Sozialdatenschutz und Schweigepflicht in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Broschüre "Sozialdatenschutz und Schweigepflicht in der Kinder- und Jugendhilfe" des LVR-Landesjugendamts Rheinland wurde vollständig überarbeitet und an die Vorgaben der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung angepasst.
Praxisrelevante Bestimmungen aus dem Sozialdatenschutzrecht werden auf knapp 100 Seiten anschaulich dargestellt. Neben den Grundlagen werden beispielsweise auch die Besonderheiten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie im Zusammenhang mit jungen Ausländerinnen und Ausländern behandelt.
Broschüre "Sozialdatenschutz und Schweigepflicht in der Kinder- und Jugendhilfe"
Entscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss
Das LVR-Landesjugendamt hat in einer aktualisierten 5. Auflage einen Leitfaden zur Unterstützung der Arbeit im Jugendhilfeausschuss aufgelegt. Dieser zeigt das breite Spektrum der Ausschussarbeit sowie Möglichkeiten und Potentiale, um zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien zu wirken.
Leitfaden zur Unterstützung der Arbeit im Jugendhilfeausschuss
Informationsmaterial zum Bildungs- und Teilhabepaket
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Flyer mit Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket und den umfangreichen Zuschüssen zu Schul- und Freizeitangeboten in vielen verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Erläutert wird, welche Leistungen angeboten werden, so zum Beispiel Ausflüge und Fahrten, Schulbedarfspakete, gemeinsames Mittagessen, für welche Personen diese in Frage kommen und wie man diese Leistungen beziehen kann.
Flyer mit Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Infotool Familie
Das Infotool Familie, bereitgestellt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gibt Auskunft darüber, welche Familienleistungen voraussichtlich in Anspruch genommen werden können.
Unter „Meine Familie“ werden Informationen zur Familiensituation wie beispielsweise der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort oder die Erwerbsberechtigung/-tätigkeit in Deutschland abgefragt. Danach ist unter „Meine Leistungen“ ersichtlich, auf welche Leistungen voraussichtlich ein Anspruch besteht. Von dem Tool erfasst sind derzeit folgende Leistungen: Basiselterngeld, Ehegattensplitting, Elterngeld Plus, Elternzeit, Familienpflegezeit, Kindergeld/Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten, Steuerliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und Unterhaltsvorschuss.
Infotool Familie
Frühe Bildung gemeinsam weiterentwickeln: Das GUTE KITA GESETZ
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Juli 2020 die Broschüre „Frühe Bildung gemeinsam weiterentwickeln: Das GUTE KITA GESETZ“ herausgegeben.
Mit dem GUTE KITA GESETZ unterstützt der Bund die Länder in dem Zeitraum von 2019 bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Diese finanzielle Förderung soll der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren zu Gute kommen. Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz“ stellt einen Instrumentenkasten für mehr Qualität und weniger Gebühren zur Verfügung. Dieser enthält unter anderem Entwicklungshilfen für folgende Handlungsfelder und Maßnahmen: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung und Weniger Gebühren. Im zweiten Schritt bewirkte das GUTE KITA GESETZ die Änderung des Achten Sozialgesetzbuches zum 1. August 2019, um die finanziellen Zugangshürden zur Kindertagesbetreuung bundesweit zu verringern.
Jedes Bundesland kann individuell festlegen, wie es die Bundesmittel aus dem Baukastensystem des GUTE KITA GESETZ einsetzt. Die Broschüre vermittelt einen Einblick, wie die Länder die Umsetzung im Einzelnen ausgestalten wollen. Nordrhein-Westfalen erhält rund 1.183 Millionen Euro. Hiervon sollen 12% in bedarfsgerechte Angebote, 15 % in qualifizierte Fachkräfte, 9% in eine starke Kitaleitung, 7% in die sprachliche Bildung, ebenfalls 7% in eine starke Kindertagespflege, 5 % in vielfältige pädagogische Arbeit und 4% in weniger Gebühren investiert werden.
Broschüre „Frühe Bildung gemeinsam weiterentwickeln: Das GUTE KITA GESETZ“
Sicherheit im Medienalltag – Onlinetipps für Groß und Klein
Die Broschüre „Sicherheit im Medienalltag – Onlinetipps für Groß und Klein“, herausgegeben von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes im April 2020, zeigt die von den vernetzten Medien ausgehenden Risiken auf.
Der Medienalltag birgt vielerlei Gefahren, durch die Kinder und Jugendliche sowohl zum Opfer als auch zum Täter werden können. Die Broschüre befasst sich unter anderem mit Problemen, die in Verbindung mit sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten auftreten wie Cybermobbing oder Cybergrooming (sexuelle Belästigung im Netz). Zudem wird aufgezeigt, wo Betrug im Netz droht oder welche Gefahr von PC-Spielen und Internetseiten mit jugendgefährdenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten ausgeht.
Die Broschüre gibt auch Eltern Tipps an die Hand, wie sie ihren Kindern zu einem sicherheitsbewussten Umgang mit den Medien zu verhelfen können und wie sie im Falle einer Gefahrenverwirklichung richtig reagieren.
Schließlich werden die Gefahren auch strafrechtlich eingeordnet.
Broschüre „Sicherheit im Medienalltag – Onlinetipps für Groß und Klein“
Umgang mit dem Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in Einrichtungen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Broschüre, für den Umgang mit dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Einrichtungen veröffentlicht. Sie beantwortet Fragen zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
Die Broschüre richtet sich an Mitarbeitende und die Leitungen von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Es finden sich Ausführungen dazu, wie ein Verdachtsfall erkannt werden kann und welche Überlegungen vor Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden angestellt werden sollten. Auch finden sich Hinweise dazu, welche Informationen an wen zu richten sind, wenn die Entscheidung für die Einbeziehung der Behörden gefallen ist. Zudem werden Beratungsstellen genannt. Darüber hinaus klärt die Broschüre über die Strafbarkeit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf.
Broschüre für den Umgang mit dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Einrichtungen
Ich habe Rechte – Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen
Im Februar 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Broschüre „Ich habe Rechte – Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen“.
Die Broschüre dient Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat geworden sind, als Wegweiser für das Vorgehen gegen den Täter oder die Täterin. In verständlicher Sprache wird erläutert, welche Handlungsmaßnahmen betroffenen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen und welche Konsequenzen diese haben.
Eingeleitet wird mit Fallbeispielen Minderjähriger. Einer Begriffserklärung rund um das Straf- und Strafverfahrensrechts folgt die Erläuterung, wie ein Ermittlungsverfahren konkret verläuft und welche Rechte und Pflichten Zeuginnen und Zeugen haben. Im Anschluss werden der Verlauf des Hauptverfahrens und die Rolle des Minderjährigen geschildert. Am Ende werden Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungsstellen aufgeführt.
Broschüre „Ich habe Rechte – Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen“
Jugendämter melden 2019 erneut mehr Kindeswohlgefährdungen
Das Statistische Bundesamt meldet steigende Zahlen bei Kindeswohlgefährdungen. Insgesamt wurden 2019 auf Grundlage des § 8a Sozialgesetzbuch VIII von den Jugendämtern 173 000 Verdachtsfälle geprüft, von denen in rund 55 500 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde. Das zweite Jahr in Folge verzeichnet das Statistische Bundesamt damit eine Steigung von 10 % und stellt einen neuen Höchststand der Kindeswohlgefährdungen fest. Bei rund 59 100 Kindern und Jugendlichen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf festgestellt.
Von den gefährdeten Kindern waren 50 % jünger als 8 Jahre. Ebenfalls rund 50 % aller gefährdeten Kinder nahmen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch.
In den meisten der rund 55 500 festgestellten Fälle wurden Anzeichen auf Vernachlässigung gefunden. Die seltenste Form der Kindeswohlgefährdung war mit rund 3 000 Fällen sexuelle Gewalt. Hierbei ist jedoch wie schon 2018 im Vergleich zum Vorjahr erneut ein Zuwachs von rund 20 % zu verzeichnen. Ebenfalls auffällig ist, dass 2019 mehr von sexueller Gewalt betroffene Kinder männlich waren.
Mitteilung des Statistischen Bundesamts
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