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14. September 2015 | Soziales
„Der erste Arbeitsmarkt muss viel menschlicher werden!“
2. Werkstatträtekonferenz beim Landschaftsverband Rheinland in Köln / Interessenvertretungen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung diskutierten über die Erwartungen an das neue Bundesteilhabegesetz

Köln, 24. September 2015. Wie sieht zukünftig die Teilhabe zur Arbeit in einem neuen Bundesteilhabegesetz aus? Zu dieser Frage kamen in der vergangenen Woche 225 Werkstatträte aus allen Teilen von Nordrhein-Westfalen zu einer gemeinsamen Konferenz zusammen. Eingeladen hatte die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG WR NRW), die die Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung vertritt. Gastgeber der Konferenz war der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln, der zusammen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für die Finanzierung der Werkstattbeschäftigung in NRW zuständig ist. In den 118 anerkannten Werkstätten in NRW arbeiten rund 70.000 Frauen und Männer, die aufgrund ihrer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Ute Schulze, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, fasste eine zentrale Forderung zusammen: „Der erste Arbeitsmarkt muss viel menschlicher werden, damit Menschen mit Behinderung dort zahlreich arbeiten können. Solange das noch nicht erreicht ist, sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung wichtig“. Elisabeth Veldhues, die neue Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung des Landes NRW, stellte die Position der Landesregierung dazu klar: „Für Menschen mit besonderem Förderbedarf sind die Werkstätten eine unverzichtbare Einrichtung.“

Der Inklusionsbeauftragte der SPD im Landtag, Josef Neumann, betonte das Wunsch- und Wahlrecht. Das hieße aber auch, die Möglichkeit zu erhalten auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden. Neumann plädierte weiterhin dafür, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Werkstatträte zu erweitern. Insbesondere bei den Maßnahmen und Planungen der Werkstätten zu den Übergängen auf den ersten Arbeitsmarkt sollten die Werkstatträte mehr Mitwirkung erhalten.

Als ein wichtiges Bindeglied auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt sieht Uwe Schummer, behindertenpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, die Förderung von Integrationsunternehmen. Er kündigte eine Initiative an, die Mittel der Ausgleichsabgabe des Bundes in Höhe von 150 Millionen Euro zum Aufbau dieser Unternehmen zu nutzen. „Integrationsfirmen sind auch gute Ausbildungsorte“, so Schummer.

LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski hatte zu Beginn als Gastgeber die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz begrüßt und betont, wie wichtig es sei, dass Menschen mit Behinderung sich für ihre eigenen Interessen engagieren und sich einmischen: „Sie sind die Expertinnen und Experten für Ihr eigenes Leben – mischen Sie sich ein!“ Auch wenn der rechtliche Rahmen sehr eng sei, um Inklusion zu gestalten, „versuchen wir mit vielen Modellprojekten die Entwicklung voranzubringen“, so Lewandrowski weiter.

Angesichts der großen Zahl von physisch erkrankten Menschen, die vom ersten Arbeitsmarkt in die Werkstätten drängen, besteht auch hier Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit sieht Uwe Schummer in der der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, damit Gesundheitsberatung in der Arbeitswelt eine wichtigere Rolle spielt.

Eine ausführliche Dokumentation zur Werkstatträtekonferenz ist in Kürze auf der Internetseite der LAG WR NRW zu finden: www.nrw-werkstattraete.de.

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Diskutierten bei der 2. Werkstatträtekonferenz über die Anforderungen an das geplante Bundesteilhabegesetz (v.l.n.r.): Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Schummer, Behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Veldhues, Landesbehindertenbeauftragte NRW, Ute Schulze, Vorsitzende der LAG Werkstatträte in NRW, Dirk Lewandrowski, Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Rheinland sowie Moderator Heinz-Jürgen Uffmann, Bildung & Beratung Bethel. Foto: Michaela Zimmermann / LVR
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Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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