet worden. Außerdem ist die Anpassung der bereichsspezifischen Regelungen des Sozialdatenschutzes im SGB I und SGB X erfolgt, die Überarbeitung der sozialdatenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB VIII steht noch aus.
Dieses Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die Systematik des Datenschutzrechts und die für die Jugendhilfe relevanten Neuregelungen.
Referent ist Prof. Dr. Dirk Waschull, die Teilnahme kostet 35 Euro.
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht für neue Fachkräfte
Das LVR-Landesjugendamt bietet Ihnen am 3. und 4. September 2018 eine zweitägige Fortbildung für den Bereich „Beurkundungen im Kindschaftsrecht“ an. Die Umsetzung einer Beurkundung erfordert gründliche Rechtskenntnisse und Rechtssicherheit sowie einen sicheren Umgang mit dem Gesetz. Mit praxisbezogenen Fallbeispielen liegt der Seminarschwerpunkt bei den Voraussetzungen für die Wirkung und die Vollstreckung von Urkunden.
Zielgruppe dieser Veranstaltung sind neue Fachkräfte.
Referent ist Joachim Beinkinstadt, Abteilungsleiter i.R. im Jugendamt Hamburg-Mitte. Die Teilnahme als Tagesgast kostet 99 Euro inklusive Veranstaltungsverpflegung, ohne Übernachtung.
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht für fortgeschrittene Fachkräfte
Am 21. und 22. Januar 2019 bietet das LVR-Landesjugendamt eine zweitägige Fortbildung für den Bereich „Beurkundungen im Kindschaftsrecht für fortgeschrittene Fachkräfte“ an. Die Umsetzung einer Beurkundung erfordert gründliche Rechtskenntnisse und Rechtssicherheit sowie einen sicheren Umgang mit dem Gesetz. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, aufbauend auf schwierigen Fallkonstellationen rechtliche Fragestellungen vertiefend darzustellen. Praxisfälle und Fragestellungen können im Rahmen der Veranstaltung gern mit eingebracht werden. Ferner werden aktuelle gesetzliche Neuregelungen sowie Rechtsprechung zum Beurkundungsrecht behandelt. Ziel ist, Ihnen vertiefendes Fachwissen für die Aufgabenwahrnehmung zu vermitteln.
Zielgruppe dieser Veranstaltung sind erfahrene Fachkräfte.
Referent ist Joachim Beinkinstadt, Abteilungsleiter i.R. im Jugendamt Hamburg-Mitte. Die Teilnahme als Tagesgast kostet 99 Euro inklusive Veranstaltungsverpflegung, ohne Übernachtung.
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