Überarbeitete Arbeits- und Orientierungshilfe für den Fachdienst Beistandschaft
Die Arbeits- und Orientierungshilfe zum „Volljährigenunterhalt“ wurde durch den überregionalen Arbeitskreis der Beistände in NRW vollständig überarbeitet. Insbesondere werden die seit dem 1. Januar 2019 geltenden neuen Werte der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes in den Berechnungsbeispielen berücksichtigt und gut nachvollziehbar dargestellt.
Arbeits- und Orientierungshilfe für den Fachdienst Beistandschaft
Kinder- und Jugendhilfereport 2018 erschienen
Der Kinder- und Jugendhilfereport 2018 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund ist erschienen. Danach haben Bund, Länder und Kommunen die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe innerhalb der letzten 10 Jahre mehr als verdoppelt. Der Report fasst aktuelle Daten und Fakten zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zusammen, etwa zu Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Gefährdungseinschätzungen und Inobhutnahmen. Er beleuchtet auch die Ausstattung der Jugendämter sowie der Allgemeinen Sozialen Dienste.
Schwerpunkt des Reports sind schutz- und asylsuchende junge Menschen. In diesem Kapitel wird vor allem der Frage nachgegangen, welche Leistungen der Jugendhilfe sie in Anspruch nehmen und wie sich einzelne Handlungsfelder der Jugendhilfe dadurch verändern bzw. welche neue Anforderungen dadurch für die Fachkräfte entstehen.
Kinder- und Jugendhilfereport 2018 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund
WLAN in der Jugendhilfe: Internetzugang und Haftungsfragen
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. (ASJ NRW) hat ein Merkblatt zum Thema Internetzugang und Haftungsfragen in der Jugendhilfe herausgebracht und richtet sich damit an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Ausgangspunkt des Merkblattes ist die Abschaffung der Störerhaftung im Oktober 2017, wonach sich das Haftungsrisiko für Anschlussinhaber reduziert hat. Aktuell wird das Haftungsrisiko des Dienstanbieters nach § 8 Telemediengesetz (TMG) begrenzt, jedoch unterschieden nach der Bereitstellung. Das Merkblatt beschreibt die rechtliche Lage sowohl für Endgeräte mit Internetzugang als auch der Bereitstellung eines Internetzugangs via WLAN.
Merkblatt zum Thema Internetzugang und Haftungsfragen in der Jugendhilfe
Recht am eigenen Bild - Tipps, Tricks und Klicks
Die bayerische Landeszentrale für neue Medien hat eine Broschüre zum Recht am eigenen Bild herausgegeben. Diese gibt praxisorientierte Hilfestellungen und alltagstaugliche Tipps für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und besonders des Rechts am eigenen Bild Dritter.
Das Recht am eigenen Bild, das aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG folgt, ermöglicht, dass jeder selbst entscheiden darf, ob er fotografiert oder gefilmt wird und was anschließend mit diesen Aufnahmen geschieht. Die Erstellung sowie die Verwendung dürfen nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person erfolgen.
Es werden die speziellen Voraussetzungen der Einwilligung erläutert, wie etwa die einwilligungsbedürftige Person, wobei zwischen Minderjährigen, bei denen eine Einwilligung im Normalfall erforderlich ist und Prominenten, bei denen nicht immer eine Einwilligung nötig ist, unterschieden wird. Zudem wird auf einwilligungsfähige Personen, wobei auch die Minderjährigkeit eine Rolle spielt und auf einwilligungsbedürftige Situationen, wobei der Ort oder der hauptsächliche Gegenstand der Aufnahme entscheidend ist, eingegangen.
Es finden sich Hinweise auf Gefahren im Umgang mit Foto- oder Videomaterial sowie Tipps, wie sowohl Minderjährige als auch deren Eltern damit umgehen können, wenn unerwünschte Fotos im Netz landen.
Broschüre zum Recht am eigenen Bild der bayerischen Landeszentrale für neue Medien
Jugendschutz in Leichter Sprache
Kurz und gut verständlich stellt dieses Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. die wichtigsten Eckpunkte des Kinder- und Jugendschutzes zusammen und gibt viele Hinweise zu weiterführenden Projekten, Ansprechpartnern und Literatur. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Darstellung in leichter Sprache.
Diese „Übersetzung“ des Themas Jugendschutz bzw. Jugendschutzgesetz in Leichte Sprache richtet sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und alle Personen, die mit Kindern arbeiten, die eine geistige Behinderung oder Lernbehinderung haben.
Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Keine Papiere – Keine Geburtsurkunde?
Im Dezember 2018 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter für die Bundesregierung sowie Landesregierungen veröffentlicht.
Die Registrierung in Deutschland geborener Kinder dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Rechten wie dem Bezug von Kindergeld und der Übernahme von Kosten für Untersuchungen sowie Impfungen des Kindes. Eine zeitnahe Beurkundung der Geburt von Kindern von Geflüchteten wird derzeit aufgrund von fehlenden Nachweisen über die Identität der Eltern erschwert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt die Ausstellung eines rechtlich gleichwertigen beglaubigten Registerauszugs gemäß § 54 Abs. 2 PStG, um eine möglichst schnelle Geburtenregistrierung sicherzustellen. Auch die Bescheinigung über das Zurückstellen der Beurkundung gemäß § 7 Abs. 2 PStV sollte als hinreichender Identifikationsnachweis anerkannt werden.
Weiter fordert das Institut für Menschenrechte, dass die Geburtenregistrierung diskriminierungsfrei gestaltet werden soll. Dies beinhaltet, dass die Mitteilungspflicht der Standesämter an die Ausländerbehörde abgeschafft wird, die Ausstellung der Geburtsurkunde bzw. des beglaubigten Registerauszugs gebührenfrei erfolgt sowie die Folgewirkungen einer in Deutschland vorgenommenen Beurkundung beachtet werden.
Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter für die Bundesregierung sowie Landesregierungen
Abschiebung und (unbegleitete) junge Geflüchtete
Die Arbeitshilfe „Abschiebung und (unbegleitete) junge Geflüchtete“ wurde gemeinsam von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF), dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF e.V.) herausgegeben.
In der Arbeitshilfe werden zunächst Grundlagen und typische Fallkonstellationen vermittelt. Sie erläutert grundlegende Begriffe wie Abschiebung oder die vollziehbare Ausreisepflicht, stellt etwaige Ablehnungsgründe dar und nennt im Anschluss die jeweiligen Rechtsmittelmöglichkeiten. In einem nächsten Abschnitt zeigt sie Duldungsgründe auf, die einer Abschiebung entgegenstehen könnten.
Insbesondere nimmt die Arbeitshilfe Bezug auf die regelmäßig auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dabei wird beispielsweise auf besondere Duldungsgründe oder auf die Verhältnismäßigkeit eingegangen.
Die Arbeitshilfe zeigt Handlungsmöglichkeiten bei einer drohenden Abschiebung auf. Zum Schluss enthält sie praktische Tipps und Hinweise. Sie verweist insbesondere auf weitergehende Leitfäden, die ebenfalls wertvolle Tipps enthalten.
Arbeitshilfe „Abschiebung und (unbegleitete) junge Geflüchtete“
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