Inklusive Bauprojektförderung
Der LVR fördert Bauprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung.
Übersicht
Inklusiv bauen – gemeinsam leben
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert künftig mit der Vergabe von Zuschüssen auch den Bau inklusiver Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können. Ab sofort kann im Einzelfall eine Förderung auch nach dem Baubeginn beantragt und bewilligt werden.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner Menschen mit Behinderung sind. Damit sind Menschen mit wesentlichen Behinderungen gemeint, die leistungsberechtigt sind im Sinne der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, entsprechend den Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, zweiter Teil.
Antragsberechtigt sind natürliche ebenso wie juristische Personen, also zum Beispiel Investoren, Baugesellschaften, aber auch Eltern und Selbsthilfe-Verbände. Durch den Zuschuss sollen insbesondere fehlende Eigenmittel ausgeglichen werden. Einfamilienhäuser können nicht gefördert werden – das Programm zielt auf den Bau von Mehrparteien-Gebäuden. Der geschaffene Wohnraum muss zudem barrierefrei sein. Dies wird durch die DIN-Standards 18040 und 18040 R präzisiert.
Welche Förderung ist möglich?
Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu 10 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 200.000 Euro pro Projekt. Wenn alle Projekte die Höchstförderung in Anspruch nehmen, können damit im Jahr zehn inklusive Bauprojekte im Rheinland einen LVR-Zuschuss erhalten.
Die anerkennungsfähigen Baukosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Bauwerk und Baukonstruktion, Außenanlagen und Baunebenkosten (wie z.B. Architekten- oder Ingenieurleistung), sowie den Kosten für eine technische Gebäudeausstattung, die ein barrierefreies Wohnen fördert (z.B. akustische und visuelle Signale bei Klingelanlagen, elektrisch öffnende Türen). Der Grundstückskauf und die Erschließung sind nicht förderfähig. Die Details zu den förderfähigen Kostengruppen nach DIN 276 enthalten die Förderrichtlinien.
Weitere Informationen zur Wohnungsbau-Förderung des Landes NRW erhalten Sie in unserem Flyer, beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und bei der NRW-Bank.
Bauen für Menschen GmbH – Beratung zum inklusiven Bauen
Die Tochter-Gesellschaft des LVR, Bauen für Menschen GmbH, baut und optimiert inklusive Wohnangebote in Wohnanlagen und Quartieren. Sie bietet auch Beratung zum inklusiven Wohnen für Gemeinden, Städte und Kreise und kommunale Unternehmen an. Auch Elterninitiativen und Wohnprojekte finden hier eine kostenlose Erstberatung. Mehr Informationen finden Sie auf www.bfm-wohnen.de
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Wichtig ist: Bei Antragstellung muss die Finanzierung gesichert sein; eine Absichtserklärung der Bank zur Finanzierung ist ausreichend. Wie allgemein im Zuwendungsrecht darf auch hier im Grundsatz die Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden. Im begründeten Einzelfall kann jedoch hiervon abgewichen werden. Bei Antragstellung ist das Vorliegen einer Baugenehmigung noch nicht erforderlich.
Der LVR gewährt die Förderung freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Förderung wird im Einzelfall entschieden.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und beschieden. Wenn die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, gehen die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs in das neue Haushaltsjahr über.
Weitere Informationen und Anträge
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Projektskizzen
Bauvorhaben Alsbachtal ( PDF, 400 kB , barrierefrei)
Bauvorhaben Köln ( PDF, 98 kB , barrierefrei)
Bauvorhaben Goch ( PDF, 188 kB , barrierefrei)
Bauvorhaben Mechernich ( PDF, 273 kB , barrierefrei)
Bauvorhaben Wermelskirchen ( PDF, 273 kB , barrierefrei)
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Weiterführende Links
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Antrag auf Inklusive Bauprojektförderung
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Förderrichtlinien und Satzung über die Inklusive Bauprojektförderung
Publikationen
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Inklusiv bauen – gemeinsam leben
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert mit der Vergabe von Zuschüssen auch den Bau inklusiver Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können. Mehr Informationen und Bestellung
Februar 2021
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- inklusiv-bauen@lvr.de