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Pressemeldung

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention: Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie - eine Stellungnahme

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags mahnte jüngst, dass jede politische Entscheidung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Kinderrechte stärker berücksichtigen müsse. Bei der Abwägung der Maßnahmen und dem damit verbundenen Konflikt aus dem Schutz der Gesundheit, der Wahrung persönlicher Freiheiten und den Folgen für die ökonomische Entwicklung, müsse auch der Blick auf Kinder gerichtet werden (Textauszug).

Menschenrechte sind für alle Staaten auch in Krisenzeiten verbindlich, und Einschränkungen einzelner Menschenrechte, um ein anderes Recht – wie aktuell das Recht auf Gesundheit – zu sichern, müssen verhältnismäßig sein. Wenn – wie in der Corona-Pandemie – staatliche Entscheidungen nicht auf eine gesicherte und umfassende Wissensgrundlage zurückgreifen können, sind sie ständig dahingehend zu überprüfen, ob sie das bezweckte Ziel erreichen und welche Auswirkungen sie auf die Grund- und Menschenrechte aller haben (Leseprobe).