Familienentlastungsgesetz beschlossen und veröffentlicht
In seiner Sitzung am 23. November 2018 hat der Bundesrat das sogenannte Familienentlastungsgesetz (Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen – FamEntlastG) beschlossen. Das Gesetz wurde am 6. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2018, Teil I, S. 2210) und tritt in wesentlichen Teilen im Jahr 2019 in Kraft.
Zum 1. Januar 2019 wird der steuerliche Kinderfreibetrag um 192 Euro angehoben, zum 1. Januar 2020 steigt er erneut um 192 Euro. Auch der Grundfreibetrag erhöht sich im Jahr 2019 auf 9.168 Euro, im Jahr 2020 auf 9.408 Euro. Erst ab dieser Summe muss das Einkommen versteuert werden.
Zum 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro monatlich und beträgt dann für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/4669), wonach zukünftig auch die Bezeichnung „divers“ gewählt werden kann, wenn eine Person weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Auch soll es möglich sein, die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen und einen neuen Vornamen zu wählen, wenn die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter führt oder in denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte.
Der Gesetzesentwurf wurde am 26. November 2018 in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Inneres und Heimat diskutiert. Die Experten befürworteten den Gesetzesentwurf größtenteils. Strittig ist nur, ob die Vorlage eines ärztlichen Attestes – wie im Gesetzesentwurf vorgesehen – Voraussetzung für die Eintragung sein solle oder nicht.
Der Bundestag debattiert über den Gesetzesentwurf in seiner nächsten Sitzung am 13. Dezember 2018.
Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat des Bundestages
Diskussion um sichere Herkunftsstaaten
In einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat des Bundestages diskutierten Experten über die Einstufung von Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten. Anlass ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung (19/5314).
Die Meinungen der Experten gingen weit auseinander. Einige lehnen den Gesetzesentwurf vollständig ab, andere sehen weder völkerrechtlich noch europarechtlich begründbare Einwände, die gegen den Gesetzentwurf sprächen.
Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat des Bundestages
Starke-Familien-Gesetz
Das Bundesfamilienministerium hat im November 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz, StaFamG) vorgelegt.
Er sieht unter anderem die Neuregelung des Kinderzuschlages in zwei Stufen (zum 1. Juli 2019 sowie zum 1. Januar 2020) vor. Im sogenannten Bildungspaket sind Änderungen bei Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie für die Schülerbeförderung vorgesehen. Unter anderem sollen die bisher vorgesehenen Eigenanteile wegfallen. Auch soll Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung möglich sein.
Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vorgelegt. Die gesetzlichen Änderungen sind erforderlich zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind.
Änderungen sind insbesondere im Jugendgerichtsgesetz (JGG), aber auch in der Strafprozessordnung (StPO) und dem FamFG vorgesehen. So soll die Jugendgerichtshilfe schon beteiligt werden, wenn der Beschuldigte mit einer Anklageerhebung rechnen muss. Zukünftig soll grundsätzlich immer ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung anwesend sein. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass ein Vertreter der Jugendhilfe bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung anwesend sein muss, wenn Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter oder andere geeignete erwachsene Personen nicht anwesend sein können. Schließlich soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Jugendhilfe mit dem jungen Menschen auch während des Strafvollzugs und der Bewährungszeit in Kontakt bleiben.
Referentenentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den Referentenentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt.
Neu geregelt wird unter anderem die Ausbildungsduldung in § 60b Aufenthaltsgesetz sowie die Beschäftigungsduldung in § 60c Aufenthaltsgesetz. Eine Änderung in § 60a Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass eine Ausbildungsduldung nicht mehr erteilt werden darf, wenn kein Asylantrag gestellt wurde.
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Entwurf eines zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz veröffentlicht. Unter der offiziellen Bezeichnung „Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken“ werden verschiedene gesetzliche Änderungen gebündelt, die sich unter anderem auf das Ausländerzentralregister (AZR) und das Aufenthaltsgesetz beziehen.
Bereits das erste Datenaustauschverbesserungsgesetz hat zahlreiche Neuerungen eingeführt, nach denen eine schnellere Registrierung und Identifizierung von Flüchtlingen möglich sein soll. Das neue Gesetz soll die Funktion des Ausländerzentralregisters als zentrale Datenbank für alle Ausländer weiter ausbauen. Hierneben gibt es weitere Änderungen, die sich thematisch nicht auf die Speicherung oder den Austausch von Daten beziehen. Diese Änderungen hätten auch auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhebliche Auswirkungen.
Unter anderem soll das Mindestalter zur Abnahme von Fingerabdrücken von 14 Jahren auf 6 Jahre herabgesetzt werden. Darüber hinaus sollen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis zur Feststellung des Alters in Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene bleiben. Erst im Anschluss soll der Minderjährige in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe leben oder mit anderen Jugendhilfeleistungen versorgt werden. Viele Fachverbände haben bereits kritisiert, dass hierdurch das Primat der Jugendhilfe umgangen werden würde.
Des Weiteren soll die ausländerrechtliche Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgebaut werden. Bislang erfolgt eine solche Registrierung oftmals erst bei Asylantragsstellung. Ob ein solcher Antrag gestellt wird bzw. zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt, ist eine Frage des Einzelfalles. Das Gesetz sieht vor, dass in bestimmten Fällen das Jugendamt dafür Sorge zu tragen hat, dass die Person bei der Ausländerbehörde vorgestellt wird.
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