Um eine größere Gruppe der Menschen mit Behinderung zu erreichen, hat das LVR-Integrationsamt Unterstützungsangebote wie das „LVR-Budget für Arbeit" weiter ausgebaut, evaluiert und modifiziert. Verschiedene Programme und Modellprojekte sind zusammengefasst worden, die neben den klassischen Förderleistungen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) neue und innovative Ansätze von Unterstützung und Förderung kombinieren. Schulabgängerinnen und -abgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird u.a. mit dem Programm STAR ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet. Mit dem Programm „Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn" erhalten auch wesentlich behinderte Menschen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen verstärkt die Möglichkeit, auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen tätig zu werden.
Nach dem SGB IX ist das Integrationsamt zuständig für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen. Das LVR-Integrationsamt führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl, die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber hinaus initiiert das LVR-Integrationsamt auch regionale Arbeitsmarktprogramme. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese wird von Arbeitgebern erhoben, die der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen.
Im Rheinland leben fast 920.000 Personen (2011: 870.000) mit einer Schwerbehinderung. Rund ein Viertel leiden unter Funktionseinschränkungen von inneren Organen bzw. Organsystemen. Fast 90 Prozent der schwerbehinderten Menschen im Rheinland sind älter als 45 Jahre.
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