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06. November 2020 | Jugend
Licht im Dschungel der Kita-Dokumentationspflichten
LVR und LWL veröffentlichen Arbeitshilfe mit Tipps für Erzieherinnen und Erzieher

Köln/Münster. 6. November 2020. Was möchten Eltern von den Fachkräften, die ihre Kinder in Kitas betreuen? Natürlich, dass sie möglichst viel Zeit in die Förderung und Erziehung der Kinder investieren. Zugleich gehört zum professionellen Betrieb einer Kindertageseinrichtung, dass richtig dokumentiert wird. Die Einrichtungen haben umfangreiche Dokumentationspflichten. Die fangen schon bei der Aufnahme der Kinder an: Haben alle Eltern einen Nachweis über die Impfberatung für ihre Kinder vorgelegt? Wie erreicht man die Eltern? Wie sind Schlaf- und Essensgewohnheiten der Kinder? Für die pädagogischen Fachkräfte stellt sich bei der Dokumentation schnell die Frage, wo die Pflicht endet, was darüber hinaus sinnvoll ist und wo etwa der unnötige Mehraufwand beginnt. Dazu haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen veröffentlicht.

„Mit jeder Dokumentation in der Kita wird ein Zweck verfolgt. Unsere Arbeitshilfe hilft Fachkräften, den Überblick zu behalten, was aus welchem Grund dokumentiert werden muss“, so LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.

Ein zentrales Beispiel ist die Bildungsdokumentation. Sie ist nicht nur die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Eltern und die pädagogische Planung im Team, sondern ermöglicht auch eine Rückmeldung an die Kinder. Sie wird genutzt, um den Kindern zu zeigen, was sie bereits gelernt haben und mit welchen Lernstrategien ihnen das gelungen ist. Durch diese Rückmeldungen werden Kinder gestärkt und erhalten Impulse für weitere Bildungsprozesse.

Die Expertinnen und Experten der beiden Landesjugendämter haben in dem Heft außerdem Dokumentationsformen in den Blick genommen, die nicht verpflichtend sind – und dennoch sinnvoll sein können. Die Arbeitshilfe gibt zudem Hinweise, welche Fragen die Datenschutzbeauftragten der Einrichtungen in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung klären müssen.

Die neue Arbeitshilfe, die beim LVR kostenlos zum Download zur Verfügung steht, unterstützt die Kindertageseinrichtungen dabei, den Dokumentationsaufwand auf das richtige Maß zu bringen und am Ende Zeit einzusparen, die der Betreuung der Kinder zugutekommt. Tagesmütter und Tagesväter können der Arbeitshilfe ebenfalls wertvolle Impulse entnehmen, auch wenn es hier insgesamt weniger Dokumentationspflichten gibt.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7737
Mail till.doering@lvr.de

Arbeitshilfe zum Download
Arbeitshilfe "Dokumentation und Dokumente in der Kindertagesbetreuung"
Bild zum Download
Broschüre auf einem Tisch Die Landschaftsverbände haben eine Arbeitshilfe zur Dokumentationen in Kitas herausgegeben. Foto: LWL
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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