Taschengeld ab 1. Januar 2020
Nach § 39 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 34, 35 SGB VIII, die Eingliederungshilfe gemäß § 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII und die Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 Abs. 2 SGB VIII als Teil des notwendigen Lebensunterhaltes einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen. Die Höhe des Barbetrages wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
Taschengeld ab 1. Januar 2020
Umgang mit Meldungen gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen
Die beiden Landesjugendämter Westfalen und Rheinland haben eine aktuelle Handreichung zur besseren Orientierung für Träger zu den Meldepflichten nach § 47 SGB VIII herausgegeben.
Dargestellt werden die gesetzlichen Grundlagen und Hinweise für das Meldeverfahren. Daneben ist eine beispielhafte Auflistung von potentiell meldepflichtigen Ereignissen und Entwicklungen zu finden. Es wird über die erforderliche Form der Meldung, Meldeinhalte und Meldewege informiert.
Handreichung zur besseren Orientierung für Träger zu den Meldepflichten nach § 47 SGB VIII
Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen ab Januar 2020
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 10. Dezember 2019 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01. Januar 2020 erhöht.
Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen ab Januar 2020
Besondere Rechte Minderjähriger im Strafverfahren
Das EU-geförderte Projekt Child-Friendly JT hat sechs Flyer in verschiedenen Sprachen mit Informationen über die Rechte von Kindern veröffentlicht, die verhaftet oder in einem Strafverfahren angeklagt worden sind. Drei der Flyer richten sich an die betroffenen Kinder und behandeln die Themen Verhaftung, Anklage vor Gericht und Untersuchungshaft. Die anderen drei Flyer richten sich mit diesen Themen an die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten. In verständlicher Sprache und in handlichem Format werden alle Rechte in dem Verfahren erläutert, so beispielsweise bei Verhaftung auf Übersetzung und Verdolmetschung, auf einen Anwalt, zu Schweigen oder auf medizinische Versorgung.
Informationen über die Rechte von Kindern
Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat eine Gegenüberstellung verschiedener Formulierungsvorschläge zur Verankerung von Kinderrechten in Art. 6 GG erarbeitet. Da es aktuell mehrere Gesetzentwürfe zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz gibt wurde der wissenschaftliche Dienst beauftragt, die jeweiligen Formulierungsvorschläge im Hinblick auf Stellung von Kindern als Rechtssubjekt sowie auf die sich ergebenden Rechtsfolgen zu vergleichen und Unterschiede herauszustellen.
Gegenüberstellung verschiedener Formulierungsvorschläge zur Verankerung von Kinderrechten in Art. 6 GG
Recht auf Bildung und Schulbesuch in Aufnahmeeinrichtungen
Der Paritätische Gesamtverband hat ein Gutachten zum Recht auf Bildung und den Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer veröffentlicht. Im Kern vertritt er die Ansicht, dass Familien mit Kindern so schnell wie möglich, spätestens aber nach drei Monaten umverteilt werden müssen. Die neue gesetzliche Regelung, nach der ein Aufenthalt von bis zu 6 Monaten möglich ist, sei für Familien mit Kindern nicht angemessen. Dies gilt vor allem dann, wenn in der Aufnahmeeinrichtung keine Schule vorhanden ist. In diesem Fall habe die Familie sogar einen Rechtsanspruch auf Umverteilung nach Ablauf von drei Monaten.
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert, dass in den Aufnahmeeinrichtungen das Recht und die Pflicht zum Schulbesuch nicht zu gelten scheinen. Nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen sind die Bildungsangebote in den Aufnahmeeinrichtungen nicht mit einem regulären Schulangebot vergleichbar – wenn es sie überhaupt gibt. Davon seien rund 17.000 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren betroffen, die im Jahr 2018 in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht wurden.
Das Gutachten befasst sich ferner mit der Wohnverpflichtung und den Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene, um das Recht auf Beschulung geltend zu machen.
Gutachten zum Recht auf Bildung und den Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer
UNICEF-Bericht zur Berücksichtigung der Interessen und des Wohls von Kindern
UNICEF hat in einer neuen Studie den Umgang mit geflüchteten Kindern vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention untersucht. Es wurden die Integrationsbemühungen in Deutschland wie auch die Praxis der Rückführung in die Heimatländer untersucht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland einige positive Entwicklungen festzustellen sind. Bei vielen Verfahrensschritten werde allerdings das Kindeswohl dennoch nicht ausreichend beachtet.
Der Bericht schließt mit mehreren Empfehlungen. Im Asylverfahren sei ein verbindliches und multidisziplinäres Verfahren zur Bestimmung des Kindeswohls unerlässlich. Zur Wahrung der Kinderrechte nach der Rückkehr soll unter anderem ein Monitoring- und Evaluationskonzept geschaffen werden. Die Reintegration solle durch eine Planerstellung vorbereitet werden. Auch die Abschiebepraxis in Deutschland sei zu verbessern.
UNICEF-Bericht zur Berücksichtigung der Interessen und des Wohls von Kindern
Versicherte in der Pflegeversicherung nach § 21 Nr. 4 SGB XI
Der GKV-Spitzenverband hat mit Schreiben vom 6. Januar 2020 über das vorgesehene Melde- und Beitragsverfahren zur sozialen Pflegeversicherung für den Personenkreis der nach § 21 Nr. 4 SGB XI Versicherungspflichtigen und ergänzend über die Beitragshöhe zur Pflegeversicherung für das Jahr 2020 informiert.
Schreiben des GKV-Spitzenverbands das vorgesehene Melde- und Beitragsverfahren zur sozialen Pflegeversicherung für den Personenkreis der nach § 21 Nr. 4 SGB XI Versicherungspflichtigen
Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt schützen
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. hat eine Broschüre zu den Themen Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen herausgegeben. Sie richtet sich an Eltern und pädagogische Fachkräfte und zeigt Strategien auf, Kinder und Jugendliche im digitalisierten Alltag zu unterstützen und zu befähigen, sich selbst vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Angesprochen wird der Umgang mit Online-Pornografie, das Versenden von freizügigen oder intimen Fotos in Chats und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen auf ihren Social-Media Profilen. Ein Kapitel beschäftigt sich mit der möglichen Strafbarkeit von Verhaltensweisen, die Kinder und Jugendliche mittels Informations- und Kommunikationstechnologie zu sexuellen Handlungen veranlassen sowie mit dem Hinweis auf die Strafbarkeit des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
Die Broschüre gibt schließlich einige nützliche Hinweise auf Links zu dem Themenkomplex, wo sich Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung holen können.
Broschüre zu Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen
Stellungnahme zu den rechtlichen Reformansätzen des SGB VIII
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat im Dezember 2020 Hinweise zum SGB VIII Reformprozess Hinweise veröffentlicht, die einen Überblick über die im Rahmen der Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ diskutierten Inhalte sowie erste Einschätzungen zu den Reformansätzen geben sollen. Die Hinweise orientieren sich im Aufbau an den vier Hauptthemen des Dialogprozesses und ihren jeweiligen Unterthemen, Kinderschutz, Unterbringung junger Menschen außerhalb der eigenen Familien, Prävention im Sozialraum stärken sowie mehr Inklusion, wirksamere Hilfe und weniger Schnittstellen. Den einzelnen Themen vorangestellt, sind jeweils zwei Kästen, in denen die jeweiligen Reformziele sowie die diskutierten Vorschläge zusammengefasst sind.
Stellungnahme zu den rechtlichen Reformansätzen des SGB VIII
Jugendmedienschutz in leichter Sprache
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe haben ein Dossier zum Jugendmedienschutz in leichter Sprache herausgegeben. Es wendet sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten. Der Ratgeber bietet einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz. Auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung können darüber in den Dialog treten.
Dossier zum Jugendmedienschutz in leichter Sprache
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