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16. Dezember 2019 | Der LVR
LVR-Umlagesatz fällt geringer aus als geplant
Landschaftsversammlung verabschiedet Doppelhaushalt 2020/2021 / Hebesatz für Landschaftsumlage liegt im kommenden Jahr bei 15,1 Prozent statt bei den ursprünglich geplanten 15,2 Prozent / Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Angehörigen-Entlastungsgesetz (AngEntlG) führen zu finanziellen Belastungen und Risiken

Köln, 16. Dezember 2019. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute mehrheitlich den Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) beschloss für das kommende Jahr einen Umlagesatz von 15,1 Prozent statt der ursprünglich im September eingebrachten 15,2 Prozent. Der Etat des Kommunalverbands beträgt rund 4,2 Milliarden Euro für 2020 und rund 4,3 Milliarden Euro für 2021. Für 2021 beschlossen die Politikerinnen und Politiker den eingebrachten Umlagesatz unverändert in Höhe von 15,7 Prozent.

Mit dem Doppelhaushalt für 2020/2021 trägt der LVR den Veränderungen durch neue oder wechselnde Zuständigkeiten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Rechnung. „Sowohl vom BTHG als auch dem Ende November vom Bundesrat verabschiedeten Angehörigen-Entlastungsgesetz gehen erhebliche finanzielle Belastungen und Kostenrisiken für den LVR aus, die bei der Umlagesatzgestaltung berücksichtigt werden mussten“, so Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland.

Zum Hintergrund: Bei den jetzt verabschiedeten Umlagesätzen weist der LVR-Haushaltsplan Fehlbeträge von 0,6 Millionen Euro für 2020 und von 9,4 Millionen Euro für 2021 aus. Der LVR-Doppelhaushalt 2020/2021 sieht damit bereits einen fiktiven Haushaltsausgleich durch einen Eigenkapitaleinsatz aus Mitteln der Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 10 Millionen Euro vor. „Ein weiterer Eigenkapitaleinsatz des LVR ist vor dem Hintergrund der zu erwartenden finanziellen Belastungen durch das BTHG und Angehörigen-Entlastungsgesetz nicht vertretbar“, so Henk-Hollstein.

Der LVR finanziert sich zu rund zwei Dritteln über die von seinen Mitgliedskörperschaften zu entrichtende Landschaftsumlage. Die zwölf rheinischen Kreise, 13 kreisfreien Städte im Rheinland und die StädteRegion Aachen werden 2020 rund 2,9 Milliarden Euro Umlage abführen. In fast alle Mitgliedskörperschaften fließen Leistungen des LVR in höherem Umfang zurück, als Umlage gezahlt wird. (Die Leistungsübersichten der 26 Mitgliedskörperschaften des Jahres 2018 finden Sie hier: www.lvr.de )

Rund 90 Prozent der Aufwendungen werden für gesetzlich festgelegte soziale Leistungen eingesetzt. Da die Zahl und der Hilfebedarf der Menschen, die Leistungen des LVR in Anspruch nehmen, kontinuierlich weiter steigen wird, führt dies jährlich zu einem erheblichen Anstieg der Kosten. Der wachsende Zuschussbedarf wird durch die mit dem BTHG ab 2020 vorgesehenen erhöhten Einkommens- und Vermögensfreigrenzen weiter verstärkt.

„Die im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsentwurf nun erfolgte moderate Absenkung des Umlagesatzes zeigt die Bereitschaft des LVR, den Mitgliedskörperschaften auch angesichts sich verschlechternder Konjunkturprognosen durch eine maßvolle Umlagesatzgestaltung soweit wie möglich entgegenzukommen. Sollte sich im Haushaltsjahr 2021 wider Erwarten noch Spielraum ergeben, wird die Verwaltung für das zweite Jahr des Doppelhaushaltes selbstverständlich die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes prüfen,“ kündigt Renate Hötte, Kämmerin des LVR, an. Schon 2017 und 2018 hatte der LVR dieses Instrument genutzt und die Mitgliedskörperschaften unterjährig auf diese Weise um insgesamt rund 384 Millionen Euro entlastet.

Die Haushaltsreden finden Sie unter: www.lvr.de

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Evelyn Stolberg
Referentin für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-7752
E-Mail: evelyn.stolberg@lvr.de

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Zwei Personen halten eine Stimmkarte in der Hand. Im Hintergrund Mitglieder der Landschaftsversammlung. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 16. Dezember 2019 mehrheitlich den Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Foto: Heike Fischer / LVR
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Zahlbeträge der Mitgliedskörperschaften in 2020 (PDF, 139 kB)

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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