Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.
Bildtext
 
 
 
23. Juni 2020 | Jugend
600.000 Euro für Selbsthilfeprojekte ehemaliger Heimkinder
Fördermittel in Gesamthöhe von 600.000 Euro über drei Jahre / Maximal 65.000 Euro pro Kalenderjahr pro Initiative / Ziel: langfristige und nachhaltige Stabilisierung der selbstorganisierten Initiativen

Köln. 23. Juni 2020. Der LVR sieht sich in der Verantwortung für die Menschen, die im Rheinland in Heimen der Jugend- und Behindertenhilfe und in Psychiatrien in den Jahren von 1949 bis 1975 leben mussten und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Vor diesem Hintergrund beschloss die Landschaftsversammlung in der Sitzung vom 16. Dezember 2019 Selbsthilfeorganisationen der betroffenen Menschen zu fördern.

Diese Initiativen und Projekte tragen dazu bei, die Folgen der unwürdigen Unterbringungen zu mildern. Damit dies möglich ist, wird das Förderprogramm „Ehemalige Heimkinder stärken - Förderung von Selbsthilfeprojekten“ gestartet. Das hat der Landschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen. Das Ziel dieses Förderprogramms ist es, eine langfristige und nachhaltige Stabilisierung dieser selbstorganisierten Initiativen zu ermöglichen. Zukünftig unterstützt der LVR diese Projekte in Höhe von insgesamt 600.000 Euro bis zum Jahr 2022 und trägt somit finanziell zum Gelingen entsprechender Projekte bei.

„Es ist unfassbar, welches Leid die betroffenen Menschen als Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen – kirchlichen, staatlichen und freien – Einrichtungen erleben mussten. Der LVR stellt sich seiner Geschichte, erkennt dieses Leid an und möchte den Betroffenen helfen. Dabei sind Selbsthilfegruppen und -Initiativen ein wichtiger Baustein“, so Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende des Landschaftsausschusses.

Der Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder kann schriftlich und formlos unter anerkennung-hilfe@lvr.de gestellt werden. Aus diesem Antrag muss hervorgehen, dass es sich um eine Initiative von und für Menschen handelt, die in der Vergangenheit in Einrichtungen der Jugend- und/oder Behindertenhilfe, Psychiatrien oder Heilpädagogischen Einrichtungen gelebt haben. Der Antrag muss für die Förderjahre 2021 und 2022 jeweils bis zum 1. März vorliegen. Fördermittel für das Jahr 2020 können noch bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Die Höchstsumme für die Förderung beträgt pauschal, ohne besonderen Verwendungsnachweis, 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Initiative. Zusätzlich können Initiativen mit bis zu 60.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert werden, die eine Kostenkalkulation und Verwendungsnachweise einreichen. Pro Jahr ist die Fördersumme somit pro Initiative auf 65.000 Euro begrenzt.

Für alle Menschen, die in den oben genannten Einrichtungen in den 1950er bis 70er Jahren gelebt haben und heute im Rheinland wohnen, ist die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) die richtige Adresse. Unter der Telefonnummer 0221 809-5001 und auf der Internetseite www.anerkennung-hilfe.lvr.de erhalten sie alle Informationen.

Pressekontakt:
Mariessa Radermacher
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7764
Mail mariessa.radermacher@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Ihr Profil / Abmeldung
Wir senden Ihnen E-Mails nur mit Ihrem Einverständnis zu. Hier können Sie Ihr Abonnement verwalten:
Profil bearbeiten
Abonnement beenden
Impressum
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Kommunikation
Leitung: Dr. Doris Hildesheim (komm.)
50663 Köln
presse@lvr.de
www.lvr.de
© 2024 Landschaftsverband Rheinland (LVR)