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07. Dezember 2015 | Kliniken+HPH
Wege IN den Maßregelvollzug – Wege AUS dem Maßregelvollzug
Fachtagung in LVR-Klinik Düren am 7. Dezember 2015 / Entlassung und Wiedereingliederung psychisch kranker Straftäter in die Gesellschaft / Wie kann der Unterbringung in forensischen Kliniken vorgebeugt werden?

Düren. 7.12.2015. „Sackgasse Maßregelvollzug: Wege IN den Maßregelvollzug – Wege AUS dem Maßregelvollzug“ – so der Titel der heutigen Fachtagung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in der LVR-Klinik Düren. Dabei standen zwei Ziele des LVR als Träger des Maßregelvollzugs im Mittelpunkt: Durch Prävention zu verhindern, dass psychisch kranke Menschen straffällig werden und von den Gerichten in den Maßregelvollzug geschickt werden. Und zweitens die forensischen Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug und der (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft engmaschig zu unterstützen.

Margret Schulz, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland: „Viele der Patienten im Maßregelvollzug leiden schon viele Jahre an psychischen Erkrankungen, bevor sie straffällig werden. Daher brauchen wir eine noch engere Zusammenarbeit mit der Allgemeinpsychiatrie, um diesen Menschen frühzeitig helfen zu können – bevor sie aufgrund ihrer Erkrankung Verbrechen begehen und in einer forensischen Klinik untergebracht werden müssen und wo viele von ihnen ersten Mal adäquat betreut und therapiert werden.“

Auf der Tagung stellt Dr. Nicole Frommann vom LVR-Klinikum Düsseldorf ihr Projekt vor, in dem erforscht wird, wie aggressives Verhalten gegen Fremde im Rahmen psychotischer Störungen präventiv vermieden werden kann – denn akute Psychosen sind oft der Grund für Straftaten, die eine Unterbringung im Maßregelvollzug zur Folge haben.

Klaus Lüder, Leiter des Fachbereichs Maßregelvollzug im LVR, betonte auf der Tagung insbesondere die Bedeutung der forensischen Nachsorge: „Die Wiedereingliederung wird nicht bei allen Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug gelingen. Aber wo immer die Chance besteht, Menschen in die Gesellschaft zu entlassen, ohne dass von ihnen eine Gefährdung durch weitere Straftaten besteht, müssen wir alles Notwendige tun, um diese Chance zu realisieren“.

Die teilnehmenden Fachleute an der überregionalen Fachtagung, unter ihnen auch Uwe Dönisch-Seidel als Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen, sind sich einig: Diese wichtige Aufgabe schafft der Maßregelvollzug nur im Schulterschluss mit allgemeinpsychiatrischen und heilpädagogischen Angeboten sowie mit der Justiz und den Kommunen.

Forensische Patientinnen und Patienten sind Menschen, die in speziellen Kliniken untergebracht werden, weil sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung straffällig geworden, jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig sind. Der Landschaftsverband Rheinland verfügt über ein Netzwerk von Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug. An sechs Standorten mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten werden psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter therapiert.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:
LVR-Fachbereich Kommunikation
Karin Knöbelspies
Tel 0221 809-7714
Mobil 01520 9231803
Mail karin.knoebelspies@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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