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12. November 2019 | Soziales
LVR informiert online über Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes
Antworten zu häufigen Fragen auf www.bthg.lvr.de / Wichtige Informationen kurz und verständlich für Leistungsberechtigte, Angehörige und Fachleute

Rheinland, 7. November 2019. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat ein neues Online-Portal eingerichtet, das Fragen zu den wesentlichen Veränderungen bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beantwortet. Unter www.bthg.lvr.de finden leistungsberechtigte Menschen, ihre Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer sowie Leistungserbringende, Mitarbeitende im Sozialbereich und andere Fachleute Informationen aus den Themenfeldern „Leistungen für Kinder und Jugendliche“ sowie „Leistungen für Erwachsene“.

Das neue Online-Angebot enthält Antworten auf häufige Fragen rund um die aktuellen Veränderungen durch das Inkrafttreten der dritten Stufe des BTHG am 1. Januar 2020, wie beispielsweise: Was ändert sich für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen? An wen wenden sich Eltern behinderter Kindergartenkinder, die Beratung und Förderung suchen? Auf der Internetseite stehen auch Publikationen zum Download und Hinweise auf Ansprechstellen zur Verfügung. Allgemeinere Informationen und eine umfassende Darstellung der Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderung sind darüber hinausgehend über entsprechende Verlinkungen zur allgemeinen LVR-Homepage zu finden.

Bereits Ende 2016 ist die erste Stufe des BTHG in Kraft getreten. Hintergrund und Ziel der Gesetzesreform ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In mehreren Reformschritten soll das Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Ein wesentliches Element ist die Reform der sogenannten Eingliederungshilfe – der Leistungen für Menschen mit Behinderung. Sie tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und zielt auf mehr Selbstbestimmung und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Unterstützungsleistungen sollen unabhängig von der Wohnform stärker individuell und personenzentriert erbracht werden.

Der LVR erhält durch das BTHG neue Zuständigkeiten und Aufgaben: So ist er ab Januar 2020 zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für alle Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung sowie für alle heilpädagogischen Leistungen, die einrichtungsbezogen für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt erbracht werden.

Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Weiterführender Link:

www.bthg.lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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