Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.
Bildtext
 
 
 
10. Juli 2019 | Schulen
Schulische Inklusion: Entscheidend ist das Wohl der Kinder und Jugendlichen
LVR sieht sich der Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem hin verpflichtet / Förderschulen sollen zu Expertisezentren werden und sich für Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung öffnen

Rheinland/Köln, 10. Juli 2019. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, nach seinen konkreten, individuellen Bedürfnissen, in seiner Geschwindigkeit und mit jenen Rahmenbedingungen zu lernen, die er braucht. Unter diesem Leitmotiv sieht sich der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger von 38 Förderschulen im Rheinland der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, erläutert, wie die aktuellen Rahmenbedingungen und bildungspolitischen Perspektiven für eine gelingende Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem aussehen und wie sie sich auf die Aufgaben des LVR als Schulträger auswirken:

Inklusion in der Schule ist seit vielen Jahren ein Thema – wie kann sie endlich gelingen?

Faber: Die Umsetzung der schulischen Inklusion ist ein langer und stetiger, vor allem aber ein vielfältiger und lohnender Prozess. Sie ist mindestens eine Generationenaufgabe. Veränderungen in den Strukturen, im Denken und Handeln aller Menschen sind hierbei von großer Bedeutung. Das benötigt Zeit.
Inklusion darf sich im Übrigen aber auch nicht nur auf die Schule beziehen. Sie umspannt alle Lebensphasen eines Menschen: Geburt, Frühförderung, Kita und Schule, Ausbildung, Arbeit und Wohnung. Alle Lebensphasen verbringt der Mensch in gesellschaftlicher Gemeinschaft, was Verständnis, Unterstützung, Toleranz und Akzeptanz erfordert. Schulische Inklusion setzt diesen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel voraus und wird ihn maßgeblich vorantreiben.

Was ist für den schulischen Veränderungsprozess notwendig?

Faber: Ein inklusives Schulsystem zu schaffen, erfordert einen Gestaltungsprozess, der von den vorhandenen Strukturen und Ressourcen ausgeht. Allgemeine Schulen müssen in die Lage versetzt werden, diese herausfordernde Aufgabe erfüllen zu können. Die Qualität der individuellen Förderung muss gesichert sein. Die notwendigen Unterstützungsleistungen, die ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf benötigt, müssen für den gesamten Bildungsweg bereitstehen, damit in Zukunft möglichst viele Kinder in inklusiven Schulen gemeinsam lernen können. Dieses Ziel darf niemals aus dem Blick geraten.

Welche Aufgaben haben dabei Förderschulen? Gehören sie nicht eigentlich abgeschafft?

Faber: Die schulische Inklusion ist grundsätzlich nicht vom Förderort abhängig und darf auch nicht von der Institution aus gedacht werden. Entscheidend sind immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie deren konkrete, individuellen Bedarfe. Der LVR garantiert mit seinen Förderschulen eine hohe behinderungsspezifische Qualität der Förderung, Unterstützung und Beratung. Diesen Standard zu erhalten und in die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems einzubringen, ist eine zentrale Aufgabe des LVR als Schulträger. Es muss sichergestellt werden, dass in den Schulen des Gemeinsamen Lernens das Fachwissen, die Expertise und die Erfahrungen der Förderschulen für die individuelle Unterstützung der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Im Zuge der Umgestaltung des Schulwesens müssen sich die Förderschulen natürlich verändern. Ihre Rolle wandelt sich hin zu Expertisezentren sonderpädagogischer Förderung. Und vor allem müssen sie auch für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung zugänglich sein.

Wie werden diese Expertisezentren aufgestellt sein?

Faber: Neben der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf steht künftig eine stärkere, aktive Rolle bei der Unterstützung des Gemeinsamen Lernens im Fokus. Dies wird durch multidisziplinäre Teams (Sonderpädagogik in Schule und Frühförderung, Therapie, Pflege, gegebenenfalls Schulsozialarbeit und weitere Berufsgruppen) ermöglicht. Um die Qualität des Gemeinsamen Lernens zu sichern, ist eine systematische Anbindung der allgemeinen Schulen an die sonderpädagogische Expertise der Förderschulen unerlässlich, zum Beispiel durch Kooperationen zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen. Verbindliche Kooperationen sollen dann auch die Durchlässigkeit der Systeme für die Kinder und Jugendlichen und die Zusammenarbeit zwischen Regel- und Förderschulen verbessern.

Warum ist Inklusion in der Schule wichtig?

Faber: Inklusion in der Schule bietet allen Kindern und Jugendlichen – egal ob mit oder ohne Behinderung – wichtige Vorteile: das Erleben und die Wertschätzung der Vielfalt, die damit verbundenen Möglichkeiten des sozialen Lernens, stark individualisiertes Lernen und das Lernen voneinander in heterogenen Gruppen. Inklusion in einer Förderschule würde auch Kindern und Jugendlichen mit intensivpädagogischen Unterstützungsbedarfen gleichberechtigte Teilhabe und Erleben von Inklusion mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung ermöglichen. In der Praxis ist diese Gruppe bislang von der schulischen Inklusion so gut wie ausgeschlossen, da die Bedarfe dieser Kinder und Jugendlichen besonders umfangreich sind, zum Beispiel im Hinblick auf Pflege und Therapie. Die Öffnung der Förderschulen würde dieser Gruppe die inklusive Beschulung ermöglichen: innerhalb kurzer Zeit und ressourcenschonend.

Der Landschaftsverband Rheinland…

ist Schulträger von 38 Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören und Kommunikation“, „Sprache“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“. Er stellt ein qualitativ hochwertiges Förderschulangebot bereit und entwickelt dies, ausgerichtet an den individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen, stetig weiter. Gleichzeitig versteht sich der LVR als aktiver Beförderer der Inklusion in allen Lebensbereichen und verfolgt das Ziel, an einem qualitätsvollen Auf- und Ausbau des inklusiven Schulsystems im Rheinland mitzuwirken.

Foto zum Download
Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung. Foto: LVR
Download Download Bild (TIF, 23,98 MB)

Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Ihr Profil / Abmeldung
Wir senden Ihnen E-Mails nur mit Ihrem Einverständnis zu. Hier können Sie Ihr Abonnement verwalten:
Profil bearbeiten
Abonnement beenden
Impressum
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Kommunikation
Leitung: Dr. Doris Hildesheim (komm.)
50663 Köln
presse@lvr.de
www.lvr.de
© 2024 Landschaftsverband Rheinland (LVR)