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26. August 2016 | Kliniken+HPH
Was bringt das neue „Bundesteilhabegesetz“?
Antworten aus der Praxis der LVR-HPH-Netze / Zentrale Infoveranstaltung am 30. August 2016 in Köln / Ungewissheit groß

Rheinland. 25. August 2016. Das geplante neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird schon lange kontrovers diskutiert. Dennoch soll es voraussichtlich ab 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Arbeit der rund 2.700 Beschäftigten im LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen wird sich dadurch ebenso verändern wie das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland. Viele Fragezeichen stehen noch im Raum. Am 30. August 2016 soll eine erste große Fachtagung mit rund 250 Führungskräften und Mitarbeitenden aus den drei LVR-HPH-Netzen informieren, Möglichkeiten und Risiken aufzeigen.

Susanne Stephan-Gellrich, zuständige Fachbereichsleiterin im LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen und Thomas Ströbele, Fachlicher Direktor des LVR-HPH-Netzes Niederrhein, geben Antworten auf Fragen zum Entwurf des neuen „Bundesteilhabegesetzes“:

Wie würden Sie einem Angehörigen eines Menschen mit Behinderung die anstehenden Veränderungen erklären?
Es ist eine weitere große Veränderung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Person, ihre Lebensperspektiven und auch ihr Unterstützungsbedarf nachdrücklich betont und gestärkt. Gleichzeitig wird ein komplexes Finanzierungssystem entstehen. Wir werden einen Leistungswarenkorb mit ganz unterschiedlichen Teilhabeleistungen haben, die aus wesentlich mehr unterschiedlichen Töpfen finanziert werden. Da wären die Eingliederungshilfe, die Pflegeversicherung, die Behandlungspflege nach §§ SGB V, die örtliche Sozialhilfe, um nur einige zu nennen. Es können auch noch zusätzliche Versicherungsträger wie Rentenversicherungsträger oder Blindengeld herangezogen werden. Bei der Antragstellung werden Menschen mit geistiger Behinderung und ihre rechtlich Betreuenden ganz anders in die Pflicht genommen.

Können Sie das konkretisieren? Was kommt auf sie zu?
Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung und ihre rechtlich Betreuenden brauchen dabei einen guten Überblick: Welche Leistungen gibt es überhaupt für mich? Wo kann ich diese beantragen? Da wird sehr viel Neues auf diese Personengruppe zukommen. Aller Voraussicht nach werden sie dabei Unterstützung brauchen.

Wie kann diese Unterstützung aussehen?
Der Gesetzgeber sieht dafür eine vom Leistungsträger unabhängige Beratung vor. Unserer Meinung nach, braucht es eine qualitativ gute Beratung, um Ängste zu nehmen und eine Überforderung der Beteiligten zu vermeiden. Schließlich sollen die erforderlichen Leistungen in der benötigten Quantität und Qualität beantragt, finanziert und geleistet werden.

Was wird sich im Arbeitsalltag in den LVR-HPH-Netzen verändern?
Der Verwaltungsaufwand wird deutlich steigen, allein schon deshalb, weil wir es zukünftig mit wesentlich mehr Kostenträgern zu tun haben als bisher. Die Herausforderung besteht nun darin, als Leistungsanbieter unterschiedliche Leistungsarten, entsprechend geschultes Personal, eine hohe Leistungsqualität und die eigentliche Leistungserbringung unter einen Hut zu bringen. Und das Ganze auch noch wirtschaftlich.

Kein Fön, kein Spielzeug darf auf den Markt, ohne vorher getestet zu werden und den TÜV zu bestehen. Braucht das komplexe System vor In-Kraft-Treten des Gesetzes eine Erprobung in der Praxis?
Ein Praxis-TÜV wäre wünschenswert und hilfreich. Das neue Recht sollte nicht zu einer neuen Bürokratisierung sowohl für Menschen mit Behinderung, als auch für die Leistungsträger und Leistungserbringer führen.

Was können Sie aus der jetzigen Praxis mitnehmen?
Wir sind gut beraten, wenn wir ganz schnell von unseren Kolleginnen und Kollegen, die Unterstützungsleistungen im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens erbringen, lernen. Dabei ist es ein Riesenvorteil, dass wir auf tragfähige Prozesse unserer ‚ambulanten Hilfen aus einer Hand‘ und die große Erfahrungen unseres dort tätigen Personals zurückgreifen können.

Wie sieht Ihre Vorbereitung auf die Umsetzung aus?
Sehr gewissenhaft. Wir bereiten uns in Projekten und in Arbeitsteams vor. Wir klären darin beispielsweise Fragen der Vergütung zwischen dem stationären und dem ‚Ambulant Betreuten Wohnen“ oder der Personalplanung. Im Grunde müssen wir vor dem Hintergrund der Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes II und III die Leistungsprozesse neu definieren. Dies reicht von der Leistungsplanung und der -beantragung sowie -erbringung bis zur Evaluierung und Abrechnung. Und danach müssen wir unsere Mitarbeitenden auf allen Ebenen qualifizieren. Ein Meilenstein auf dem Weg ist am 30. August 2016 unsere Fokustagung „Das neue Bundesteilhabegesetz“.

Bilder zum Download
Frauen und Männer sitzen an einem See an einem Tisch Drachenbootregatta als Freizeitvergnügen für Menschen geistiger Behinderung im LVR. Foto: Heike Fischer / LVR
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Flyer Fachtag Dezernat Soziales 25. August 2016 (PDF, 3,13 MB)
Flyer Fokustagung "Das neue Bundesteilhabegesetz" am 30. August 2016 (PDF, 1,12 MB)

Redaktionelle Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Katharina Landorff
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2527
E-Mail katharina.landorff@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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