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14. September 2020 | Der LVR
Ergebnis der Kommunalwahlen 2020 wirkt sich auf Landschaftsversammlung aus
Vorläufige Zusammensetzung der Landschaftsversammlung Rheinland / Informationen auch für Kinder und in Leichter Sprache

Köln. 14. September 2020. Das Ergebnis der Kommunalwahlen in NRW hat auch Auswirkungen auf die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Es bestimmt die Zusammensetzung des „Rheinischen Rats“, dem höchsten politischen Gremium des LVR. Die Politikerinnen und Politiker treffen die wesentlichen Entscheidungen für den LVR, unter anderem über den Haushalt von jährlich rund 4 Milliarden Euro.

Aus dem Endergebnis der Kommunalwahl ergibt sich, dass die 15. Landschaftsversammlung aus 120 Mitgliedern bestehen wird. Nach der vorläufigen Zusammensetzung ist die CDU mit 42 Sitzen stärkste Partei, gefolgt von der SPD mit 30 Sitzen. Drittstärkste Kraft sind Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die 26 Sitze erringen konnten, darauf folgt die FDP mit 7 und Die Linke. mit 5 Sitzen. Mit 6 Sitzen zieht die AfD in die Landschaftsversammlung ein, die Freien Wähler kommen auf 3 Sitze, Volt auf einen Sitz. Damit umfasst die Landschaftsversammlung Rheinland 8 Parteien oder politische Gruppierungen.

Mit Ablauf der allgemeinen Wahlzeit der Mitgliedskörperschaften am 31. Oktober 2020 endet auch die Wahlzeit der Landschaftsversammlung. Der Landschaftsausschuss bleibt bis zum Zusammentritt der neu gewählten Landschaftsversammlung bestehen.

Zwischen dem 1. November und dem 14. Dezember 2020 wählen die Mitgliedskommunen des LVR ihre Mitglieder für die Landschaftsversammlung Rheinland. Mit den Ergebnissen dieser Wahlen steht dann die endgültige Zusammensetzung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland fest. Das Ergebnis muss jedoch vom Landschaftsausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 21. Dezember 2020 noch formell festgestellt werden, bevor sich die Versammlung im Januar 2021 endgültig konstituiert.

Speziell für Kinder erklärt der LVR auf seinen Mitmän-Seiten unter www.inklusion-erleben.lvr.de/de/nav_main/kinder/mitmaen_wissen/mitmaen_wissen_1.html, worum es bei der Kommunalwahl geht und was diese mit dem LVR zu tun hat. Außerdem bietet der LVR für Menschen mit Lernschwierigkeiten Informationen in Leichter Sprache an unter https://leichtesprache.lvr.de/de/nav_main/nav_meta/downloads_in_leichter_sprache/pa_downloadsinleichtersprache.html.

Hintergrund
Der LVR arbeitet als Kommunalverband mit rund 19.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR.

In der Landschaftsversammlung werden Grundsätze der Verwaltungsführung sowie die Höhe der durch die Mitgliedskommunen zu entrichtenden Landschaftsumlage beschlossen. Ebenso sind die Wahlen der Landesdirektorin oder des Landesdirektors sowie der LVR-Landesrätinnen und -räte diesem Gremium vorbehalten. Gleiches gilt für die Wahl der Mitglieder des Landschaftsausschusses sowie der Fachausschüsse.

Gewählt werden die Mitglieder der Landschaftsversammlung in den Kommunalparlamenten der Mitgliedskommunen des LVR – also den rheinischen kreisfreien Städten, Landkreisen sowie der StädteRegion Aachen. Jedes Mitglied in den kommunalen Gremien hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat gewählt, die oder der als Direktkandidatin oder -kandidat in die Landschaftsversammlung einzieht. Pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune entsendet sie eine solche Direktkandidatin oder einen solchen Direktkandidaten. Liegt die Restzahl der Einwohnerschaft über 50.000, also beispielsweise bei 150.001 Einwohnerinnen und Einwohnern, kann ein weiteres Mitglied entsendet werden. Insgesamt wurden auf diesem Wege 101 Sitze vergeben.

Wenn die Sitzverteilung in der Landschaftsversammlung durch die so entsendeten Mitglieder nicht dem Ergebnis der Sitzverteilung nach dem Stimmenverhältnis der Kommunalwahlen im Verbandsgebiet entspricht, wird ein Verhältnisausgleich durchgeführt.

Dazu wird eine neue Ausgangszahl für die Verteilung weiterer Sitze gebildet. Aufgrund dieser neuen Ausgangszahl werden für die Parteien und Wählergruppen neue Zuteilungszahlen errechnet und ihnen die an diesen Zahlen noch fehlenden Sitze aus den Reservelisten zugewiesen. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Mitglieder der Kommunalparlamente Kandidatinnen oder Kandidaten der Reservelisten. Also setzt sich die Landschaftsversammlung sowohl aus direkt gewählten, als auch aus über die Reservelisten gewählten Politikerinnen und Politikern zusammen.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Fragen:

Christine Bayer
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7742
Mail christine.bayer@lvr.de

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Die Landschaftsversammlung Rheinland ist das höchste politische Gremium des LVR. Foto: Heike Fischer / LVR
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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