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11. Oktober 2019 | Schulen
LVR-Inklusionspauschale unterstützt inklusives Schulsystem im Rheinland
Freiwillige Förderung im Schuljahr 2019/20 in 162 Fällen / Geld fließt in Umbauten, Technik und Mobiliar

Rheinland/Köln, 11. Oktober 2019. Für das Schuljahr 2019/20 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) insgesamt 162 Anträge im Rahmen seiner LVR-Inklusionspauschale bewilligt, die mit insgesamt über 422.000 Euro gefördert werden. Die Förderung fließt in Umbaumaßnahmen (rund 60 Prozent), technische Ausstattung (rund 22 Prozent) sowie Mobiliar (rund 18 Prozent). Zwölf der 162 Anträge sind aktuell noch in Bearbeitung*.

Mit der LVR-Inklusionspauschale unterstützt der LVR seit 2010 Schulträger im Rheinland bei ihren Bemühungen, auch Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Sie ist eine freiwillige Leistung des LVR und bietet – ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung – weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu unterstützen.

Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt. Dieser muss im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist. Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.

Die Verteilung der Fördersummen im Schuljahr 2019/20**

Kreis, Kommune / Anträge / Fördersumme

  • Bonn / 16 / 35.122,10 Euro
  • Duisburg / 4 / 8.266,18 Euro
  • Düsseldorf / 2 / 2.234 Euro
  • Essen / 11 / 74.000 Euro
  • Köln / 31 / 30.263,87 Euro
  • Krefeld / 5 / 2.644 Euro
  • Kreis Euskirchen / 6 / 22.611,49 Euro
  • Kreis Heinsberg / 11 / 15.728,56 Euro
  • Kreis Kleve / 1 / 1.742,99 Euro
  • Kreis Mettmann / 4 / 11.234,23 Euro
  • Kreis Viersen / 6 / 15.771,09 Euro
  • Kreis Wesel / 9 / 34.837,70 Euro
  • Leverkusen / 4 / 14.541,82 Euro
  • Oberbergischer Kreis / 4 / 8.742,12 Euro
  • Remscheid / 1 / 10.000 Euro
  • Rhein-Erft-Kreis / 10 / 13.591,32 Euro
  • Rheinisch-Bergischer Kreis / 2 / 2.341,34 Euro
  • Rhein-Kreis Neuss / 3 / 5.478,31 Euro
  • Rhein-Sieg-Kreis / 11 / 41.982,05 Euro
  • Solingen / 2 / 2.234 Euro
  • StädteRegion Aachen / 18 / 68.707,49 Euro
  • Wuppertal / 1 / 362,68 Euro

* Stand: 09.10.2019

** Stand: 09.10.2019, Fördersummen der zwölf noch nicht bearbeiteten Anträge sind Schätzwerte

Weitere Informationen auf www.inklusionspauschale.lvr.de.


Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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