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15. März 2016 | Jugend
LVR fördert Inklusion in der Kindertagespflege
Landschaftsversammlung beschließt Förderprogramm / Geld für Qualifizierung und Stellenanteile von Fachberatungen sowie Spezialausstattung / Qualifizierungsoffensive des LVR-Landesjugendamtes für Kindertagespflegepersonen wird durch strukturelle Förderung der Fachberatung flankiert

Köln / Rheinland. 15. März 2016. Die gemeinsame Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung soll nicht nur in Schulen und Kitas selbstverständlich werden, sondern auch in der Kindertagespflege. Dieses Ziel verfolgt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ab August 2016 mit einem neuen Förderprogramm. Das hat die Landschaftsversammlung Rheinland als politische Vertretung des LVR in ihrer heutigen Sitzung beschlossen. 5.000 Euro pro Kind mit Behinderung in der Tagespflege können Kommunen künftig jährlich erhalten. Auch Kinder mit einer drohenden Behinderung werden bei der Zählung berücksichtigt.

Das Geld soll vorrangig für die spezifische Qualifizierung sowie Stellenanteile von Fachberatungen eingesetzt werden. Diese arbeiten in der Regel beim Jugendamt oder einem freien Träger und beraten Tagespflegepersonen sowie Eltern. Durch eine Zusatzqualifizierung zu Fragen der Inklusion sollen sie künftig dazu beitragen, dass gute Voraussetzungen für die gemeinsame Betreuung in der Tagespflege geschaffen werden. Darüber hinaus können die Fördermittel auch zur bedarfsgerechten Ausstattung der Tagespflegestellen eingesetzt werden.

Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland betont: „Der LVR setzt sich schon seit langem für bessere Rahmenbedingungen bei der gemeinsamen Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern mit und ohne Handicap ein. Wir haben mit der Förderung des gemeinsamen Lernens an allgemeinen Schulen durch die Inklusionspauschale begonnen. Unsere Kindpauschale, auch bekannt als FinK-Pauschale, unterstützt das Miteinander von Kindern mit und ohne Handicap in der Kita. Das erklärte Ziel: Jedes Kind soll jede Kita besuchen können. Nun wollen wir auch in der Kindertagespflege gute Voraussetzungen für die Inklusion schaffen.“

Das LVR-Landesjugendamt hatte bereits im vergangenen Jahr mit einer breit angelegten Qualifizierungsoffensive Kindertagespflegepersonen im Rheinland für das Thema Inklusion sensibilisiert und Fachwissen vermittelt. Über 100 Fachkräfte nahmen im Jahr 2015 an den kostenlosen Zertifikatskursen teil, 2016 folgen weitere 100. Alle Informationen und eine Anmeldemöglichkeit gibt es unter www.fobi-jugend.lvr.de.

Im Rahmen von Fachinformationsveranstaltungen im April und Mai informiert der LVR die rheinischen Jugendämter über die neu eingeführte „Pauschale zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege“, kurz LVR-IBIK-Pauschale sowie Änderungen bei der LVR-Kindpauschale.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-7737
till.doering@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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