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23. Februar 2021
"kinderstark – NRW schafft Chancen" – Präventionsketten gehen in die Fläche
Mit dem Aufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ unterstützt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) seit diesem Jahr den flächendeckenden Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten. 30 Kommunen im Rheinland und 35 Kommunen in Westfalen haben Mittel beantragt und – trotz der bekannten Einschränkungen durch Corona – ihre Präventionsangebote und Koordinations- und Vernetzungsstrukturen ausgebaut. Die Entwicklungsprozesse gehen mit dem Aufruf für 2021 weiter.

Von Alexander Mavroudis

Der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten findet in NRW schon seit vielen Jahren statt. Die Präventionskette bildet eine institutionelle Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Familien entlang der biografischen Lebens- und Entwicklungsphasen – beginnend mit den Frühen Hilfen bis hin zu Angeboten für einen gelingenden Übergang in Ausbildung/Studium, Beruf und ein selbstbestimmtes Leben.

Unterstützt durch das Landesprogramm "Kommunale Präventionsketten" (zuvor: "Kein Kind zurücklassen!") sowie das LVR-Förderprogramm "Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut", sind viele Kommunen bereits damit befasst, ihre Präventionskette auf- und auszubauen.

Der Aufruf "kinderstark – NRW schafft Chancen“", der im April 2020 veröffentlicht wurde, stellt nun einen Einstieg in eine dauerhafte Stärkung kommunaler Prävention mit Unterstützung des Landes dar. Mit dem neuen Landesprogramm unterstützt das MKFFI alle Kommunen in NRW bei der Strukturentwicklung im Bereich Prävention. Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und den möglichen Folgen von Armutslagen frühzeitig entgegenzuwirken.

Der Aufruf "kinderstark – NRW schafft Chancen" soll gleichzeitig einen Einstieg in eine dauerhafte Stärkung kommunaler Prävention mit Unterstützung des Landes darstellen. Dafür sollen den Kommunen jährlich über 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für künftige Haushaltsjahre. Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen sind seit 2020 Bewilligungsbehörde und beraten bei der Antragstellung.

Förderzweck

Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hierzu sollen die Kommunen eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung für Kinder ab vier Jahren bis zum Übergangssystem Schule – Beruf/Studium einrichten.

Darüber hinaus können ausgewählte Maßnahmen an Regeleinrichtungen in benachteiligten Quartieren gefördert werden, um die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dabei geht es vor allem darum, kooperative Praxis an der Schnittstelle zu Schule und Gesundheitswesen auszubauen.

Die Kommunen werden bei der Umsetzung durch das Institut für Soziale Arbeit e.V., Münster und die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen unterstützt. Gemeinsam mit dem MKFFI als Auftraggeber werden Beratungs- und Qualifizierungsangebote abgestimmt und geplant.

Die Umsetzung in 2020

Trotz der Corona bedingten schwierigen Rahmenbedingungen ist der Aufruf Ende April auf großes Interesse gestoßen. Die Jugendämter, die in fast allen Fällen die Verantwortung für die Antragstellung und damit die Präventionskette haben, haben die Initiative des MKFFI zum Auf- und Ausbau von Präventionsketten und zur Armutsprävention begrüßt.

Im Rahmen der Antragsberatung hatte das Team der LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut in den zurückliegenden Monaten Beratungskontakte zu ca. 65 Jugendämtern im Rheinland, das sind zwei Drittel aller Kommunen mit eigenem Jugendamt. Bis Ende September haben 30 Jugendämter einen Antrag gestellt; alle Anträge wurden bewilligt.

Die Kommunen setzen in allen Förderbereichen des Aufrufs Maßnahmen um:

  • Die kommunalen Koordinations- und Vernetzungsstrukturen, die bei der Landesförderung „an erster Stelle“ steht, werden in allen 30 Kommunen weiterentwickelt.

  • Acht Kommunen planen 28 Familiengrundschulzentren, um so Eltern als kompetente Bildungspartner*innen ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern, Trägern und Schule den Kindern an den (offenen Ganztags-)Grundschulen eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.

  • Neun Kommunen sind dabei, Lotsendienste in mindestens 12 Geburtskliniken einzurichten. Sie haben den Auftrag, Familien frühzeitig auf geeignete Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Zeit nach der Geburt hinweisen.

  • Sechs Kommunen wollen mit Lotsendiensten in mindestens 14 Kinder- und Jugendarztpraxen und gynäkologischen Arztpraxen erreichen, dass familiäre Belastungen frühzeitig erkannt werden und eine Überleitung in Unterstützungsangebote erfolgt.

  • 11 Kommunen bauen mindestens 16 Familienbüros als niedrig¬schwellige Service- und Anlaufstellen für Familien in den Sozialräumen aus.

  • 11 Kommunen entwickeln ein insgesamt buntes Portfolio an aufsuchenden Angeboten an Regeleinrichtungen wie Kitas, Familienberatungsstellen oder auch Jugendeinrichtungen. Familien in belasteten Lebenssituationen wie Armut und Neuzuwanderung sowie Kinder mit chronischen Erkrankungen, Behinderung oder psychisch erkranktem Elternteil sollen so besser unterstützt werden.

Kommunen, die in diesem Jahr keinen Antrag gestellt haben, haben dies mit den Belastungen und Einschränkungen der Pandemiebekämpfung, fehlenden personellen Ressourcen für Antragstellung und für Kooperationsgespräche mit Präventionspartner*innen, aber auch mit knappen Haushaltsmitteln sowie der formal nur bis zum 31.12.2020 laufenden Projektförderung begründet. Gleichwohl haben alle signalisiert, 2021 einen Antrag stellen zu wollen.

Ausblick auf 2021

Die Ausschreibung des Aufrufs für 2021 durch das MKFFI ist für den Herbst angekündigt. Die Förderbereiche bleiben unverändert, so dass bereits jetzt alle interessierten Kommunen mit der Planung begonnen haben. Da es keine Ausschlussfrist gibt, können auch im Laufe des Jahres 2021 Maßnahmen geplant und (Ergänzungs-)Anträge gestellt werden.

Die letzten Monate der Pandemiebekämpfung haben unter anderen deutlich gemacht, dass gerade Kinder und Jugendliche aus (armuts-)belasteten Familien besonders betroffen sind. Schlechte technische Ausstattung, der fehlende Besuch von Bildungseinrichtungen wie Kita, Jugendeinrichtung und Schulen sowie die Einschränkungen des sozialen Miteinanders mit den Peers schlagen bei ihnen besonders zu buche.

„kinderstark“ ist deshalb ein wichtiger Impuls, die Prävention in den Kommunen weiter voranzubringen und den Blick wieder verstärkt auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu richten. Dies gilt es, gemeinsam zu nutzen. Das Team der Koordinationsstelle Kinderarmut unterstützt deshalb gerne bei der Antragstellung und den Umsetzungsprozessen vor Ort. „Was wir warum wie tun – und mit welcher Haltung“, kann in unserem aktuellen Qualitätshandbuch nachgelesen werden.

Anträge sind für dieses Jahr noch möglich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Download Qualitätshandbuch

Weiterführende Informationen:

Website kinderstark

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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