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20. April 2016 | Jugend
Orientierung bei heiklen Situationen in der Jugendhilfe
LVR-Landesjugendamt veröffentlicht Positionspapier zu Freiheits- und Persönlichkeitsrechten von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfe-Einrichtungen

Köln. 20. April 2016. Das LVR-Landesjugendamt hat bei einer Fachveranstaltung für Leitungskräfte von Einrichtungen professioneller Erziehungshilfe ein Positionspapier zum Schutz der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen vorgestellt, das der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland bereits im Februar beschlossen hatte. Im Fokus der Ausarbeitung stehen Kinderrechte, Partizipations- und Beschwerdeverfahren sowie die Zusammenhänge zwischen Autonomie, Macht und Zwang.

Immer wieder kommt es im Alltag von pädagogischen Fachkräften zu krisenhaften Situationen, in denen sie auf impulsives und gefährdendes Verhalten von Kindern oder Jugendlichen reagieren müssen. Sie stehen beispielsweise vor der Entscheidung, ob sie einen Jungen gegen seinen Willen von andern Kindern trennen oder ihn festhalten, obwohl das Herstellen des Kontakts mit Gleichaltrigen und ein gewaltfreier Umgang miteinander sonst wesentliche Handlungsleitlinien sind. Bei der Entscheidung spielen sowohl pädagogische, als auch rechtliche Aspekte eine Rolle. „Das LVR-Landesjugendamt möchte mit seinem Positionspapier eine Orientierung für Praktikerinnen und Praktiker in der Jugendhilfe bieten. Gleichzeitig kann es für den Umgang mit heiklen Situationen keine Universallösung geben“, betont LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.

An dem Positionspapier haben Einrichtungsleitungen der stationären Jugendhilfe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LVR-Dezernates Soziales sowie des LVR-Landesjugendamts mitgewirkt. Das von der Sozialrechtsexpertin Prof. Dr. Julia Zinsmeister (TH Köln) geleitete Projekt berücksichtigte bei der Erarbeitung die Ergebnisse der Runden Tische „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ sowie „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“. Auch die rechtlichen Veränderungen durch das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz flossen ein.

„Unser Ziel ist es, zu einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Thema anzuregen, pädagogische Fachkräfte zu einer reflektierten Haltung zu motivieren und die Rolle der einzelnen Akteure innerhalb der Jugend- und Eingliederungshilfe zu verdeutlichen“, so Bahr weiter.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-7737
till.doering@lvr.de

Weiterführende Informationen
Positionspapier zum Download

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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