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22. Dezember 2016 | Schulen
LVR-Inklusionspauschale wird um weitere zwei Schuljahre verlängert
Freiwillige Förderung soll Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Rheinland unterstützen / Gesamtfördersumme in Höhe von 900.000 Euro wird bereitgestellt

Köln, 22. Dezember 2016. Um möglichst vielen Kindern mit Behinderung den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, führt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seine Inklusionspauschale um weitere zwei Schuljahre mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 900.000 Euro fort. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland am vergangenen Freitag einstimmig beschlossen. Die Inklusionspauschale ist eine freiwillige Leistung des LVR und bietet – ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung – weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen.

„Mit der LVR-Inklusionspauschale wollen wir die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Rheinland nachhaltig unterstützen“, bekräftigte Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender des Landschaftsausschusses, den Beschluss. „Es ist davon auszugehen, dass die Kosten zur Umsetzung der Inklusion vorerst weiter steigen werden. Unsere Förderung soll dabei helfen, die Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, die die Inklusionsprozesse in den allgemeinen Schulen ausbremsen. Die inklusive Entwicklung vor Ort werden wir auch weiterhin beobachten und dazu mit den Kreisen, Städten und Gemeinden im engen Austausch bleiben.“

Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt und muss im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist. Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.

Die Inklusionspauschale hat der LVR 2010 eingeführt. Seitdem konnten dank der Förderung über 800 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule besuchen.

Weitere Informationen auf www.inklusionspauschale.lvr.de.


Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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