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04. November 2016 | Kliniken+HPH
PsychVVG: LVR fordert Refinanzierung der Personalkosten
3. PEPP-Fachtagung beschäftigt sich mit PsychVVG / Bestandsaufnahme im LVR-Klinikverbund nach Umstieg auf PEPP ernüchternd / Vereinfachung der Entgeltkataloge dringend notwendig/ Investitionslücke von 1 Milliarde Euro in der Krankenhausfinanzierung in NRW

Rheinland/Bonn. 4. November 2016.Der ordnungspolitische Rahmen der Psychiatriefinanzierung gab in der Vergangenheit flächendeckend Anlass zur Kritik. Im Frühjahr 2016 zog die Bundesregierung die Notbremse, bevor das System PEPP (Pauschales Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik) ab 2017 in Kraft treten sollte. „Wir sind sehr froh, dass das Jahr 2016 dazu genutzt wurde, die Weichen für die Psychiatriefinanzierung neu zu stellen“ so Martina Wenzel-Jankowski, die LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen.

Auf Einladung des Landschaftverbandes Rheinland (LVR) wurden heute auf der 3. PEPP-Fachtagung des LVR im LVR-LandesMuseum Bonn die Auswirkungen des vorliegenden Entwurfes eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) diskutiert. 250 Gäste der Fachtagung, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, Mitglieder des Gesundheitsausschusses und der Krankenhausausschüsse des LVR, Vorstände und Beschäftigte der LVR-Kliniken, der LVR-Verbundzentrale sowie weiterer Kliniken, bewerteten den neuen ordnungspolitischen Rahmen für die Psychiatriefinanzierung und formulierten ihre Forderungen. Insbesondere die Abkehr von einem starren Preissystem, hin zu einem Budgetsystem, das die strukturellen und regionalen Besonderheiten der einzelnen Kliniken berücksichtigt, wird von den Fachverbänden besonders gelobt. Größter Kritikpunkt an dem PsychVVG: die Personalausstattung. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft fordert der LVR eine volle Refinanzierung der Personalkosten. Außerdem müssten die Entgeltkataloge dringend vereinfacht werden.

„Das Maß für das Budget sollten die regionalen Versorgungsstrukturen und der Aufwand für die Versorgung sein“, fordert Prof. Dr. Arno Deister, President Elect der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Damit bleiben die psychiatrischen Fachverbände bei ihrer Position, die Krankenhausbudgets normativ zu ermitteln und sich dabei weitgehend am Status quo zu orientieren. Dirk Heidenblut, Mitglied des Bundetages und in der SPD-Bundestagsfraktion der Fachexperte für das PEPP-System, betonte vor allem die Verbesserung der Personalsituation in den psychiatrischen Kliniken, die künftig durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verbindlich für alle Kliniken festgelegt werden soll. „Eine neu festgelegte verbindliche personelle Mindestausstattung ist dabei wichtig für die Beschäftigten“, so Heidenblut. „Diese Entwicklung unterstützen wir uneingeschränkt, aber die verbindlichen Vorgaben müssen auch finanziert sein. Das sieht der aktuelle Gesetzentwurf aber nicht vor“, erklärt Martina Wenzel-Jankowski für den LVR-Klinikverbund. Ohne eine solche Refinanzierung laufen die Vorgaben des G-BA ins Leere. Deswegen fordert der LVR, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, eine volle Refinanzierung der Personalkosten.

Die Bestandsaufnahme im LVR-Klinikverbund nach Umstieg auf PEPP ist ernüchternd. „Das System ist ein Bürokratie-Monster mit Dokumentationen und Abrechnungen, die die Beschäftigten Trab halten. Das System ist nicht bedarfsorientiert, trennt Leistungen streng nach Kostenlogiken, erklärt die Kostenunterschiede nicht leistungsbezogen und gefährdet die psychiatrische Versorgung“, so Stefan Thewes, Fachbereichsleiter für die Wirtschaftliche Steuerung des LVR-Klinikverbundes mit neun psychiatrischen Kliniken. Neben der Veränderung des ordnungspolitischen Rahmens, halten die Fachverbände weiter eine Vereinfachung der Entgeltkataloge für dringend geboten. Auch hier sieht das Gesetz Vereinfachungen vor, die jedoch erst zwischen den Partnern der Selbstverwaltung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen auszuhandeln sind.

NRW: Investitionslücke von 1 Milliarde Euro in der Krankenhausfinanzierung

Ein zweites wichtiges Thema auf der Fachtagung des LVR-Klinikverbundes war der Investitionsstau in der Krankenhausfinanzierung in Nordrhein-Westfalen. Als Reaktion auf die deutliche Unterfinanzierung im Bereich der Krankenhausinvestitionen in NRW hat sich ein „Bündnis für gesunde Krankenhäuser – Investieren aus Verantwortung“ bestehend aus den Krankenhäusern in NRW unter Beteiligung des LVR-Klinikverbundes gebildet. In Bonn stellte der Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW, Jochen Brink, das Bündnis vor und formulierte die Forderung nach nachweislich notwendigen Fördermitteln. Das Bündnis wolle das gesetzlich zur Investitionsförderung der Krankenhäuser verpflichtete Land und die Öffentlichkeit auf die Situation in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern aufmerksam machen, so Brink zur Zielsetzung.

Im Rahmen des Bündnisses wurde im Auftrag der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON eine flächendeckende Studie mit dem Namen „Investitionsbarometer NRW“ durchgeführt.

Das Investitionsbarometer NRW hat unter anderem den Investitionsbedarf, die bereitgestellten Fördermittel des Landes, die bestehende Förderlücke und den bislang kumulierten Investitionsstau der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser sowohl auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte als auch auf Landesebene untersucht. Von den 337 Plankrankenhäusern in NRW haben insgesamt 313 teilgenommen, sodass die Studie als aussagekräftig und repräsentativ angesehen werden kann.

Prof. Dr. Boris Augurzky vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. stellte die Ergebnisse des Investitionsbarometers vor: Demnach betrage der jährliche Investitionsbedarf in den Krankenhäusern 1,5 Milliarden Euro. Die bereitgestellten Fördermittel des Landes NRW für das Jahr 2014 betrügen jedoch nur 500 Millionen Euro. So bestünde eine jährliche Förderlücke in Höhe von 1 Milliarde Euro. Der Investitionsstau beliefe sich auf insgesamt 12,5 Milliarden Euro, so Prof. Augurzky.

Für die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ergibt sich die Besonderheit, dass das MGEPA NRW einen zusätzlichen Bedarf von rund 2.300 Betten und Plätzen sieht. Dieser Mehrbedarf führt im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik zu erheblichen Investitionskosten, denen keine zusätzlichen Investitionsmittel gegenüberstehen.

Für den LVR-Klinikverbund sieht die aktuelle Planung in den Fachabteilungen Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder-und Jugendpsychiatrie zusätzliche Kapazitäten von 188 Betten und 262 Plätzen vor. Aus diesen Mehrkapazitäten lässt sich ein zusätzlicher Investitionsbedarf von rund 96 Millionen Euro prognostizieren. Über die Baupauschale wären in 40 Jahren gerade einmal 15 Millionen Euro finanziert, was das extreme Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Investitionsbedarf und den von Land NRW zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln verdeutlicht.

Forderung des LVR: Für zusätzliche Kapazitäten aufgrund des neuen Krankenhausplan NRW 2015 ist ein entsprechendes Investitionsprogramm durch das Land NRW aufzulegen.

Der LVR versorgt in seinen neun psychiatrischen Fachkliniken jährlich rund 60.000 psychisch erkrankte Menschen und ist für die Pflichtversorgung von bis zu 5,4 Millionen Menschen im Rheinland zuständig

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:
Katharina Landorff
LVR-Fachbereich Kommunikation
Telefon 0221 809-2527
E-Mail: katharina.landorff@lvr.de

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Die Psychiatriefinanzierung im Rahmen der Entgeltsystematik von PEPP und PsychVVG stand im Mittelpunkt der Fachtagung des LVR-Klinikverbundes im LVR-LandesMuseum Bonn. Foto: Matthias Jung / LVR
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Die Referierenden bei der 3. PEPP-Fachtagung beleuchteten die Psychiatriefinanzierung von verschiedenen Seiten (v.l.n.r.): Stefan Thewes (LVR-Klinikverbund), Dr. Mechtild Schmedders (GKV-Spitzenverband Berlin), Prof. Dr. Boris Augurzky (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.), Jochen Brink (Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW), Prof. Dr. Arno Deister (President Elect DGPPN), Martin Heiser (Krankenhauszweckverband Rheinland) und Dirk Heidenblut (MdB). Foto: Matthias Jung / LVR
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250 Gäste besuchten die 3. PEPP-Fachtagung des LVR-Klinikverbundes in Bonn. Foto: Matthias Jung / LVR
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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