Handbuch Jugendhilferecht
Das Handbuch Jugendhilferecht, die Gesetzessammlung des LVR-Landesjugendamts Rheinland, liegt nunmehr in 5. Auflage vor. Neben der aktuellen Fassung des SGB VIII enthält es alle nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Ferner sind die nordrhein-westfälischen Verordnungen und Vereinbarungen zum Kinderbildungsgesetz, die Kostenbeitragsverordnung sowie der Kinder- und Jugendförderplan NRW enthalten.
Handbuch Jugendhilferecht im LVR-Bestellsystem
Rechte haben – Recht kriegen. Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen
Seit 1996 gibt die BAG Landesjugendämter gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) den Ratgeber „Rechte haben – Recht kriegen. Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen“ heraus. 2018 ist nun die dritte, überarbeitete Auflage erschienen.
„Das Recht, Rechte zu haben“ ist ein elementares Menschenrecht, um den Menschen etwa vor staatlicher Willkür zu schützen. Es zeigt sich jedoch, dass viele junge Menschen nicht oder nicht ausreichend über ihre Rechte informiert werden oder wie sie diese einfordern können. Dies trifft in besonderer Weise auch auf junge Menschen zu, die in Pflegefamilien oder in der Heimerziehung aufgenommen sind. Der Ratgeber richtet sich explizit an junge Menschen in Erziehungshilfen. Er versucht ihnen einen Überblick über ihre Rechte in jugendgerechter Sprache zu vermitteln und weitere Kontaktadressen zu (Online) Beratungsstellen zu geben. Daneben bietet er auch für sozialpädagogische Fachkräfte, Eltern und interessierte Laien eine Fundgrube an Informationen.
Der Ratgeber kostet 8,95 Euro und kann über die IGfH bezogen werden.
Rechteratgeber
Die Beistandschaft und weitere Hilfen des Jugendamts
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Broschüre zu dem Thema „Die Beistandschaft und weitere Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts“ veröffentlicht.
Damit das Kind seine Rechte, beispielsweise die Unterhaltszahlung, gegenüber beiden Elternteilen durchsetzen kann, müssen Mutter und Vater bekannt sein. Es kann vorkommen, dass der rechtliche Vater eines Kindes nicht von vornherein feststeht. Damit die Feststellung der Vaterschaft und die damit verbundene Unterhaltssicherung erfolgen kann, kann eine sogenannte Beistandspflicht für das Kind beantragt werden. Durch die Beistandspflicht kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten. In der Broschüre wird ausführlich über die Unterstützungsleistungen des Jugendamtes bei Fragen um die Themen Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltszahlungen, Scheidung und Trennung informiert. Zudem werden Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Beistandschaft thematisiert.
Die Beistandschaft und weitere Hilfen des Jugendamts ...
Leitfaden zum Mutterschutz
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre mit dem Titel „Leitfaden zum Mutterschutz“ veröffentlicht.
Die Broschüre klärt Fragen zum Mutterschutz während und nach der Schwangerschaft im Allgemeinen, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zum Kündigungsschutz und zu Leistungen, die der Arbeitnehmerin in diesem Fall zustehen. Zudem findet man im Anhang eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Regelungen zum Mutterschutz. Insbesondere das zum 1. Januar 2018 neu in Kraft getretene Mutterschutzgesetz wird vorgestellt. Durch die Neuregelung bezieht der Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes auch Schülerinnen und Studentinnen mit ein. Zudem werden Mütter bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung besser geschützt. Der Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist ebenfalls erweitert worden. Auch konnte im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Versicherungsvertragsgesetzes bei der finanziellen Absicherung privat krankenversicherter selbstständiger Frauen während der Schutzfristen ein deutlicher Fortschritt erreicht werden. Der Versicherer ist verpflichtet, Verdienstausfall, der während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes oder am Entbindungstag entsteht, durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.
Leitfaden zum Mutterschutz
Zwangsverheiratung bekämpfen - Betroffene wirksam schützen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat mit der Broschüre „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ eine 72-seitige Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben. Diese soll dazu beitragen, über die Situation, in der sich Opfer von Zwangsverheiratung befinden, zu informieren, Zuständigkeiten zu klären, Leistungen voneinander abzugrenzen und Hilfestellung bei der Auswahl und Gewährung der Hilfen zu bieten.
Eine Zwangsehe im sozialen Kontext liegt vor, wenn die Betroffenen zu einer vertraglichen, traditionellen oder religiösen „Ehe“ ohne bürgerlich-rechtliche Wirkung veranlasst werden. Diese wird häufig vom familiären Umfeld als ebenso verbindlich angesehen wie eine standesamtlich geschlossene, formelle Eheschließung. Zwangsverheiratungen sind von arrangierten Ehen abzugrenzen. Eine arrangierte Ehe liegt vor, wenn die Heirat zwar von Verwandten, Bekannten oder Ehevermittlern, aber im vollen Einverständnis der Eheleute geschlossen wird. Eine Abgrenzung ist allerdings schwierig, die Grenzen sind fließend.
Zwangsverheiratungen verstoßen gegen die allgemeinen Menschenrechte, gegen zivil- sowie strafrechtliche Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland, außerdem beeinträchtigen sie die menschliche Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung ebenso wie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Situation der von Zwangsverheiratung Betroffenen und Bedrohten stellt die handelnden Behörden vor zahlreiche Probleme. Die Handreichung richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und andere Sozialleistungssysteme, die von Zwangsheirat Betroffenen helfen und sie unterstützen können. Sie soll Wissen über die Vielschichtigkeit der Probleme und Herausforderungen vermitteln, aber auch auf die konkreten Schwierigkeiten in der Praxis, etwa bei den Hilfezugängen, aufmerksam machen.
Broschüre „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“
Finanzielle Belastungen in Trennungsfamilien
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (19/3597) führt die Bundesregierung verschiedene Bereiche an, in denen Prüfungen und Änderungen vorgenommen werden müssen, um die finanziellen Belastungen in Trennungsfamilien zu mildern.
ein Elternteil für den Unterhalt und der andere Teil für die Betreuung zuständig (sogenanntes Residenzmodell). Daran orientiere sich auch das geltende Unterhaltsrecht. Allerdings gebe es heute immer mehr Familien, in denen beide Eltern nach der Trennung und Scheidung die Betreuung des Kindes übernehmen wollen. Es müssten Lösungen gefunden werden, die dieser gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen.
So solle der Wunsch vieler Eltern, nach einer Trennung gemeinsam intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihr Kind eingebunden bleiben zu wollen, beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden. Außerdem müsse bei einer eventuellen Änderung des Unterhaltsrechts auch geprüft werden, ob sie mit Regelungen des Sozial- und Steuerrechtes harmonisierten beziehungsweise wie sie mit diesem in Einklang gebracht werden könnten.
Antwort auf eine Kleine Anfrage (19/3597)
Das Geschlecht als Zuweisungsfaktor für die Elternschaft sowie Fragen zur Mehrelternschaft
Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags informieren über die verschiedenen Formen der Zuweisung der Elternschaft im deutschen Recht und über Besonderheiten der Mehrelternschaft.
Der Begriff der Familie unterliegt einem ständigen Wandel. So fallen nicht nur verheiratete Paare mit Kindern unter den Familienbegriff, sondern beispielsweise auch unverheiratete Paare mit Kindern. Das BGB knüpft die Elternschaft sprachlich an das Geschlecht („Mann“, „Frau“) an. Das Gutachten stellt zunächst die Zuweisung im deutschen Recht dar und zeigt anschließend Ansätze der Literatur zu neuen Definitionen auf.
Das Gutachten befasst sich auch mit dem Begriff der Mehrelternschaft, also Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen Eltern sind. Hier benennt das Gutachten Ansätze zur Regelung der Mehrelternschaft.
Information des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zu verschiedenen Formen der Zuweisung der Elternschaft im deutschen Recht und über Besonderheiten der Mehrelternschaft
Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren
Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im September 2018 „Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren“ veröffentlicht.
Aus unterschiedlichsten Gründen werden viele Straftaten im Bereich sexueller Gewalt von den Betroffenen nicht angezeigt. Die Kommission erachtet die Strafverfolgung in diesem Bereich jedoch für wichtig. Deshalb hat sie sich tiefer mit der Frage beschäftigt, welche Verbesserungen auf Basis der Berichte von Betroffenen nötig und möglich sind, um diesen den Zugang zu Strafverfahren und ihre Teilnahme an ihnen zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Das Ergebnis der Ausarbeitung sind sieben Empfehlungen, durch welche das Ermittlungs- und Strafverfahren verbessert werden soll.
Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren
Neu anfangen -Tipps für geflüchtete Jugendliche
Die Broschüre des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) ist ein Ratgeber von jungen Flüchtlingen für junge Flüchtlinge. Eine Gruppe von jungen Menschen, die selber noch nicht lange in Deutschland leben und ähnliche Erfahrungen gemacht haben, geben Rat und Antworten auf viele Fragen aus den verschiedensten Themenbereichen, die einen Jugendlichen in den ersten Monaten in einem neuen Land beschäftigen.
In leichter Sprache und mit der Hilfe von Schaubildern werden schwierige Themen, wie zum Beispiel das Aufenthaltsrecht oder das Asylverfahren, verständlich gemacht.
Die Broschüre gibt einen realen Einblick in die Gedankenwelt junger Flüchtlinge und ist eine wegweisende Hilfe für den Einstieg in die neue Gesellschaft.
Ratgeber von jungen Flüchtlingen für junge Flüchtlinge
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