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14. Juli 2020 | Soziales
Bedarfsermittlung – leicht erklärt
LVR veröffentlicht Wörterbuch in Leichter Sprache

Rheinland/Köln, 14. Juli 2020. Mit dem Bundesteilhabegesetz sind Regelungen in Kraft getreten, die Standards für das Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs von Menschen mit Behinderung für die sogenannte Eingliederungshilfe festschreiben. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) setzt diese in dem landeseinheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW um. Damit auch betroffene Menschen mit Behinderung selbst über Sinn und Zweck dieser Bedarfsermittlung gut informiert sind, hat der LVR nun ein Wörterbuch in Leichter Sprache veröffentlicht.

In dem 40-seitigen Wörterbuch werden die Fachwörter und Begrifflichkeiten rund um die Bedarfsermittlung mit zahlreichen Illustrationen in Leichter Sprache erklärt: Von A wie Allgemeiner Arbeitsmarkt oder Änderungs-Antrag über Begriffe wie Persönliches Budget und Wirkungskontrolle bis Z wie Zuverdienst.

Das Wörterbuch "Welche Unterstützung brauchen Sie?" steht im Online-Bestellsystem zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.publikationen.lvr.de (Suchbegriff: Wörterbuch).

Wörterbuch zum Download
Wörterbuch "Welche Unterstützung brauchen Sie?" (PDF, 17,86 MB)

Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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