Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.
Bildtext
 
 
 
14. Dezember 2018 | Der LVR
LVR fördert Bauprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung
LVR unterstützt mit zwei Millionen Euro jährlich Bauprojekte mit inklusivem Charakter / Bis zu 200.000 Euro pro Projekt fließen in die Baukosten inklusiver Bauprojekte / Ziel: Mehrparteienhäuser für Menschen mit und ohne Behinderung

Köln. 14. Dezember 2018. Mit bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr unterstützt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) künftig Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Einen entsprechenden empfehlenden Beschluss hat heute der Landschaftsausschuss einstimmig gefasst. Dieser muss am 19. Dezember noch von der Landschaftsversammlung Rheinland bestätigt werden. Gefördert werden Projekte, die das gemeinschaftliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen. Die Förderung dient dem Ziel, ein nachbarschaftliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach zu etablieren. Deshalb zielt das Programm auf den Bau von Mehrparteien-Gebäuden ab. Bedingung ist es, dass mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung in solchen Wohneinrichtungen leben.

„Es ist nicht nur wichtig, auf persönlicher Ebene Menschen mit und ohne Behinderung zusammenzubringen. Ebenso wichtig ist es, diesen Begegnungen auch physischen Raum zu geben. Das tun wir von nun an mit der inklusiven Bauförderung“, so Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland. Der LVR bezuschusst Projekte mit bis zu 200.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen. Somit können also Investoren und Baugesellschaften ebenso wie Eltern oder Selbsthilfe-Verbände Anträge stellen. Bei Antragstellung muss die Finanzierung gesichert sein, beispielsweise in Form einer Absichtserklärung der Bank. Ebenso wie im Zuwendungsrecht gilt auch hier, dass keine Bauverträge vor Zuwendungsbescheid abgeschlossen werden dürfen. Konkret bedeutet dies, dass erst nach dem Bewilligungsbescheid der Unternehmer beauftragt und der Bagger bestellt werden darf.

Grundlage einer Antragstellung ist ein schriftlicher Antrag. Diesem müssen Lageplan, Grundrisspläne und Flächenberechnungen beigefügt sein. Über die endgültige Förderung entscheiden die politischen Gremien des LVR im Einzelfall. Anträge, die über die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel hinausgehen, gehen in Reihenfolge ihres Eingangs in das neue Haushaltsjahr über.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind unter http://www.lvr.de/inklusive-baufoerderung abrufbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR beraten gerne im Vorfeld der Antragstellung und sind erreichbar unter der Adresse inklusiv-bauen@lvr.de oder telefonisch unter 0221-809-6789.

Das Förderangebot des LVR wird ergänzt durch Beratungsangebote zu barrierefreiem und inklusivem Bauen der „Bauen für Menschen GmbH“ in Köln (Tel. 0221 980 39-0), einer Tochtergesellschaft des LVR, die als Kompetenzzentrum für inklusive Sozialraumgestaltung und Quartiersentwicklung im Rheinland tätig ist.

Ansprechpartner bei redaktionellen Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel: 0221 809-7737
Email: till.doering@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Ihr Profil / Abmeldung
Wir senden Ihnen E-Mails nur mit Ihrem Einverständnis zu. Hier können Sie Ihr Abonnement verwalten:
Profil bearbeiten
Abonnement beenden
Impressum
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Kommunikation
Leitung: Dr. Doris Hildesheim (komm.)
50663 Köln
presse@lvr.de
www.lvr.de
© 2024 Landschaftsverband Rheinland (LVR)