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11. November 2016 | Der LVR
LVR bedauert heutigen Bundestagsbeschluss: Gesetzesänderung schützt Demenzkranke unzureichend vor Medikamentenversuchen
Abgeordnete beschließen Gesetzesänderung zu klinischer Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen im Deutschen Bundestag / LVR zieht Parallele zu Medikamentenversuchen an Kindern und Jugendlichen in 1950er bis 70er Jahren

Köln, 11. November 2016. „Es besteht die Gefahr, dass nicht einwilligungsfähige Menschen zum Nutzen anderer instrumentalisiert und benutzt werden.“ Ulrike Lubek, Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hatte bereits am 3. November auf Initiative des Gesundheitsausschusses der Landschaftsversammlung in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor einer Gesetzesänderung gewarnt. Diese soll Arzneimittelversuche an demenzkranken Menschen erleichtern. In Berlin wurde heute das entsprechende Gesetz beschlossen. In seiner Sitzung am 28. Oktober 2016 hatte der LVR-Gesundheitsausschuss die Gesetzesänderung deutlich kritisiert und auf die Konsequenzen der hingewiesen.

Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland und Ulrike Lubek ziehen die Parallele zu den aktuellen Berichten über Arzneimittelversuche an Kindern und Jugendlichen: „Durch eine wissenschaftliche Studie haben wir vor wenigen Wochen erfahren, dass zwischen 1950 und 1970 in tausenden Fällen bundesweit Arzneimittel an Kindern und Jugendlichen getestet wurden, die in Psychiatrien, Jugendheimen und Behinderteneinrichtungen gelebt haben. Diese Experimente, mit teils verheerenden Folgen für die Opfer, wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne die Erlaubnis der Sorgeberechtigten und ohne eine Information der Betroffenen durchgeführt. Umso mehr bedauern wir die Entscheidung der Abgeordneten des Bundestages. Mit ihrer Entscheidung erleichtern sie Medikamentenversuche an Menschen, die hierüber selbst nicht entscheiden können.“

Neben anderen Akteuren, wie Pharmafirmen, betreffen die Vorgänge aus den 1950er bis 70er Jahren auch den LVR: insbesondere als Aufsichtsorgan über Jugendheime sowie als Träger psychiatrischer Kliniken und von Träger von Jugendhilfe-Einrichtungen. „Wir haben uns vorgenommen, auch diesen Teil unserer Verbandsgeschichte umfassend aufzuklären. Aus der historischen Verantwortung des LVR heraus sind wir besonders alarmiert, wenn es um den Versuch geht, mit welcher Begründung auch immer, sich über persönliche Einwilligungen von Patienten ‚zum Gemeinwohl‘ hinwegzusetzen“, betont Prof. Dr. Jürgen Wilhelm. Bereits seit den 1980er Jahren arbeitet der LVR seine Geschichte umfassend auf.

Weitere Infos zur Aufarbeitung der Geschichte des LVR

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Kommunikation
Tel 0221 809-7737
Mail till.doering@lvr.de

Download und Link:
Brief von LVR-Direktorin Ulrike Lubek an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags sowie die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen des Bundestags (PDF, 129 kB)
Homepage des Deutschen Bundestages (Abstimmungergebnis unter 11.11.2016, TOP 36)
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LVR-Direktorin bedauert heutigen Bundestagsbeschluss: Gesetzesänderung schützt Demenzkranke unzureichend vor Medikamentenversuchen. Foto: LVR /Julia Reschucha
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Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland, bedauert den heutigen Bundestagsbeschluss: Gesetzesänderung schützt Demenzkranke unzureichend vor Medikamentenversuchen. Foto: Bause / LVR
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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