Rheinland/Köln, 18. März 2020. Opfer von Gewalt sind nach der Tat häufig auf Schutz und praktische Hilfe angewiesen. Um das Bewusstsein für die Belange von Gewaltopfern zu stärken, findet jährlich am 22. März der Tag des Kriminalitätsopfers statt.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts für die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zuständig. Betroffenen sowie deren Angehörigen steht die kostenlose Telefonnummer 0800 6546546 zur Verfügung.
Kostenloser Ratgeber des LVR
Einen Überblick über Leistungen und Unterstützungen gibt die kostenlose Informationsbroschüre „Ratgeber für Opfer von Gewalttaten“, die die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (NRW) herausgeben. Sie informiert über die Folgen von Gewalt, stellt Hilfen zur Verarbeitung der Situation dar und bündelt Informationen über gesetzliche Voraussetzungen des Opferentschädigungsrechtes. Ein Adressverzeichnis nennt Ansprechpersonen vor Ort für ganz NRW. Der Ratgeber ist in deutscher, englischer, niederländischer und türkischer Sprache unter
www.publikationen.lvr.de als Download verfügbar.
Weitere Informationen unter
www.opferentschaedigung.lvr.de.
Pressekontakt:
Michael Sturmberg Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich Kommunikation Tel 0221 809-7084 Mail michael.sturmberg@lvr.de
|