Jugendhilfereport 4/2020
Die
Ausgabe 4/2020 des Jugendhilfereports ist mit dem Schwerpunkt Sexueller Missbrauch – Sexuelle Gewalt erschienen.
Mit Medien Bildung unterstützen und gestalten
Die in Kooperation der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland entstandene Arbeitshilfe gibt Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Impulse und Hilfestellungen für ihre Angebote der Medienbildung. Die Handreichung zur fachlichen und rechtlichen Einordnung des Themas soll insbesondere die konzeptionelle Positionierung erleichtern, bietet aber auch Praxisvorschläge. Datenschutzrechtliche Fragen werden ebenfalls aufgegriffen.
Arbeitshilfe der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland
Schwimmen mit Kindern und Jugendlichen
Das LVR-Landesjugendamt hat in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V (AJS NRW), dem Schwimmverband NRW e.V. und dem DLRG Landesverband Nordrhein e.V. einen an hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiternde gerichteten Leitfaden zum Schwimmen in der Jugendverbandsarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht.
In der Broschüre finden sich Hinweise zur Aufsichtspflicht sowie Anforderungen an geeignete Aufsichtspersonen (zum Beispiel erforderliche Nachweise und Bescheinigungen oder das Mindestalter). Die Broschüre formuliert zudem Empfehlungen zum Personalschlüssel. Schließlich werden noch erforderliche Schutzkonzepte hinsichtlich sexualisierter Gewalt zum Gegenstand von konkreten Handlungsempfehlungen gemacht.
Leitfaden zum Schwimmen in der Jugendverbandsarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Datenschutz bei Willkommensbesuchen
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen hat einen Handlungsleitfaden verfasst, der Antworten auf relevante datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Datenerlangung und Datenverarbeitung bei Willkommensbesuchen gibt.
Sie ist über poststelle@mkffi.nrw.de bestellbar.
Neuauflage des Starke-Familien-Checkhefts
Die aktualisierte Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert verständlich und übersichtlich über staatliche Leistungen und Ansprüche für Familien. Die Darstellung differenzieren zwischen Paarfamilien und Allein- oder Getrennterziehenden und beziehen sich unter anderem auf das Kindergeld, den Kindergeldzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Elterngeld, den Unterhaltsvorschuss und die Kinderbetreuung.
Starke-Familien-Checkhefts
Merkblatt Kindergeld
Die Broschüre der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantwortet Fragen zum gesetzlichen Kindergeld. Sie informiert unter anderem über Rechtsansprüche, Begriffsdefinitionen, Zusammenhänge mit anderen Sozialleistungen, zuständige Behörden und Antragsverfahren.
Merkblatt Kindergeld
Erster Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtliches Instrument, das in Deutschland zum 1. Februar 2018 in Kraft trat.
Ziel der Konvention ist ein umfassender Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung. Der Gewaltbegriff wird weit definiert und umfasst körperliche, seelische und sexuelle Gewalt ebenso wie Stalking, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung. Zur Durchsetzung sieht das Übereinkommen weitreichende Verpflichtungen der Vertragsstaaten vor, die nicht nur die Prävention und Unterstützung der Betroffenen, sondern auch Anpassungen im Straf-, Zivil- und Ausländerrecht betreffen.
Überwacht wird die Umsetzung der Konvention in den Vertragsstaaten durch eine Sachverständigengruppe, die „Group of experts on action against violence against women and domestic violence“ (kurz GREVIO). Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, einen Staatenbericht für die GREVIO auszuarbeiten und diesen zur Überprüfung vorzulegen.
Dieser Bericht wurde für Deutschland erstmalig am 1. September 2020 beim Europarat eingereicht.
Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland
Löschung von Kinderpornografie im Internet
Die Bundesregierung hat ihren Bericht über die im Jahr 2019 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b Strafgesetzbuch vorgelegt (BT-Drs. 19/22780). Kinderpornografie dokumentiert den sexuellen Missbrauch an Kindern. Mit jedem Aufruf der Darstellungen im Internet werden die Rechte des betroffenen Kindes erneut verletzt. Aus diesem Grund wird neben der Strafverfolgung auf die Löschung der Inhalte gesetzt. Hierzu kooperieren Beschwerdestellen und das Bundeskriminalamt eng.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 7639 Hinweise zu Kinderpornografie im Internet statistisch erfasst, was eine Steigerung von nahezu 1700 Fällen zum Jahr 2018 bedeutet.
Der überwiegende Anteil der Fälle wurde im Ausland gehostet (75,7 Prozent). Die Verfügbarkeitszeiträume sind im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken. Durchschnittlich 1,42 Tage waren kinderpornografische Inhalte im Internet aufrufbar. Dabei gelingt die Löschung der im Inland gehosteten Fälle in der Regel schneller als derer im Ausland, da das Prozedere in Auslandsfällen umfangreicher ist. Keine Aussage kann die Statistik zu nicht gemeldeten und weiterhin verfügbaren Onlineinhalten treffen.
BT-Drs. 19/22780
Schule fragt. Polizei antwortet.
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat im September 2020 eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Sicherheit im Medienalltag herausgegeben.
Dargestellt werden allgemeine strafrechtliche Zusammenhänge wie typische Straftaten an Schulen, mögliche Regelungen in der schulischen Hausordnung wie der Umgang mit Smartphone-Verboten, aber auch Fragen des Urheberrechts etwa die Nutzung von Onlinequellen im Unterricht. Ein besonderes Augenmerk wird daneben auch auf konkrete Gefahren und Straftaten (Cybermobbing und -grooming, Sexting, Kettenbriefe, Hate Speech, Verbreiten verbotener Inhalte) im Schulumfeld gelegt. Dabei bietet die Broschüre nicht nur Definitionen dieser Phänomene, sondern auch eine Hilfestellung zum Erkennen von Gefahren und möglichen Konfliktlösungen innerhalb der Schulgemeinschaft. Darüber hinaus wird auch beleuchtet, wann in Verdachtsfällen die Schulleitung und die Polizei eingeschaltet werden kann oder muss und wie ein typisches Verfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht dann weiterlaufen könnte.
Ein ausführlicher Beispielsfall zum Thema Cybermobbing veranschaulicht danach die Informationen und mögliche Vorgehensweisen noch einmal. Die Broschüre schließt mit einer Sammlung hilfreicher Links und Hinweisen.
Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Sicherheit im Medienalltag
Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenheranziehung junger Menschen in einer Broschüre zusammengetragen. Sie richtet sich in verständlicher Sprache direkt an die betroffenen jungen Menschen, die Leistungen der Jugendhilfe beziehen.
Es wird zunächst erläutert, was die Kostenheranziehung bedeutet und auf welche Regelungen ein Kostenbescheid gestützt werden kann. Zudem finden sich Erläuterungen zu konkreten Beitragsberechnungsmethoden und Hilfestellungen zur Überprüfung eines Bescheids.
Die Broschüre gibt auch konkrete Tipps dazu, wie die Betroffenen gegen einen Kostenbescheid Widerspruch einlegen können und wann die Inanspruchnahme von Rechtsberatung ratsam ist. Auch auf Möglichkeiten nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird eingegangen. Am Ende der Broschüre finden sich Musterschreiben und Hinweise, wie Ombudsstellen helfen können.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenheranziehung junger Menschen
Erster Einstieg Arbeitsmarkt – Eine Broschüre für junge Flüchtlinge und Neuzugewanderte
Der Paritätische Gesamtverband hat die dritte Auflage der Broschüre „Zugang zur Berufsausbildung und den Leistungen der Ausbildungsförderungen für junge Flüchtlinge und Neuzugewanderte“ veröffentlicht. Sie gibt jungen Menschen einen Überblick über den Einstieg in unterschiedliche Branchen auf dem deutschen Arbeitsmarkt und informiert über staatliche Unterstützungsangebote. Die Broschüre enthält die neusten Änderungen durch das „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ und gibt Praxistipps, von der Antragsstellung der Arbeitserlaubnis über eventuelle Arbeitsverbote, bis hin zur Sprachförderung, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Auch über eventuelle Ausbildungsförderungen wird informiert.
Broschüre für junge Flüchtlinge und Neuzugewanderte
Umgangsbestimmungen durch Vormundinnen und Vormünder
Im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht zusammen mit dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik eine Expertise zum Thema Umgangsbestimmungen durch Vormünder und Vormundinnen sowie Zusammenwirken mit den sozialen Diensten und den Betroffenen erstellt. Das Gutachten dient als Vorstudie eines größeren Forschungsprojekts zum Thema „Vormundschaft und Herkunftsfamilie“.
Auf der Grundlage von Interviews mit sechs Inhabenden von Amtsvormundschaften verschiedener deutscher Jugendämter beleuchten die Autorinnen die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bestimmung des Umgangs.
Die Expertise widmet sich zunächst Erfahrungen aus der Praxis von Vormündern und Vormundinnen, wobei insbesondere typische Herausforderungen und Bedarfe identifiziert werden. Danach werden die rechtlichen Grundlagen für die Umgangsbestimmung dargestellt, bevor abschließend die Ergebnisse diskutiert und Impulse für die Weiterentwicklung formuliert werden.
Umgangsbestimmungen durch Vormundinnen und Vormünder
Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat im September 2020 die Empfehlung zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) verabschiedet. Darin spricht er sich dafür aus, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand in den Altersgruppen 0 bis 6, 6 bis 12 und 12 bis 18 Jahre sowie den Erziehungsbeitrag entsprechend der Verbraucherpreise um 0,6 Prozent zu erhöhen.
Empfehlung zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)
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