Köln. 30. August 2018. Zu einem Informationsaustausch und Diskussionen in leichter Sprache kamen heute die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten mit Behinderung sowie die Frauenbeauftragten der 43 rheinischen Werkstätten zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) nach Köln. Rund 175 Frauen und Männer mit Behinderung, die als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten mit Handicap in den rheinischen Werkstätten arbeiten, waren gekommen, um mit Fachleuten des LVR zu diskutieren. Auf der Tagesordnung standen Informationen zu den Änderungen der Werkstatt-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) sowie die Stärkung der Frauenbeauftragten ebenso wie Diskussionen über die aktuellen Entwicklungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG).
„Wir freuen uns besonders über die vielen Anmeldungen von Frauenbeauftragten aus den Werkstätten, deren Amt erst mit dem Bundesteilhabegesetz gesetzlich verankert wurde. Frauen mit Behinderung sind, wie Studien zeigen, häufig geschlechtsspezifischer Diskriminierung ausgesetzt, bis hin zu Gewalt. Frauenbeauftragte können dem entgegenwirken, indem sie Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen. In dieser Arbeit möchte der LVR sie unterstützen“, sagte LVR-Fachbereichsleiterin Annette Esser.
Der LVR ist als bundesweit größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung zuständig für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Wer nicht oder noch nicht zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in der Lage ist, erhält hier eine Beschäftigung, eine Tagesstruktur und Gelegenheit, soziale Kontakte zu knüpfen. Dies sind im Rheinland rund 34.000 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Die in den rheinischen Werkstätten erforderliche Unterstützung finanziert der LVR mit knapp 620 Millionen Euro im Jahr.
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