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10. Juni 2021
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention: Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie - eine Stellungnahme
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags mahnte jüngst, dass jede politische Entscheidung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Kinderrechte stärker berücksichtigen müsse. Bei der Abwägung der Maßnahmen und dem damit verbundenen Konflikt aus dem Schutz der Gesundheit, der Wahrung persönlicher Freiheiten und den Folgen für die ökonomische Entwicklung, müsse auch der Blick auf Kinder gerichtet werden (Textauszug).

Menschenrechte sind für alle Staaten auch in Krisenzeiten verbindlich, und Einschränkungen einzelner Menschenrechte, um ein anderes Recht – wie aktuell das Recht auf Gesundheit – zu sichern, müssen verhältnismäßig sein. Wenn – wie in der Corona-Pandemie – staatliche Entscheidungen nicht auf eine gesicherte und umfassende Wissensgrundlage zurückgreifen können, sind sie ständig dahingehend zu überprüfen, ob sie das bezweckte Ziel erreichen und welche Auswirkungen sie auf die Grund- und Menschenrechte aller haben (Leseprobe).

Die Stellungnahme "Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie" im Detail

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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