Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die auch Träger von außerunterrichtlichen Angeboten in der OGS sind. Diese sollen nach § 75 SGB VIII anerkannt sein. Daneben können auch die Jugendämter in NRW Anträge stellen.
Bewilligungsbehörde ist die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW in Trägerschaft des Instituts für soziale Arbeit e.V. Ihrer Homepage entnehmen Sie bitte weitere Informationen und Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel.
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