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06. August 2020 | Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"
Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"
Ausgabe August 2020
Inhalt dieser Ausgabe:
1. Aus der Gesetzgebung des Bundes
2. Rechtsprechung
3. Publikationen
4. Termine
5. Coronavirus: Aktuelle Informationen für die Kinder- und Jugendhilfe
Datenschutz
1. Aus der Gesetzgebung des Bundes

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet (BR Drs. 339/20) gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte. Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte. Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen auch das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Zweites Familienentlastungsgesetz

Am 29. Juli 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf des Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen und geringe bis mittlere Einkommen zu stärken.

Es beinhaltet, dass das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge nach den bereits in Kraft getretenen Verbesserungen durch das erste Familienentlastungsgesetz in einer weiteren Stufe entsprechend angepasst werden. Ab Januar 2021 werden für jedes Kind 15 Euro mehr Kindergeld ausgezahlt (§ 6 BKGG). Der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag wird zudem erhöht. Mit der Anhebung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 EStG in zwei Schritten soll die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt werden. Zum Ausgleich der kalten Progression sollen die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst werden und um die Inflationsrate des Vorjahres verschoben werden. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs.1 S.1 EStG wird angehoben. Darüber hinaus werden in dem Gesetz Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.

Entwurf der Bundesregierung zum Zweites Familienentlastungsgesetz

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 2020 dem sogenannten Begleitgesetz zum 2. Nachtragshaushalt (BR-Drs. 19/20601) zugestimmt. Das Gesetz schafft unter anderem die rechtliche Grundlage für die Unterstützung des Bundes für Länder und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er stellt dafür in den Jahren 2020 und 2021 eine Milliarde Euro als weitere Finanzierungshilfen für Investitionen in 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze und deren Ausstattung zur Verfügung.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020

2. Rechtsprechung

Familiennachzug bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.04.2020

Az. 1 C 10.19

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich in einem aktuellen Verfahren erneut mit dem Familiennachzug bei Personen, die ehemals unbegleitete Minderjährige waren und mittlerweile volljährig geworden sind. Dem Europäischen Gerichtshof hat es in einem Vorlagebeschluss Fragen zur Auslegung des Rechts des Familiennachzugs vorgelegt. Bereits im April 2018 hatte der EuGH entschieden, dass auch solchen Personen, die bei Stellung des Asylantrags minderjährig waren, mittlerweile aber volljährig geworden sind, das Recht auf Familienzusammenführung zustehen kann. Diese Auslegung durch den EuGH ist infolgedessen vorrangig vor nationalem Recht (§ 36 Abs. 1 AufenthG) anzuwenden.

In dem konkreten Fall geht es um die Eltern eines syrischen Flüchtlings. Sie begehren die Erteilung von nationalen Visa zur Familienzusammenführung. Ihr Sohn ist in Deutschland als Flüchtling anerkannt worden. Aufgrund der mittlerweile eingetretenen Volljährigkeit wurde eine Familienzusammenführung allerdings abgelehnt. Im erstinstanzlichen Verfahren bekamen die Kläger vom Verwaltungsgericht recht, da sich das Verwaltungsgericht auf die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs stütze. Die Beklagte Kommune hat daraufhin Sprungrevision eingelegt und steht auf dem Standpunkt, dass die Rechtsprechung des EuGH nicht anzuwenden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vorliegenden Fall ebenfalls daran Zweifel. Es erkennt insbesondere in Art. 16 Abs. 1 lit. a der anzuwendenden Richtlinie RL 2003/86/EG die Problematik, dass auf sogenannte „Bedingungen“ verwiesen wird, deren Vorliegen für eine positive Entscheidung erforderlich sind. Diese Fallkonstellation sei daher - trotz der ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – nicht abschließend geklärt und dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

Übergangsregelung zum Nachweis der Masernschutzimpfung gilt auch bei einem Wechsel der Einrichtung nach dem Stichtag 1. März 2020

Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 29. Mai 2020

Az. 6 L 268/20

Die Antragssteller sind die Eltern eines Kindes, welches nach dem Wunsch der Eltern von der Kindertagespflege in die Kindertageseinrichtung wechseln soll. Das Kind befand sich zum Stichtag am 1. März 2020 in Kindertagespflege und der Wechsel war ursprünglich zum 1.April 2020 geplant. Die Antragsgegnerin, eine Gemeinde hatte die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung mit dem Hinweis auf den fehlenden Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens darüber zu entscheiden, ob es ausreichend ist, wenn ein Nachweis im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Wechsel der Betreuungsform erst am 31.07.2021 vorgelegt wird.

Es kam zum dem Ergebnis, dass der Nachweis derzeit nicht von den Antragsstellern verlangt werden könne. Der Sohn der Antragsteller unterfalle der Ausnahmeregelung des § 20 Abs. 10 Satz 1 IfSG. Danach sind bis zum 31. Juli 2021 insbesondere Personen, welche am 1.März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 1 bis 3 betreut werden von der Nachweispflicht befreit. Dies träfe auf den Sohn der Antragsteller zu, da er sich zum Stichtag 1. März 2020 in Tagespflege, und somit in einer Einrichtung nach § 33 Nummer 2 IfSG befunden hätte.

Der Vorschrift des § 20 Abs. 10 Satz 1 IfSG sei nicht zu entnehmen, dass der nachträgliche Wechsel von der Kindertagespflege in die Kindertageseinrichtung die Nachweispflicht wiederaufleben lassen könnte. Vielmehr sei der vorübergehende Wegfall der Nachweispflicht nicht an eine bestimmte Einrichtung gebunden.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

3. Publikationen

Kindgerechte Justiz

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. hat einen Sammelband im Rahmen eines Projekts seiner Koordinierungsstelle Kinderrechte erstellt. Diese Koordinierungsstelle begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und widmet sich in dieser Veröffentlichung in verschiedenen Beiträgen verschiedenen Themen rund um eine kindgerechte Justiz. So der Begleitung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren durch die Verfahrensbeistandschaft, der Kommunikation mit dem Kind und Anhörung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren, der Richterschaft in der Familiengerichtsbarkeit, den Kindern als (Opfer-) Zeug*innen in Strafprozessen, der Psychosozialen Prozessbegleitung, der kindgerechten Ausgestaltung des Asylverfahrens sowie den Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln.

Sammelband Kinderrechte

Rechtliche Expertise zu den Rahmensetzungen der Länder im Bereich der Hilfen zur Erziehung

Die Expertise wurde erstellt im Rahmen des Projektmoduls „HzE-Bundesländeranalyse“ und fügt sich ein in den Themenschwerpunkt „Hilfen zur Erziehung“ der Bertelsmann Stiftung. Anliegen ist, ersten Antworten auf die Frage „Inwieweit gestalten die Bundesländer die Rahmenbedingungen der Gewährung von Hilfen zur Erziehung auf kommunaler Ebene?“ zu erhalten. Das weitgehend fehlende Wissen über die Rahmensetzungen der Länder steht in Diskrepanz zur hohen Relevanz der Hilfen zur Erziehung und dem beträchtlichen Einsatz öffentlicher Mittel. Diese Lücke zu verringern, beabsichtigt das Projekt.

Rechtliche Expertise zu den Rahmensetzungen der Länder im Bereich der Hilfen zur Erziehung

Fragen und Antworten zum Kinderbonus

Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Internetseite eine Liste mit immer wiederkehrenden Fragen und Antworten zum Umgang mit dem Kinderbonus erstellt.

Die Seite gibt eine kurze Übersicht und Hinweise zu den grundlegenden Fragen rund um die Anspruchsberechtigung und was im Rahmen dessen zu beachten ist.

Liste mit immer wiederkehrenden Fragen und Antworten zum Umgang mit dem Kinderbonus

Mutig fragen – besonnen handeln

Unter dem Titel "Mutig fragen – besonnen handeln" veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen fachlich umfassenden Ratgeber für Eltern zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Neben der Aufklärung zu Erscheinungsformen sexueller Gewalt, zur Prävention, zu Risiken und Unterstützungsmöglichkeiten werden insbesondere auch rechtliche Fragen von Eltern in den Fokus gerückt. Auf 100 Seiten wird der Weg von der Strafanzeige über das Ermittlungsverfahren bis zum Ablauf eines Strafprozesses unter Hervorhebung des Kindeswohls beleuchtet.

Ratgeber des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Eltern zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen

Mitreden - Mitgestalten: „Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“

Mit der Frage, wie die Kinder- und Jugendhilfe modernisiert werden soll, eröffnete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im November 2018 einen breiten Dialogprozess zur Beteiligung der Fachwelt in Bezug auf aktuelle Reformbestrebungen. Im Koalitionsvertrag haben sich die CDU/CSU und SPD auf die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts geeinigt. Bei dem etwas über einem Jahr andauernden Beteiligungsverfahren wurde der Fokus auf die Bedarfe und Bedürfnisse der Betroffenen der Kinder- und Jugendhilfe gerichtet, um notwendige Verbesserungen aufzuzeigen.

Im Abschlussbericht sind die Diskussionsinhalte und Ergebnisse der Arbeitsgruppen, Online-Konsultationen und wissenschaftlichen Begleitforschungen veröffentlicht.

Abschlussbericht zum Beteiligungsverfahren wie die Kinder- und Jugendhilfe modernisiert werden soll

Jugendschutz – verständlich erklärt

In der Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ herausgegeben im April 2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die Voraussetzungen, Ausnahmen und Rechtsfolgen der Regelungen des Jugendschutzgesetzes erklärt. Jugendschutz betrifft nicht nur Kinder, Jugendliche und deren Eltern, sondern auch erwachsene Bezugspersonen, Fachkräfte, die Kinder- und Jugendhilfe, Lehrerinnen und Lehrer, die Gastronomie und den Einzelhandel, sowie Anbieter von Online-Dienstleistungen und Spielehersteller.

Einleitend werden der Anwendungsbereich und der Zweck des Jugendschutzgesetzes erläutert. Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern (unter 14 Jahre) und Jugendlichen (14 – 18 Jahre) in der Öffentlichkeit. Es dient der Beschränkung des Zugangs zu Produkten oder Orten, von denen möglicherweise eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche ausgehen kann. Auch problematische Medieninhalte und öffentliche Filmvorführungen unterliegen dem Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz reagiert auf diese Gefährdungen mit Aufenthaltsbeschränkungen und -verboten, Abgabebeschränkungen und Alters- und Zeitgrenzen. Diese Maßnahmen werden in der Broschüre im Einzelnen erklärt.

Schließlich werden mögliche Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz dargestellt. Das Jugendschutzgesetz ist insbesondere an Veranstalter und Gewerbetreibende, aber auch an alle anderen erwachsenen Personen adressiert. Bei einem Verstoß gegen die Regelungen, handeln die Erwachsenen ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belegt werden. Ein Verstoß gegen das Verteilungsverbot von indizierten Trägermedien ist sogar strafbar.

Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“

Datenschutz bei Willkommensbesuchen

Mit einem einmaligen, kostenlosen Willkommensbesuch kurz nach der Geburt eines Kindes sollen Eltern wichtige Informationen für das gesunde Aufwachsen mit auf den Weg gegeben werden. Dieses Unterstützungsangebot findet seine rechtliche Grundlage im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Das Zentrum Frühe Hilfen hat eine Sammlung von Antworten auf datenschutzrechtliche Fragen zu Willkommensbesuchen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) veröffentlicht. Die Übersicht fasst die Vorgaben des Datenschutzes von der Erhebung der Kontaktdaten von Eltern Neugeborener bis zur Durchführung der Willkommensbesuche zusammen.

Sammlung von Antworten auf datenschutzrechtliche Fragen zu Willkommensbesuchen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

Die Kommunalwahl - erklärt in Leichter Sprache

Eine Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung und der kommunalen Spitzenverbände zur Kommunalwahl am 13. September fasst auf 36 Seiten verständlich zusammen, was für die Kommunalwahl wichtig ist. Sie erläutert die Aufgaben von Rat und Kreistag und macht deutlich, dass die Menschen durch ihre Stimmabgabe bei der Kommunalwahl mitbestimmen, was in Städten, Kreisen und Gemeinden passiert.

Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung und der kommunalen Spitzenverbände zur Kommunalwahl am 13. September

Jugendhilfereport 3/2020

Die Ausgabe 3/2020 des Jugendhilfereports ist mit dem Schwerpunkt Systemsprenger?...Systemversagen! erschienen.

Ausgabe 3/2020

4. Termine

Online Workshop zum Asyl- und Ausländerrecht mit Schwerpunktsetzung unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA)

Der LVR bietet am Montag, den 7. September 2020, einen halbtägigen Online Workshop zum Asyl- und Ausländerrecht an. Referent ist Herr Prof. Dr. jur. Lasse Gundelach, Professor an der Katholischen Hochschule Mainz.

Der Workshop richtet sich an alle Jugendamtsmitarbeitende, Vormünder-/innen, Leitungskräfte sowie alle, die mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen arbeiten. Durch den Workshop sollen die Teilnehmer-/innen in die Lage versetzt werden, einen Überblick über die wichtigsten Grundprinzipien zu erhalten. Der Ablauf des Asylverfahrens sowie die wichtigsten Aufenthaltstitel werden dargestellt und diskutiert, insbesondere anhand der Duldung. Des Weiteren werden die aktuellen gesetzlichen Veränderungen im Überblick dargestellt, wie z.B. das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, die Einführung der „Duldung light“ und das Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung.

Der LVR verwendet die Software GoToMeeting, die von den Teilnehmenden am PC ohne weitere Softwareinstallation (im Browser) verwendet werden kann.

Veranstaltungsseite im Katalog

Aktuelle Rechtsfragen in der Pflegekinderhilfe – Schwerpunkt: Sonderzuständigkeit gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII

Am 1. September 2020 findet von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr über die Plattform „GoToWebinar“ eine Online-Veranstaltung mit dem Schwerpunkt der Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII statt.

In der Praxis der Pflegekinderhilfe entstehen immer wieder neue Herausforderungen im Umgang mit der Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII.

Darf ein Jugendamt überhaupt eine Pflegefamilie in einem anderen Bereich belegen?

Wann liegen die Voraussetzungen von § 86 Abs. 6 SGB VIII bei Pflegeverhältnissen vor?

Wie erfolgt die Fallübergabe zwischen den Jugendämtern?

Welche Leistungen sind in der Übernahme inbegriffen, insbesondere bei Involvierung eines freien Trägers der Pflegekinderhilfe?

Wann ist Amtshilfe zu leisten und was ist davon umfasst?

Und: Wann endet die Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII?

Veranstaltungsseite im Katalog

Fachdienst Beistandschaft: Regionaltagung West

Die Regionaltagung West ist eine jährliche Kooperationsveranstaltung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) und der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter für Mitarbeiter*innen der Fachdienste Beistandschaft. In diesem Jahr findet die Tagung vom 7. bis zum 9. Dezember 2020 in der Akademie Franz Hitze Haus in Münster statt.

Am ersten Tag werden die verschiedenen Unterhaltsverfahren diskutiert: In welcher Situation sollte ich welches Unterhaltsverfahren betreiben? Was sind Vor- und Nachteile? Berücksichtigt werden unter anderem Verfahren in Familiensachen, vereinfachte Verfahren, Stufenverfahren, Mahnverfahren sowie Verfahren nach § 237 FamFG.

Um die aktuelle Rechtsprechung im Unterhaltsrecht geht es am zweiten Veranstaltungstag. Insbesondere wird hier die Beratung und Unterstützung von Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhalt berücksichtigt.

Am dritten Tag werden im Themenblock zu Kindesunterhaltsansprüchen im Ausland die rechtlichen Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden Unterhaltsrealisierung erörtert. Es folgen praktische Hinweise zum Vorgehen und zu hilfreichen Informationsquellen.

Veranstaltungsseite im Web-Auftritt des DIJuF

Aktueller Hinweis

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Verlauf der COVID-19-Epidemie und den damit einhergehenden Bestimmungen des Landes NRW und der Kommunen, führt das LVR-Landesjugendamt gegenwärtig bis einschließlich 31. August keine Fortbildungen als Präsenzveranstaltungen durch. Davon sind – unabhängig von Form und Größe – alle bisher geplanten und angebotenen Veranstaltungen betroffen.

Alle angemeldeten Teilnehmerin bzw. als angemeldeter und Teilnehmer haben eine persönliche Information an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Sollten diese Benachrichtigungen im Einzelfall nicht angekommen sein, kontaktieren Sie bitte die Zentrale Fortbildungsstelle im LVR-Landesjugendamt über fobi-jugend@lvr.de.

Wir bemühen uns derzeit, möglichst viele Veranstaltungen in die digitale Form eines Webinars (oder ähnliches) zu überführen. Für die Termine, für die uns das gelingt, erhalten Sie als ursprünglich angemeldete Teilnehmer*innen eine gesonderte Information. Zudem werden diese Veranstaltungen dann entsprechend im Katalog zu finden sein.

Für Veranstaltungsangebote ab dem 1. September können Sie sich auch gegenwärtig weiterhin anmelden. Sollten diese Veranstaltungen nicht wie geplant stattfinden können, werden die Teilnehmenden umgehend informiert.

5. Coronavirus: Aktuelle Informationen für die Kinder- und Jugendhilfe

Aktuelle Informationen aus allen Arbeitsbereichen des LVR-Landesjugendamtes Rheinland

Weiterhin finden Sie auf der Homepage des Landesjugendamtes aktuelle Informationen und Dokumente zum Thema Coronavirus aus den Bereichen Kinder, Jugend und Familie.

www.lvr.de/corona-landesjugendamt

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Der Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" ist ein kostenloser Service des Landschaftsverbandes Rheinland, LVR-Dezernat Jugend, 50663 Köln.

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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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