Empfehlung zur Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII bei bundeslandübergreifenden Entweichen der BAG Landesjugendämter
Derzeit verfahren die überörtlichen Träger bei der Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII nicht einheitlich, wenn einem Jugendamt Kosten für die Betreuung und Unterbringung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers entstanden sind, für den bereits ein anderes Jugendamt, das Zuweisungsjugendamt, nach § 88a Abs. 2 bzw. 3 SGB VIII zuständig ist.
Im Ergebnis hat das oft dazu geführt, dass das tätig gewordene Jugendamt weder von seinem eigenen überörtlichen Träger noch vom Land des Zuweisungsjugendamtes eine Kostenerstattung erhalten hat.
Die 127. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter hat deshalb Mitte November die beschlossen, zu empfehlen, dass das Zuweisungsjugendamt dem tätig gewordenen Jugendamt analog nach § 89b SGB VIII kostenerstattungspflichtig sei.
Das Zuweisungsjugendamt habe für diese Kosten einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber seinem eigenen überörtlichen Träger nach § 89d SGB VIII.
Der Beschluss zielt zunächst darauf ab, für zukünftige Fälle ein einheitliches Verfahren der Länder zu erreichen.
Empfehlung der BAG Landesjugendämter zur Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII bei bundeslandübergreifenden Entweichen
Kinderrechte in Deutschland
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt in seiner Broschüre in anschaulicher Weise dar, welche Rechte Kinder haben, was sie bedeuten und in welchen Situationen sie eine Rolle spielen.
Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen informiert die Publikation zunächst grundsätzlich über den Sinn und Zweck der UN-Konvention und stellt anschließend die einzelnen Kinderrechte, versehen mit vielen anschaulichen Beispielen und Kommentaren von Kindern dar.
Im Anschluss daran gibt es eine Schnellmerkerrubrik, in der die Kinderrechte nochmals kurz und knapp zum Weitersagen dargestellt werden.
Broschüre Kinderrechte in Deutschland
Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – 5./6. Ergänzender Bericht an die Vereinten Nationen
Die National Coalition Deutschland, ein Netzwerk aus bundeweit tätigen Organisationen und Initiativen, kommentiert und ergänzt mit dieser Veröffentlichung den Staatenbericht der Bundesregierung vom April 2019.
Angesprochen werden Themen wie Gewalt gegen Kinder, Behinderung, grundlegende Gesundheit und Wohlfahrt, bürgerliche Rechte und Freiheiten und viele mehr.
Dem Bericht angehängt sind noch zwei ergänzende Berichte zu den Themen Kinder in bewaffneten Konflikte und Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie.
Staatenbericht der Bundesregierung
Zweiter Kinderrechtsreport erschienen
Außerdem hat die National Coalition Deutschland den „Zweiten Kinderrechtsreport“ veröffentlicht, in welchem Kinder und Jugendliche die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland bewerten.
Unter anderem werden Beteiligungsprojekte zu Kinderrechten aufgeführt, außerdem enthält der Kinderrechtsreport Ergebnisse einer deutschlandweiten Online-Umfrage unter Kindern und Jugendlichen zu den Themen Recht auf Nicht-Diskriminierung, Beteiligung, Schutz vor Gewalt und angemessene Lebensbedingungen.
Zu den Kernforderungen der Kinder und Jugendlichen gehört die Stärkung ihres Rechts auf Mitbestimmung, etwa durch Herabsenkung des Wahlalters und die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Wichtig ist den Kindern und Jugendlichen mehr Aufklärung über das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Zweiter Kinderrechtsreport
Kinderrechtsbasierte Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat als Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention eine Information zum Thema Kindeswohl auf Basis der Kinderrechte sowie die Bezüge zum Recht auf Beteiligung veröffentlicht. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf die Nummern 12 und 14 der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses zur UN-Kinderrechtskonvention. Erläutert wird das Kindeswohl in einem ganzheitlichen Ansatz, das Zusammenspiel von Kindeswohl und Beteiligung sowie die Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls.
Information zum Thema Kindeswohl auf Basis der Kinderrechte sowie die Bezüge zum Recht auf Beteiligung
Broschüre zum Gute-Kita-Gesetz
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Informationsbroschüre zum Umsetzungsstand des Gute-Kita-Gesetzes in den 16 Bundesländern veröffentlicht.
Mit dem Gute-Kita-Gesetz soll die frühkindliche Bildung gestärkt werden und der Bund stellt den Ländern bis zum Jahr 2022 5,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Jedes Bundesland entwickelt mit dem Gute-Kita-Gesetz die Kinderbetreuung weiter und hat festgelegt, für welche Handlungsfelder und Maßnahmen es die Bundesmittel einsetzen wird.
Am 20. November 2019 ist der letzte Bund-Länder-Vertrag geschlossen worden. In der Broschüre werden die unterschiedlichen Maßnahmen der Länder zur qualitativen Weiterentwicklung sowie zur möglichen Beitragsentlastung für Familien dargestellt.
Informationsbroschüre zum Umsetzungsstand des Gute-Kita-Gesetzes in den 16 Bundesländern
Das Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) hat eine neue Arbeitshilfe zum Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen herausgegeben. Darin wird der Ablauf des Asylverfahrens dargestellt und gibt es Antworten zu typischerweise auftretenden Fragestellungen.
Das zentrale Thema ist die Frage, wie Aufenthaltsperspektiven geschaffen werden können. Die Stellung des Asylantrages ist eine der wichtigen Möglichkeiten. Es wird dargestellt, dass dies aber keine Verpflichtung für die Jugendämter darstellt. Je nach Konstellation kann eine Aufenthaltsperspektive abseits des Asylverfahrens erfolgversprechender sein. Die Arbeitshilfe gibt hierzu weiterführende Hinweise.
Ebenso wird der Ablauf der Anhörung vor dem BAMF vertieft dargestellt. Es finden sich zahlreiche Hinweise dazu, wie der Minderjährige und seine Begleitpersonen auf das Gespräch
vorbereitet werden können. In den Schlusskapiteln werden die unterschiedlichen Bescheidarten des BAMF sowie die Klagemöglichkeiten dargestellt.
Arbeitshilfe zum Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess
Mit dieser Arbeitshilfe will die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Unsicherheiten im Spannungsfeld der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der DSGVO und dem trägerübergreifenden Reha-Prozess beseitigen. Die Leserinnen und Leser erhalten Antworten auf zentrale datenschutzrechtliche Fragen, veranschaulichende Tabellen mit typischen Konstellationen und Fallbeispielen für die Datenerhebung und
-übermittlung im trägerübergreifenden Prozess sowie Musterformulare. Zudem werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen für ausgewählte Phasen, wie die Zuständigkeitserklärung, die Bedarfsermittlung oder Teilhabeplanung konkretisiert.
Arbeitshilfe zum Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess
WhatsApp und das Datenschutzdilemma
In der Novemberausgabe der „Jugendarbeit aktuell“ informiert die LAG Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen e.V. über die Nutzung sozialer Messenger Dienste in der Jugendsozialarbeit. In seinem Artikel beleuchtet Prof. Dr. Klein, Professor für Theorien und Konzepte der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW, kritisch das Datenschutzdilemma der Fachkräfte zwischen formalem Verbot einerseits und dem Auftrag der Gestaltung lebensnaher Beziehungsarbeit andererseits.
Novemberausgabe der „Jugendarbeit aktuell“
Internetseite zur digitalen Selbstbehauptung
Der Medienkompetenzblog liefert in sechs Kategorien: „Medienalltag, Ratgeber, Recht, Hintergründiges, Medien kreativ und Technik“ umfangreiche Informationen und Denkanstöße für alle, die mit Medien leben und die Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz vermitteln.
In der Rubrik Recht setzt sich der Block mit aktuellen Gerichtsurteilen rund um die Mediennutzung auseinander, sowie mit aktuellen digitalen Entwicklungen, die von Interesse in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen sein können.
digitale-selbstbehauptung.de
Mustersatzung für Sportvereine
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. hat ein Muster einer Vereinssatzung für Sportvereine erstellt. Jeder Verein, der als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden will, braucht gemäß §§ 57,58 BGB eine schriftliche Satzung.
Eine Satzung soll die Ziele, den Zweck sowie die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien widerspiegeln und beschreibt die Struktur des Vereins. Sie muss für jeden Verein individuell erarbeitet werden.
Auch eine bestehende Satzung muss möglicherweise nach jahrelanger Existenz noch einmal an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Das Muster der Vereinssatzung für Sportvereine enthält die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Satzung, sowie Satzungsbausteine, deren Einbau für den Einzelfall sinnvoll sein kann.
Im Anhang an die Mustersatzung stellt der Landessportbund noch eine Übersicht der NRW Registriergerichte zur Verfügung.
Mustersatzung für Sportvereine
Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
Das Präsidium des Deutschen Vereins hat im September 2019 die Empfehlung zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) verabschiedet. Die Pauschalbeträge für den Sachaufwand in den Altersgruppen 0 bis 6 Jahre, 6 bis 12 Jahre und 12 bis 18 Jahre sowie der Erziehungsbeitrag werden angehoben.
Empfehlung zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)
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