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15. Oktober 2020
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt wieder Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung.
Das Zentrum fördert seit Beginn des Jahres 2019 langfristige und kurzfristige Projekte zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Antragsberechtigt sind derzeit Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland, die Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sammeln, bewahren oder dazu forschen. Dazu zählen Museen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen. Die nächste Antragsfrist für eine langfristige Förderung endet bereits am 1. Januar 2021.

Das Zentrum fördert einerseits die konkrete Erforschung von Objekten, Konvoluten und größeren Beständen, andererseits aber auch Grundlagenforschung und Forschung zum historischen Kontext, wenn es sich um Fragestellungen handelt, die über einzelne Objekte hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für die Provenienzforschung sind. Dabei werden nicht nur Einzel-, sondern auch Verbundprojekte gefördert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften und -ländern, die über Kooperationen in die Projekte einbezogen werden können.

Langfristige Projekte sind auf 12-24 Monate angelegt, mit einer Option auf Verlängerung auf bis zu maximal 36 Monate insgesamt. Hier handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, bei der ein gewisser Eigenanteil eingebracht werden muss. Antragsfristen sind hier jährlich der 1. Januar und der 1. Juni.

Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig, eine Bewilligung oder Ablehnung erfolgt innerhalb von 6 Wochen.

Das ist ein besonders unkompliziertes Format: Es können bis zu 15.000 Euro für Provenienzforschung zu einzelnen Objekten oder Objektgruppen beantragt werden. Dafür brauchen Sie keinen Eigenanteil, da es sich um eine Vollfinanzierung handelt.

Dieses Instrument kann dazu dienen, über Werkverträge dringliche Provenienzforschung zu unternehmen, z.B.:

  • wenn vereinzelt menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten in einer Sammlung auftauchen.
  • -wenn ein Rückgabewunsch bezüglich eines oder mehrerer Objekte an das Museum herangetragen oder sogar eine Rückgabeforderung gestellt wurde und nun zeitnah ein Provenienz-Dossier erstellt werden muss, um sich zu dem Rückgabeersuchen zu verhalten.

Die kurzfristigen Anträge stehen nicht in Konkurrenz zu einem langfristigen Antrag - d.h. es bleibt der antragstellenden Institution unbenommen, auch einen langfristigen Antrag zu stellen.

Weitere Informationen zum Förderbereich „Koloniale Kontexte“ sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier:

Link zur WebSite

Bei inhaltlichen und formalen Fragen berät der Fachbereich Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten gern:

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Außenstelle Berlin
Stéphanie Baumewerd (Projektberatung)
Seydelstraße 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 233 84 93 84
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: stephanie.baumewerd@kulturgutverluste

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