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23. Juli 2019 | Soziales
Neue Grundlage für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterzeichnet

Rheinland/Düsseldorf, 23. Juli 2019. Ein neuer Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen wurde am Dienstag, 23. Juli 2019, von den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), den kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW), den Wohlfahrtsverbänden sowie den öffentlichen und privat-gewerblichen Leistungsanbietern im Beisein von NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für zirka 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ab 2020.

In der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes rückt der neue Landesrahmenvertrag die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Fokus und bestimmt, nach welchen Verfahren und Standards Unterstützungsleistungen künftig erbracht und vergütet werden.

Eine neue Vereinbarung war notwendig geworden, weil zum 1. Januar 2020 die Reform der Eingliederungshilfe als dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft tritt. Hintergrund des Gesetzes ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die als Ziele mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sowie das Recht auf individuelle Leistungen für Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt. Dies setzt der neue Vertrag um.

Der Unterstützungsbedarf für Menschen mit Behinderungen wird künftig individuell ermittelt und nach einem einheitlichen System unabhängig von der Wohnform erbracht und finanziert. Insbesondere für Menschen, die in bisherigen Wohneinrichtungen leben und unterstützt werden, soll dies einen Zugewinn an Selbstbestimmung und eine stärker am individuellen Bedarf und Wunsch ausgerichtete Leistung bringen. Weitere Neuerungen sind die Regelungen zu Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen beispielsweise in Werkstätten, die einem besseren Schutz der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen dienen.

Verhandelt wurde das mehr als 200 Seiten starke Vertragswerk zwischen folgenden Vertragspartnern:

  • den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe als Träger der Eingliederungshilfe
  • Städtetag NRW und Landkreistag NRW für die Kreise und kreisfreien Städte, die örtliche Träger der Eingliederungshilfe sind
  • der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW für die Leistungserbringer
  • der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen Träger der Einrichtungen der Behindertenhilfe Nordrhein-Westfalen
  • einzelne Verbände privat-gewerblicher Leistungserbringer

Darüber hinaus haben sich die Sozial- und Selbsthilfeverbände als Interessenvertretung für die Menschen mit Behinderungen aktiv in die Verhandlungen eingebracht.

Mehr als 4,9 Milliarden Euro werden bisher jährlich in NRW für die Heilpädagogische Frühförderung, die Schulbegleitung, die Unterstützung in Werkstätten und Wohneinrichtungen, im Ambulant betreuten Wohnen, bei Mobilitätshilfen und für sonstige Teilhabeleistungen aufgewendet. Auch mit Blick auf die zu erwartende Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe konnten alle Vertragsteile nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Leistungsfähigkeit im Konsens vereinbart werden.

Zitate

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Das Bundesteilhabegesetz bringt für Menschen mit Behinderungen viele Veränderungen. Deshalb ist es gut, dass der Landtag rechtzeitig die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen geschaffen hat und so die Leistungsträger und die Leistungserbringer frühzeitig in Verhandlungen eintreten konnten. Ziel ist es, die Eingliederungshilfe in NRW zu einem zielgerichteten, ortsnahen und effektiven Leistungssystem weiterzuentwickeln. Für Menschen mit Behinderungen soll es landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für individuelle Hilfen geben, die sich stärker am einzelnen Menschen orientieren. Wichtig ist jetzt, dass sich alle Beteiligten auf die Umstellung zum 1. Januar 2020 konzentrieren, damit alle Betroffenen nahtlos die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Auch das Sozialministerium wird sich dafür einsetzen, dass der Übergang reibungslos klappt. Das jetzt erzielte Ergebnis sehe ich dabei als wichtigen Meilenstein und bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement.“

Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL):
„Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist die größte sozialpolitische Herausforderung seit Einführung der Pflegeversicherung. Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Partnern ein Vertragswerk erarbeitet zu haben, das den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen noch stärker in den Fokus rückt und zugleich eine verlässliche Grundlage für alle an der Umsetzung der neuen Regelung beteiligten Partner bildet“, betonen LWL-Direktor Matthias Löb und LVR-Direktorin Ulrike Lubek.

Städtetag NRW und Landkreistag NRW:
„Die 57 kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen sind vor allem für die Eingliederungshilfeleistungen zuständig, die für junge Menschen erbracht werden, die Schulen besuchen und in ihren Familien leben. Die kreisfreien Städte und Kreise haben sich mit den Leistungsanbietern nun auf einheitliche Standards im Bereich der Schulbegleitung, von Assistenzleistungen zum Beispiel in der Freizeit und im Bereich der autismusspezifischen Fachleistungen verständigt. Das ist ein wichtiger Beitrag für einheitliche Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen und eine individuelle und direkte Unterstützung unmittelbar vor Ort“, sagten Klaus Hebborn, Beigeordneter des Städtetages NRW, und Martin Schenkelberg, Beigeordneter des Landkreistags NRW für die kreisfreien Städte und Kreise als örtliche Träger der Eingliederungshilfe.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW:
Christian Heine-Göttelmann, Chef der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in NRW: „Für uns war es besonders wichtig, dass die bestehenden Tarifregelungen von AWO, Caritas, den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, dem DRK und der Diakonie Grundlage für die Kalkulation der Leistungen sind. Damit können wir eine angemessene Fachkraftquote sicherstellen und können dem Einsatz des Personals in den Diensten und Einrichtungen gerecht werden. Das ist auch Anerkennung für das berufliche Engagement der Beschäftigten.“

Rudolf Boll, Verhandlungsführer für die Leistungsanbieter: „Schon die teils kritischen Debatten im Verhandlungsplenum und in den Arbeitsgruppen waren ein Teil der Weiterentwicklung des komplexen Systems der Eingliederungshilfe. Der Vertrag ist eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung dieses Systems in Nordrhein-Westfalen und findet bundesweite Aufmerksamkeit. Die Regelungen für den Übergang in das neue Leistungssystem können Sicherheit bieten, für die Menschen, die auf die Leistungen angewiesen sind, für ihre Angehörigen und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Leistungserbringern.“

Sozial- und Selbsthilfeverbände in NRW:
Doro Kuberski, Sprecherin des Lenkungskreises zur Koordinierung der Selbsthilfeverbände: „Erstmals waren Sozial- und Selbsthilfeverbände an den Verhandlungen beteiligt und konnten die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten. Ob die Leistungen tatsächlich bedarfsgerecht gewährt werden und umfassende Teilhabe ermöglicht wird, werden nun auch die zukünftige Bedarfsermittlung und die Bewilligungspraxis der Kostenträger zeigen. Dieser Prozess muss weiter kritisch begleitet werden.“

Foto zum Download
LVR-Direktorin Ulrike Lubek (4.v.r.) und LWL-Direktor Matthias Löb (7.v.l.) unterzeichneten den neuen Landesrahmenvertrag für die beiden Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe im Beisein von NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (6.v.l.). Foto: Dietrich Hackenberg / LVR
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Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen (PDF, 2,22 MB)
Anlagen zum Landesrahmenvertrag (PDF, 3,82 MB)

Pressekontakte:


Für den Landschaftsverband Rheinland:
Christine Bayer
Tel 0221 809-7742
Mail christine.bayer@lvr.de

Für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
Frank Tafertshofer
Tel 0251 591-235
Mail frank.tafertshofer@lwl.org

Für die Kommunalen Spitzenverbände in NRW:
Volker Bästlein
Städtetag NRW, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln
Tel 0221 3771 130
Mail volker.baestlein@staedtetag.de

Rosa Moya
Landkreistag NRW, Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf
Tel 0211 300491 160
Mail r.moya@lkt-nrw.de

Für die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW:
Koordinator der Vertragsverhandlungen: Ernst-Wilhelm Rahe
Der Paritätische in NRW, Lohner Str. 7, 42283 Wuppertal
Tel 0172 2116739
Mail aa-hfmmb@paritaet-nrw.org

Für die Sozial- und Selbsthilfeverbände in NRW:
Doro Kuberski
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V., Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf
Tel 0211 612098
Mail doro.kuberski@lvkm-nrw.de

Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
Axel Birkenkämper
Tel 0211 855 3316
Mail axel.birkenkaemper@mags.nrw.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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