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18. Mai 2020
Schloss Dyck öffnet wieder seine Türen für Besucher*innen
Seit dem 8. Mai empfängt Schloss Dyck wieder Besucher*innen. Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 4. Mai öffnet die Stiftung Schloss Dyck die Ausstellungen im Hochschloss sowie die Spielplätze im Park wieder. Ein erfreulicher Schritt in die „neue Normalität“. Natürlich unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.

Nach den doch zahlreichen Einschränkungen für Jung und Alt während der vergangenen Wochen ist der Hunger nach Abwechslung, Kultur erleben, Spielplatzbesuchen groß. Wie schön, dass es nun wieder möglich ist, durch die historischen Räume des Hochschlosses zu schlendern, sich an den Fotografien der diesjährigen GARTENFOKUS Ausstellung zu erfreuen, das Labyrinth im Park zu erkunden, nach Herzenslust zu klettern oder mit Wasser zu matschen. Die Stiftung freut sich ihren Besucher*innen dies alles wieder bieten zu können und ist sicher, dass deren Genuss durch die kleinen Einschränkungen, die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen nun einmal mit sich bringen, nicht getrübt wird.

Stiftungsvorstand Jens Spanjer ist zuversichtlich. „Die letzten Wochen, in denen nur der Park für Spaziergänger geöffnet war, haben gezeigt, wie begeistert unsere Besucher*innen auf die Angebote reagieren. Gerade wenn vieles nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, ist der Besuch der einmaligen Wasserschlossanlage mit einem der schönsten englischen Landschaftsgärten Deutschland der passende Urlaub vom Alltag.“

Abstand halten sollte allen schon in Fleisch und Blut übergegangen sein. Um den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m zu gewährleisten, ist die Zahl der Besucher*innen, die sich zeitgleich in den Ausstellungsbereichen aufhalten dürfen, auch in Schloss Dyck begrenzt. Ergänzend werden im Schloss Ein- und Ausgänge getrennt und die Besucher*innen über einen Rundweg gelenkt, sodass Begegnungsverkehr so weit wie möglich vermieden wird.

Eines versteht sich von selbst: Beim Betreten der Gebäude gilt die Maskenpflicht – also auch in den Fluren, Treppenhäusern und WC Anlagen.

Ein weiteres Muss: Hände desinfizieren vor Betreten der Ausstellungsbereiche. Deshalb wird das Aufsichtspersonal der Stiftung an den jeweiligen Eingängen Handdesinfektionsmittel für die Besucher*innen bereithalten.

Für die Spielplätze gilt:
Kinder dürfen sie nur mit einer Begleitperson aufsuchen, die auch Sorge dafür trägt, dass die Abstandsregelung eingehalten wird. Ebenso wird analog zum Schloss die Personenzahl begrenzt

Ausstellungszeiten und Eintrittspreise:
Die Ausstellungsbereiche sind dienstags bis freitags von 14 – 18 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen von 12 – 18 Uhr geöffnet. Der Park ist täglich außer montags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt für die Ausstellungsbereiche ist im Parkeintritt enthalten.

Erwachsene zahlen 9,50 Euro, ermäßigt 6,50 Euro, Kinder zwischen 7 und 16 Jahren 1,50 Euro Parkeintritt. Parkplätze stehen kostenfrei zur Verfügung.

www.stiftung-schloss-dyck.de

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